Aufplatzen/Schaden an Außenfassade im Flachdachbereich - "Ich war´s nicht - Schuld sind alle anderen..."

  • Hallo liebes Expertenteam,


    wie ihr ja in meinen anderen beiden Threads verfolgen könnt, habe ich wohl an mindestens einer Stelle unseres Hausbaus eine oder mehrer faule Tomaten im Spiel gehabt.

    Die ersten beiden Threads drehen sich ja um die Perimeterdämmung; Dichtigkeit der Kellerfenster und Schäden am Putz im erdberührenden Bereich.


    Seit zwei Jahren beobachtete ich auch an allen Übergängen vom Flachdach zu Außenputz sich ausbreitende Schadensbilder. Das Foto ist jetzt nur ein Beispiel von einer Wand bzw. eine Stelle - ähnliche Symptome zeigen sich auch an vielen anderen Stellen.


             


    Zum Teil blättert nur die Farbe ab - zum Teil wirft der Putz Blasen. Man kann auf den Fotos auch - schlechter als in Natura - die Verlaufslinie erkennen, bis zu der das Wasser nach oben zieht...


    Wir haben zunächst die aus meiner Sicht zuständige Firma - nämlich den Fassadenbauer - kontaktiert, er möge sich das doch mal ansehen.

    Seine Antwort anlässlich eines Ortstermins war, dass er dafür nicht zuständig sei, da nachdem er die Fassade ausgeführt hat, der "Dachbegrüner" eben das Dach begrünt hätte, und der dafür verantwortlich sei.


    Danach verging erstmal wieder ein wenig Zeit - und auch auf eine schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung durch unseren Anwalt reagierte die Firma mit Nichtstun. Somit wurden durch unseren Anwalt Mängelbeseitigungskosten eingeklagt.


    Die Klage wurde nun anwaltlich durch den Stuckateur erwidert. Ich zitiere einige für mich wesentliche Punkte der Klageerwiderung in Auszügen:


    a) Man habe alles gemäß Leistungsverzeichnis WDVS ausgeführt und es erfolgte eine formale Abnahme durch Mitarbeiter des Architekten - dabei wurde kein Mangel festgestellt - also kann es folglich auch keine geben.


    b) Im Leistungsverzeichnis seien "...im Hinblick auf die Ausführung der dortigen Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem keinerlei Vorgabe gemacht, insbesondere keine Vorgabe im Hinblick auf irgendwelche etwaigen Abdichtungsarbeiten im Bereich zwischen Dachterrassenbodenplatte einerseits und aufgehender Wand andererseits."


    Zitat

    c) Sämtliche Abdichtungsarbeiten in diesen Bereichen wurden von einer anderen Firma im Auftrag des Klägers hergestellt. Der Beklagte war mit keinen Abdichtungsarbeiten befasst... "Auch der Belag der Dachterrassen mit wohl Kieselsteinen, Gehwegplatten und Dachbegrünungen war nicht im Auftragsumfang des Beklagten enthalten."




    e) Es wird außedem bestritten, dass dem Beklagten bekannt war, auf welche Weise die Dachterrassen belegt werden sollen - es gäbe keine Pläne etc...


    f) Bestritten werden außerdem die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klagepartei in Höhe von 1,5 Gebühr. Diese sei für ein außergerichtliches Mahnschreiben völlig überhöht.



    So - jetzt sitz ich wieder einmal da - hab´ den Schaden - die anderen behaupten alle, sie seien nicht dafür verantwortlich - und der Anwalt haut einfach mal eine Klage raus (hat er mir natürlich auch vorher gesagt).

    Die Behauptung, dass ich irgend eine andere Firma mit WDVS-Arbeiten beauftragt hätte ist übrigens nicht richtig. Die Dachabdichtung und Begrünung wurde auch durch den Architekten geplant, ausgeschrieben, "beaufsichtigt"...


