Hallo liebes Expertenteam,
wie ihr ja in meinen anderen beiden Threads verfolgen könnt, habe ich wohl an mindestens einer Stelle unseres Hausbaus eine oder mehrer faule Tomaten im Spiel gehabt.
Die ersten beiden Threads drehen sich ja um die Perimeterdämmung; Dichtigkeit der Kellerfenster und Schäden am Putz im erdberührenden Bereich.
Seit zwei Jahren beobachtete ich auch an allen Übergängen vom Flachdach zu Außenputz sich ausbreitende Schadensbilder. Das Foto ist jetzt nur ein Beispiel von einer Wand bzw. eine Stelle - ähnliche Symptome zeigen sich auch an vielen anderen Stellen.
Zum Teil blättert nur die Farbe ab - zum Teil wirft der Putz Blasen. Man kann auf den Fotos auch - schlechter als in Natura - die Verlaufslinie erkennen, bis zu der das Wasser nach oben zieht...
Wir haben zunächst die aus meiner Sicht zuständige Firma - nämlich den Fassadenbauer - kontaktiert, er möge sich das doch mal ansehen.
Seine Antwort anlässlich eines Ortstermins war, dass er dafür nicht zuständig sei, da nachdem er die Fassade ausgeführt hat, der "Dachbegrüner" eben das Dach begrünt hätte, und der dafür verantwortlich sei.
Danach verging erstmal wieder ein wenig Zeit - und auch auf eine schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung durch unseren Anwalt reagierte die Firma mit Nichtstun. Somit wurden durch unseren Anwalt Mängelbeseitigungskosten eingeklagt.
Die Klage wurde nun anwaltlich durch den Stuckateur erwidert. Ich zitiere einige für mich wesentliche Punkte der Klageerwiderung in Auszügen:
a) Man habe alles gemäß Leistungsverzeichnis WDVS ausgeführt und es erfolgte eine formale Abnahme durch Mitarbeiter des Architekten - dabei wurde kein Mangel festgestellt - also kann es folglich auch keine geben.
b) Im Leistungsverzeichnis seien "...im Hinblick auf die Ausführung der dortigen Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem keinerlei Vorgabe gemacht, insbesondere keine Vorgabe im Hinblick auf irgendwelche etwaigen Abdichtungsarbeiten im Bereich zwischen Dachterrassenbodenplatte einerseits und aufgehender Wand andererseits."
Zitatc) Sämtliche Abdichtungsarbeiten in diesen Bereichen wurden von einer anderen Firma im Auftrag des Klägers hergestellt. Der Beklagte war mit keinen Abdichtungsarbeiten befasst... "Auch der Belag der Dachterrassen mit wohl Kieselsteinen, Gehwegplatten und Dachbegrünungen war nicht im Auftragsumfang des Beklagten enthalten."
ZitatAlles anzeigend) "Nach Auffassung des Beklagten sind die entsprechenden Abdichtungsarbeiten und
insbesondere die Arbeiten zur Herstellung des Oberbelages auf den Dachterrassen
fehlerhaft ausgeführt worden. Insbesondere fehlt ein vorderseitiger Schutz des Außenputzes
vor Feuchtigkeit und Ähnlichem, weil keine Noppenbahn vor dem Putz
verlegt wurde, sondern der Oberbelag der Dachterrassen gegen alle Regeln der
Technik direkt an den Außenputz anstößt."
e) Es wird außedem bestritten, dass dem Beklagten bekannt war, auf welche Weise die Dachterrassen belegt werden sollen - es gäbe keine Pläne etc...
f) Bestritten werden außerdem die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klagepartei in Höhe von 1,5 Gebühr. Diese sei für ein außergerichtliches Mahnschreiben völlig überhöht.
So - jetzt sitz ich wieder einmal da - hab´ den Schaden - die anderen behaupten alle, sie seien nicht dafür verantwortlich - und der Anwalt haut einfach mal eine Klage raus (hat er mir natürlich auch vorher gesagt).
Die Behauptung, dass ich irgend eine andere Firma mit WDVS-Arbeiten beauftragt hätte ist übrigens nicht richtig. Die Dachabdichtung und Begrünung wurde auch durch den Architekten geplant, ausgeschrieben, "beaufsichtigt"...
Meine Fragen an euch:
a) Kann sich WDVS-Bauer und/oder Architekt darauf berufen, dass sie es im Leistungsverzeichnis "vergessen" haben?
b) Ist denn wirklich der Dach-Abdichter (der hat auch die Dachbegrünung ausgeführt) dafür zuständig sein? Hätte er evtl. Bedenken anmelden müssen, als er gesehen hat, dass da in der WDVS-Putz in der Kehle einfach diffus endet?
c) Unter Punkt d) schreibt die WDVS-Firma ja schon, was genau nicht ausgeführt wurde bzw. was fehlt - also steht die Ursache ja seiner Meinung nach schon fest - aber wer zeichnet verantwortlich?