Guten Morgen.
Uns plagt folgendes Problem.
Wir haben ein Grundstück, knapp über 1000m² mit 6 Nachbarn.
Grundstück befindet sich in Brandenburg
links, recht und hinten jweils 2 Nachbarn direkt an der Grenze.
Nun haben wir auf dem leeren Grundstück vor wenigen Jahren ein Massiv gebauten Schuppe gebaut welcher laut dem Bauamt genehmigungsfrei ist da es kein Aufenthaltsraum darstellt.
Dieser Schuppen verläuft über Eck. Eine Kante ist 9m lang die andere 6m somit sind die zulässigen 15m in Summe für das gesamte Grundstück an Grenzbeauung ausgeschöpft.
Nun wollen wir ein Haus mit angeschlossener Garage bauen wobei die Garage ebenfalls auf die Grenze (aber eine andere als der Grenzen des Schuppens) gebaut werden.
Die Garage wird nicht mit dem selben Dach des Hauses verbunden sein, jedoch direkt am Haus angeschlossen sein.
Dort wo die Garage hinkommen soll, steht bei den Nachbarn an der Grenze ein Carport.
Gibt es da probleme bei der Baugenehmigung weil die 15m Grenzbebauungssumme bereits ausgeschöpft wurde?
Anbei eine Skizze.
Vielen Dank im Voraus
Grüße René