    Meine Fragen an euch:


    a) Kann sich WDVS-Bauer und/oder Architekt darauf berufen, dass sie es im Leistungsverzeichnis "vergessen" haben?

    b) Ist denn wirklich der Dach-Abdichter (der hat auch die Dachbegrünung ausgeführt) dafür zuständig sein? Hätte er evtl. Bedenken anmelden müssen, als er gesehen hat, dass da in der WDVS-Putz in der Kehle einfach diffus endet?

    c) Unter Punkt d) schreibt die WDVS-Firma ja schon, was genau nicht ausgeführt wurde bzw. was fehlt - also steht die Ursache ja seiner Meinung nach schon fest - aber wer zeichnet verantwortlich?

  • Schuld ist, wer den urächlichen Fehler gemacht hat. Ob des der WDVSler, der Dachdecker oder der Architekt (durch falsche Ausführungsanweisung) war, ist so nicht festzustellen.

    Das sollte ine privat beauftragter Gutachterals Zuarbeit für den Anwalt machen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Also ICH würde mit dem Geld, das nun für den Rechtsstreit ausgegeben werden muss, einfach den Schaden beheben lassen und mir mit dem Rest einen schönen Urlaub gönnen.

    Kann man machen. Muss man aber nicht. Insbesondere dann nicht, wenn man nicht weis, wie hoch die Schdenbehebungskosten überhaupt sind.

    Viele Pfuscher setzen auch auf genau SO eine Denke und wollen damit mit ihrem :pfusch: durchkommen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Also ICH würde mit dem Geld, das nun für den Rechtsstreit ausgegeben werden muss, einfach den Schaden beheben lassen und mir mit dem Rest einen schönen Urlaub gönnen... :D

    Geniale Geschäftsidee: Architekt oder Handwerker pfuschen, Bauherr lässt den Mangel oder Schaden auf seine Kosten beheben und kann sich mit dem Rest noch einen schönen Urlaub gönnen...

    Da wird man richtig neidisch bei dem Gedanken, wie viele schöne Urlaube einem auf diese Weise entgangen sind. :motz2:

  • Insbesondere dann nicht, wenn man nicht weis, wie hoch die Schdenbehebungskosten überhaupt sind.

    Klar, das war sehr vereinfachend. Ich hatte einen sehr ähnlichen Schaden an der aufgehenden Wand der Dachterasse. Architekt hat Schaden reklamiert, Putzer hat nachgebessert (halber Tag), alles gut. Hätte der Putzer sich totgestellt, die Arbeit verweigert oder sich sonstwie rauszureden versucht, hätte ich eben nciht den Rechtsstreit gesucht, sondern die paar Mark fünfzig in die Schadenbehebung investiert.

    • Offizieller Beitrag

    Die Überlegung, kleinere Schäden selbst zu regeln, hat durchaus etwas für sich. Ein Rechtsstreit kostet Zeit, Nerven, Geld, und schnell wird aus einer Mücke ein Elefant, oder gar eine ganze Elefantenherde.


    Abgesehen davon, selbst wenn zu Beginn der Fall noch völlig klar erscheint, kann sich das im Laufe eines Rechtsstreits ganz schnell ändern. Solche Prozesse folgen einer Logik die man nicht unbedingt verstehen muss, und am Ende bleibt, außer Spesen......


    Wenn ich jeden Kunden vor Gericht gezogen hätte, der es in meinen Augend verdient hat, dann hätte ich heute wohl keine Zeit mehr für meine Arbeit und wäre nur noch mit Gerichtsverfahren beschäftigt. Ich kann nicht abschätzen, was mich das zwischenzeitlich gekostet hätte. Im besten Fall eine Menge graue Haare, worst case eine Menge Geld.


    Deswegen mein Rat, vor einem Rechtsstreit zweimal überlegen, ob es sich lohnt. Manchmal geht es nicht anders, aber in vielen Fällen ist es besser, ein paar Euro als Lehrgeld zu verbuchen. Es lebt sich deutlich entspannter.

