Die Vergütung von Gerichts-SV ist seit 1.7.2004 im JVEG geregelt. Zuletzt wurde es mit Wirkung zum 15.10.2016 geändert. Momentan beträgt die Vergütung von technischen SV im Bauwesen danach 85,- € / h. Es steht wieder eine Novellierung an. Für die Höhe der Vergütungen hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine Marktanalyse beauftragt, deren Ergebnis inzwischen vorliegt.
Hierzu gibt es einen hochinteressanten Artikel in "Der Bausachverständige", Heft 3 / 2019. Michael Czarnetzki - selbst als Gerichts-SV tätig - fragt darin "Welcher Stundensatz ist für einen von Gericht beauftragten Bausachverständigen angemessen?" Er gibt die Antwort nach einer gut nachvollziehbaren und repräsentativen Berechnung, in welcher er exemplarisch die Kosten seines Büros (er ist ausschließlich als Gerichtsgutachter tätig) und damit seiner Tätigkeit berechnet und der Vergütung eines qualifizierten Beamten gegenüberstellt, A 14 in letzter Dienstaltersstufe, verheiratet und mit zwei Kindern. Er errechnet streng betriebswirtschaftlich einen angemessenen Stundensatz von rund 145,- €. Da nach dem JVEG einzelne Leistungen separat vergütet werden, die der Autor korrekterweise natürlich wieder abzieht, ermittelt er einen auskömmlichen Stundensatz von 130,- € netto / h bei Vergütung der SV-Leistungen voll nach JVEG, sonst von 145,- €. Der zum Vergleich herangezogene Beamte erhält aktuell 131,04 € / h.
Czarnetzki gibt auch an, selbst in 95 % der Fälle seiner Gerichtsgutachten bereits jetzt nach § 13 JVEG abweichend erhöht mit meist 125,- € / h vergütet zu werden. Die Parteien sind also allermeisten damit einverstanden.
Die Umfrage des BMJV hat einen "marktüblichen Satz" von 110,- € / Std. ermittelt, von dem aber nicht zu erwarten ist, dass er bei Novellierung in das neue JVEG 1:1 übernommen wird. Und schon damit wäre keine kostendeckende Gutachtenerstattung möglich! Czarnetzki fordert deshalb eine Anhebung des Vergütungssatzes für technische Gerichts-SV aus dem Bauwesen auf mind. 130,- €, wobei auch dann schon bald ein Hinterherhinken hinter der Inflation zu erwarten wäre. Er schließt min dem Satz: "Die Bausachverständigen haben seit Jahren Nachwuchsprobleme. Es heißt zwar immer "Architekten können nicht rechnen", dies stimmt aber nicht. Architekten können sehr wohl rechnen, und es gibt lukrativere Aufträge als Gerichtsgutachten." (*) von mir, Skeptiker
Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Höchstens vielleicht, dass die Ausführungen sinngemäß genau so auch für die Inhaber kleinerer Architekturbüros mit einer Handvoll mItarbeitender Personen gelten, deren Betriebskosten exakt denen von Czarnetzki entsprechen. Gerade vor dem aktuellen Hintergrund der Aufhebung der Mindestsätze der HOAI ein Hinweis darauf wohin die Reise nur gehen kann: Mehr Honorar oder andere Tätigkeit.
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(*) Vor Jahren erklärte einmal bei einer öffentlichen Weiterbildungsveranstaltung eine Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, dass nach ihrer persönlichen Erfahrung im technischen Bereich die durchschnittlichen Gerichts-SV sich leider nicht durch weit überdurchschnittlich vertieftes Wissen, präzisen Ausdruck oder brillante Argumentation auszeichneten, sondern eher dadurch, es im "normalen Berufsleben" nicht sonderlich weit gebracht zu haben und gerne auf nicht gestellte juristische Fragen falsche Antworten zu geben. Ich möchte dies mangels eigener Erfahrung im Gerichtssaal so nicht bestätigen, aber viel Geld lockt dort nun wirklich nicht.