hallo,
nach der bayrischen Bauordnung müssen Abstandsflächen vor einer weniger als 16m breiten Hauswand nur halb so tief sein.
Gilt das auch bei einer Häuserzeile oder gilt die Regel nur für freistehende Gebäude?
Es geht um die Bebauung einer Baulücke von 12m x 12m in einer innenstädtischen Blockbebauung mit Nachbarn links und rechts.
Danke für jede kompetente Antwort.
Max