  • OK, nachdem die Diskussion hier sich jetzt in die Richtung verselbständigt hat, in dem Sinne, dass man ggf. - und bezogen auf meinen konkreten Fall - einen derart geringen Schaden einfach selbst regulieren sollte, und sich nicht in ein kostenspieliges Verfahren mit ungewissem Ausgang drängen lassen sollte, bin ich geneigt, es so zu verstehen, dass das von mir aufgezeigte Schadensbild wohl eher ein geringeres Problem darstellt?!


    Ich bin auch kein Freund von Rechtsstreitigkeiten usw. Vor allem nicht, wenn es wie im Bauwesen so viele unterschiedliche Ansichten/Meinungen gibt.


    Andererseits bin ich irgendwie immer noch desillusioniert, weil ich glaubte, zusammen mit einem Architekten und verschiedenen Fachbetrieben gemeinsam für ordentlich viel Geld ein handwerklich sauberes Einfamilienhaus geplant und gebaut zu haben.

    Wenn es sich jetzt so darstellt, dass man wohl irgendwelche Abdichtungsmaßnahmen im Leistungsverzeichnis "vergessen" hat, dann muss ich schon sagen, dass der Zunft der Planer und Architekten Tür und Tor für derartigen Murks geöffnet wurde.


    Man stelle sich mal vor, ein Automobilunternehmen plant, entwickelt und verkauft Autos, wo sich bei Abholung herausstellt, dass das Lenkrad vergessen/nicht geplant wurde, und daher das Auto nicht steuerbar ist - und die lapidare Antwort des Händlers wäre: Naja, stand ja im Prospekt auch nichts von Lenkrad drin...


    OK, der Durchschnittsbürger würder vielleicht selbst noch merken, wenn das Lenkrad im Prospekt fehlt - aber gehen wir mal in die Tiefe - z.B. Achslager... Ich kenne nicht alle Automobilprospekte - habe aber selbst schon genügend Autos gekauft um zu wissen, dass dort auch nicht jede einzelne Schraube im Prospekt oder Kaufvertrag aufgeführt ist - und dennoch darf ich als Kunde davon ausgehen, dass ich ein fahrbares und technisch einwandfreies Fahrzeug erwerbe.


    Zurück zum Bauwesen: Ich - als Laie, der noch Dach von Keller unterscheiden kann, aber mit Dampfsperre, Diffusion, Blah Blah wohl an die Grenzen meines "Bauexperten"-Wissens gerate, muss doch in irgendeiner Form auch davor geschützt werden, dass ich als Kunde davon ausgehen darf, dass mir ein Architekt zusammen mit den entsprechenden Gewerken ein Haus plant und baut, welches den aRdT entspricht - ohne dass im Detail über jede einzelne Schraube, Schalungsbrettstärke und Schaufel Sand gesprochen wird.


    Ich finde, dass Bauherren im Bereich Handwerk/Bauwesen schon extrem alleine gelassen werden...


    Schade!


    Nun stellt sich mir also die Frage, ob ich die Schäden an meinem knapp drei Jahre altem Haus auf eigene Kosten beseitigen lassen soll, obwohl ich aus meiner Sicht alles dafür getan habe - also kostentechnisch - um ein richtig gutes Haus zu bekommen...

  • Moin,


    meiner Meinung nach ein Klassiker :(

    VERMUTLICH (weil Begründung "Vergessen") keine Perimeter-Dämmung, kein fachgerechter Sockelputz und schon gar kein fachgerechter unterer Abschluss des WDVS. Dadurch befürchte ich, dass es zu weiteren Abplatzungen kommen wird. Allein durch das Gewebe wird immer wieder Feuchtigkeit nach oben steigen und zu Problemen führen.
    Soweit ich das anhand der zur Verfügung stehenden Bilder beurteilen kann, war die Abdichtung VOR dem WVDVS erstellt worden. Mithin: welchen Einfluß hat der Dachbauhandwerker auf das WDVS? Zunächst gar keinen!

    Wenn denn der Dachbauhandwerker auch die Begrünung erstellt hat und dabei hätte feststellen können/(evtl. müssen), dass das WDVS im Sockelbereich nicht fach- und regelkonform erstellt ist, dann hätte er wohl rechtswirksam Bedenken anmelden müssen.


    In meinen Augen so richtig gepennt hat der Archi und/oder dessen Beauftragter. Wobei das mit dem Beauftragten irrelevant sein dürfte, da der Archi gesamtschuldnerisch haften würde.
    Ich bezweifle aber, dass es eine rechtswirksame Bauabnahme gegeben hat, da Sie als Bauherr offensichtlich nicht zugegen waren, als die (behauptete) Abnahme stattgefunden haben soll


    Ich muss dem Themenstarter irgendwie Recht geben, wenn er ausführt, dass es nicht angehen kann, dass Pfusch immer wieder unter den Tisch gekehrt wird, nur weil der Aufwand zu groß ist, die fachlich richtigen Ausführungen tatsächlich durchzusetzen. Wie er bin ich der Auffassung, dass genau dieser Umstand dazu führt, dass sich kein Mensch mehr ausreichende Gedanken um eine fachgerechte Planung und deren Umsetzung macht.
    Und auch ein Architekt muss mal lernen, dass ihm Fehler unterlaufen, dass er Mist geplant und gebaut hat und dass nicht immer der ausführender Handwerker der Dumme ist, der für ihn die Kastanien aus dem Feuer holt/holen muss, da ihm (dem Handwerker) angedroht wird, keine weiteren Folgeaufträge mehr zu bekommen, wenn er sich einer Mangelbeseitigung/Nacherfüllung verweigert für Bereiche, die ansich nicht von dem Handwerker zu vertreten sind.


    M. f. G.

    stefan ibold

    • Offizieller Beitrag

    Wie er bin ich der Auffassung, dass genau dieser Umstand dazu führt, dass sich kein Mensch mehr ausreichende Gedanken um eine fachgerechte Planung und deren Umsetzung macht.

    völlig falsch: einfach drübermurksen und urlauben - fertig. so einfach ist das. nicht.

    irgendwer muss den murks zuerst intellektuell, dann handwerklich in die richtige spur bringen.

    wer soll das machen? macht sich von selbst. kann jeder. prima. warum dann nicht gleich richtig?


    Ich finde, dass Bauherren im Bereich Handwerk/Bauwesen schon extrem alleine gelassen werden...

    naja, die dürfen gerne anschluss suchen und müssen nicht extrem alleine in der ecke sitzen.

    ich gebe zu, das ist nicht einfach - um das jetzt mal wieder in ernsthafte bahnen zu lenken:

    kompetente planer und bauleute zu finden (und nicht nur zu suchen), wäre schon ein ziemlicher

    volltreffer. das gilt noch mehr für sanierungen - und damit ist die erste und schwierigste aufgabe

    beschrieben. ob dann unter wahrnehmung der bauherrenaufgaben saniert und geurlaubt wird,

    oder ob saniert und juristifiziert wird, entscheidet über die b-note. die meisten punkte gibts aber

    für die a-note: richtige planung+ausführung.

  • mls

    Das klingt wie eine schöne Utopie...

    Warum? Bemüht habe ich mich als Bauherr vor der Sanierung sehr, den "Richtigen" zu finden (im Arbeitszeugnis bekäme ich wohl trotzdem nur eine 4 ???), aber meine Bemühungen waren nicht mal ausreichend, denn: Planung, Bauleitung und Ausführung mangelhaft - ungenügend.

    Und ich hab`s erst nach Abnahme bemerkt.

    • Offizieller Beitrag

    Das klingt wie eine schöne Utopie...

    das klingt wie feine ironie, wenn man dystopie als schöne utopie umschreibt.

    für mich beginnt, wenn ich "suche", das problem mit der definition, was ich suche.

    auch das klappt nicht, jedenfalls nicht zuverlässig - ausser beim bauen, aber auch da

    treiben sich immer mehr honks und holks rum .. die aber vorgeblich alles können :)

    die abkehr vom unbegründeten optimismus, "einer" (allein) wird´s schon richten,

    kann durchaus hilfreich sein. wie der laie das lösen soll .. weiss ich nicht. im

    professionellen umfeld gibts/gabs dafür lösungen, die auf kontrolle zugekaufter

    kompetenz beruhen und in klein-klein-vergaben und kleinteiligen kontrollen bis

    hin zur maximierten ineffizienz ausufern.

  • Also, Schadensbilder habe ich ja zu Beginn schon einige eingestellt. Jetzt musste ich für das Verfahren noch weitere nachreichen und habe auch mal Bilder der Bauphase rausgekramt. Leider habe ich da keine Details und nicht genügend, da wir zu der Zeit gerade verreist waren.


    Hier ein Bild der Bauphase vor Einbringen der Dachbegrünung. Leider keine Detailaufnahme. Aber da ist dann nichts weiter passiert, außer eben ein Vlies, eine "Matte" aus Kunsttoff, die wie ein Wasserspeicher wirken soll - und im Randbereich der Kies.


    Hier ist die bereits eingebrachte Dachbegrünung zu sehen.


    Die beiden Markierungen zeigen - hier leider nicht gut erkennbar - schon in der Bauphase einen unsauberen Abschluß des Außenputzes. Hat das was zu sagen bzw. zu bedeuten?


    Gibt es denn überhaupt eine Vorgabe, wie dieser Übergang des Putzes auszuführen ist, oder habe ich da mal wieder Pech, dass mein Architekt das LV so "schwammig" kopiert hat, dass im Grunde genommen nichts drin steht und ich am Ende den Schaden als "Sowieso-Kosten" selbst bezahlen muss, weils im LV vergessen wurde?


    Andere Frage:

    Der Stuckateur schreibt in seiner Klageerwiederung, dass er ganz klar den Fehler bei der Firma sieht, welche die Dachbegrünung aufbebracht hat (übrigens auch die Firma, welche die Dachabdichtung durchgeführt hat.) - hätte da nicht einer der beiden auch Bedenken anmelden müssen, wenn man schon sieht, dass da was nicht stimmt?


    Dateilaufnahme der Situation im Schadensbereich:


  • flexistone

    Habt ihr einen guten SV als Unterstützung? Ansonsten finde ich Beitrag # 12 von Herrn Ibold zutreffend. Das ist aus meiner Erfahrung keine Sache der einzelnen handwerklich Beteiligten, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, sondern der Architekt haftet gesamtschuldnerisch. Ist LPh 9 vereinbart?

    • Offizieller Beitrag

    Hat sich schon einmal unabhängiger technischer Sachverstand die Sache vor Ort, anhand der Fotos, der Planung und Vertragsunterlagen angeschaut? Es könnte da noch mehr und auch gravierendere Punkte geben, als den abplatzenden Putz und auch andere Verursacher. Wurde die Klageschrift technisch untermauert / vorbereitet?

  • Hat sich schon einmal unabhängiger technischer Sachverstand die Sache vor Ort, anhand der Fotos, der Planung und Vertragsunterlagen angeschaut? Es könnte da noch mehr und auch gravierendere Punkte geben, als den abplatzenden Putz und auch andere Verursacher. Wurde die Klageschrift technisch untermauert / vorbereitet?

    Genau das habe ich gemeint, aber bei Skeptiker kommt das einfach fachmännischer rüber!

    Ich hatte damals einen guten Dach-SV, der mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass noch mehr Dinge im Argen liegen, die aber nicht sein Fachgebiet sind. Ich solle dafür einen anderen SV beauftragen, der sich das restliche Haus anschaut. Dieser zweite SV hat Vieles aufgenommen, mir aber dann noch zu einem SV für WDVS geraten. Der hat dann Dinge festgestellt, die mir nie aufgefallen wären.

    • Offizieller Beitrag

    Es könnte da noch mehr und auch gravierendere Punkte geben, als den abplatzenden Putz und auch andere Verursacher.

    Inzwischen halte ich die Planung und die Bauleitung, so diese im Volumen der Grundleistungen nach der LP 5 und 8 nach § 34 HOAI uneingeschränkt beauftragt waren, für (potentiell) mitverantwortlich an dem gebauten (mangelhaften) Ergebnis. Und ich ahne, dass da auch noch mehr ausführende Gewerke Mängel hinterlassen haben (könnten), z.B. rund um die Dachterrassentür. Der etwas abblätternde Putz wäre dann eher ein Nebenkriegsschauplatz.

    • Offizieller Beitrag

    Skeptiker: Jetzt bin ich neugierig: Was wäre Dir denn noch dazu aufgefallen? Ich bin bei sowas nicht die fitteste, lerne aber gerne dazu.

  • Also - ich muss Stefan Ibold aus #12 Recht geben. Für mich stellt sich die Situation wie folgt da:

    1: Planungmangel - Abdichung NUR hinter dem WDS hochgefüht und nicht (auch) davor.

    2: Ausführungsmangel WDVS - WDVS nicht geschützt und mit einer geeigneten Sockelabdichtung versehen

    3: Ausführungsmangel Dachbegrünung . kein mech. Schutz, kein Spritzschutz entlang des WDVS angelegt


    Da mag noch mehr sein, aber das an Hand der Fotos auf die Schnelle erkennbar

    Waren die "Zebrabahnen" die letzt Schicht der Abdichtung oder "nur" die Dampfsperre?? Auf den letzten Bildern sieht es so aus, als wären da andere Bahnen drüber gekommen.

    Gab es ein Detail (Zeichnung) oder eine verbale Beschreibung dieses Sockelpunktes in der Planung?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Am Fenster bzw. der Tür dürften es deutlich < 15 cm unter Andichtungshöhe sein, ohne das auch nur eine kompensatorische Maßnahme ergriffen wurde, Gefälle sieht man erstmal keines, aber das kann am Auge liegen. Die Punkte der Sockelausbildung des WDVS hatte Stefan ja schon genannt. Und wo das alles schief geht ist ja meist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Die Attika wäre genauer anzusehen. Und dann bleibt auch noch der Aufbau der Begrünung zu überprüfen.


    Das ist jetzt aber natürlich alles anhand einer Handvoll Fotos geraten. Vor Ort kann das im Fertigzustand schon wieder anders aussehen. Aber dafür muss halt eigener Sachverstand einmal drauf schauen, nicht der Planer / Architekt, denn der ist im besten Falle betriebsblind, im schlimmsten Fall punktuell unwissend (ausdrücklich ich auch!).

  • denn der ist im besten Falle betriebsblind, im schlimmsten Fall punktuell unwissend (ausdrücklich ich auch!).

    Oder er will jetzt rosa Brillen verteilen, weil ihm HINTERHER klar geworden ist, wie groß der Bock war, den er da geschossen hat.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Guten Morgen - vielen Dank für euren Input.

    Ich versuche mal alle Nachfragen bzw. Kommentare gesammelt zu beantworten:


    Roth:

    • unser Anwalt hat das auch schon überdacht/angedacht, dass ggf. der Architekt hier der Ansprechpartner ist. Ich hoffe aber, dass dann wenigstens aus den ganzen Verfahren nur noch "Eines" gemacht werden kann.
    • nein LPH 9 wurde damals nicht vereinbart - hat der Architekt gemeint, das brauche man nicht, weil wenn es einen Mangel gäbe, könne man den auch direkt mit der Firma verhandeln. Das habe ich ihm noch geglaubt - zu dem Zeitpunkt war ja noch außer "Planung" nichts passiert.
    • Wenn ich jetzt noch mehr SV das Haus anschauen lasse, dann werden bestimmt noch viel mehr Dinge aufkommen - die Frage ist nur, inwieweit ich diese Mängel durch meine Abnahme (siehe Nachbarthread) hingenommen habe. Die in diesem und im Kellerfenster-Thread beschriebenen Probleme sind ja erst nach Abnahme/Einzug zu Tage getreten.

    Skeptiker:


    • Den Schaden haben wir bislang nur als "Mangel" der Firma angezeigt und zur Beseitigung aufgefordert. Die Frist ist verstrichen und es wurde Klage erhoben. Tiefgehendere technische Begutachtungen haben bislang an der Stelle nicht stattgefunden. Daher lehnt die WDVS-Firma in der Klageerwiderung die Verantwortung auch rundweg ab. Es sei dazu nichts vereinbart gewesen - im LV.
    • Der Architekt war über LP 1 bis LP 8 uneingeschränkt beauftragt. Ich bin auch der Ansicht, dass hier keine echte Bauüberwachung stattgefunden hat. Das war leider alles eine ziemliche Katastrophe.
    • Gefälle ist auf dem Dach schon vorhanden - die EPS-Platten waren entsprechend "schräg" - da gab es auch einen Verlegeplan dazu.

    Ralf Dühlmeyer:


    • Nein - da wurde dann nach dieser "Zebrabahn" noch mindestens die Teerbahnen drüber gemacht - also diese "Dachpappen"-artigen Teile, die oberflächlich wie Splitt aussehen.


    Die Dachabdichtung wurde im LV wie folgt beschrieben (Kurzfassung):


    Die Attika ist wie folgt ausgeführt:



    Weiterhin im LV der Dachdeckerfirma - Wandanschluß/Türanschluß:





    So, das ist jetzt leider etwas lang geworden - ich hoffe ich habe alle Infos liefern können.


    Und natürlich hoffe ich - wenn nicht gar beten - dass hier nicht wieder ein jahrelang andauernder Kriegsschauplatz eröffnet wird.

  • Achso - und noch ein Nachtrag - ich weiß nicht mehr, ob ich es in diesem Faden schon gesagt habe...


    Die Arbeiten/Leistungen des Fassadenbauers hat eine Mitarbeiterin des Architekten abgenommen. Es liegt hier auch keine schriftliche oder mündliche Vollmacht vor.


    Kann sich der Stuckateur dann auf eine abenommene Leistunge berufen oder nicht?

    Das würde die Sache ja dahingehend etwas vereinfachen, als dass die Beweislast nicht mehr bei mir liegt.

  • Ich würde sagen: Konzentrier Dein gesamtes Feuer auf den "Kollegen". Planung und Bauüberwachung waren bestenfalls ne 5-, eher 6.

    Dann soll der doch im Innenverhältniss die Handwerker heranziehen, wenn er meint, die seien alleine Schuld.

    Das kann auch lange dauern, aber birgt nicht die Gefahr, den falschen zu beschuldigen und dann beim Architekten nicht mehr nachlegen zu können.


    SV - ja, kann sein, der findet noch mehr (wahrscheinlich), aber besser jetzt den grossen Rundschlag als Irgendwann in die Verjährung laufen

    Abnahme - muss ein Jurist beurteilen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • OK - d.h. wir sollten die Klage oder das Verfahren gegen die ausführende Fachfirma gleich wieder auf Eis legen...

    Na toll. Dann habe ich hier schonmal sinnlos Geld verballert! Muss ich mich jetzt echt auch noch im "Expertenforum-Jura" anmelden, um alles, was der Anwalt vorschlägt und macht zu hinterfragen?! Gibts doch nicht...

  • 1. Frage: Ist das ein Fachanwalt speziell für Bau- und Architektenrecht?

    2. Frage: Sind da wirklich schon 4- oder 5-stellige Beträge verjuristet worden - dann die Taktik überdenken. Ich dachte, da sei noch nicht SO viel angefallen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen