Merkliste Geländer (Privat - bis max. 2 Wohneinheiten!)
Geschrieben für Bauherrinnen und Bauherren!
Aufgrund des immer wiederkehrenden Problems, das Geländer, habe ich mich entschlossen ein paar Merksätze aufzuschreiben. Ich selber bin mit dem Problem seit über 30 Jahren konfrontiert. Selten, das ein Geländer richtig ausgeschrieben und/oder richtig vergeben wird! Viele dieser Regeln existieren schon seit über 30 Jahre, und trotzdem sind die meisten Vorplanungen und deren Ausschreibungen fehlerhaft. Das meist Diskussionen, Bauverzögerungen, Nachträge und Streitereien zur Folge hat.
Ich gehe nicht auf Handwerkliche Fehler ein, denn sonst würde es hier den Rahmen sprengen!
Dafür empfehle ich ausschließlich einen Fachsachverständiger im Metallbau oder Schlosserhandwerk, keinen Bausachverständiger, Schimmelpilzgutachter etc.
Hauptprobleme sind Ausschreibung ohne Statik, zu geringe Geländerhöhen, unzulässige Geländer Füllungen.
Eine Anfrage ohne statisch korrekte Dimensionierung führt meist zu Mehrkosten! Allein eine falsche Befestigungsart (Dübel), kann ab 11€ pro Dübel (Spreizanker vs. Klebeanker) zu Buche schlagen!
Dazu gleich, darf ein Geländer nach dem Wünschen des Kunden gefertigt werden z.B. fehlende oder mangelhafte Füllungen?
Nein! … denn der Metallbauer schuldet zwar den Kunden dass das Produkt und das es die gewünschte Beschaffenheit hat, aber das nur, wenn es nach den Regeln der Technik gefertigt wurde. Und ein Geländer dient zur Absturzsicherung, nicht zum Anschauen!
Darf sich der Metallbauer bei einem unzulässigen Geländer frei-zeichnen lassen?
Nein! … denn entgegenstehende Abreden, auf eine ausreichende Absturzsicherung der freien Seiten einer Treppe zu verzichten, stellt einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot dar. Eine solche Abrede zwischen Metallbauer und Auftraggeber ist daher nach § 134 BGB (Gesetzliches Verbot) und den entsprechenden
Paragraphen der jeweiligen LBO nichtig.
Bis 20.09.2016 hatten Geländer eine CE Kennzeichnung Pflicht!
(Antwort auf die Anfrage E-004796/16)
Anwendungsbereich und Ausführung:
- Innenbereich (Grundiert/Lackiert oder Edelstahl rostfrei1)
- Außenbereich (Feuerverzinkt oder Edelstahl rostfrei1, eventuell zusätzlich zu Feuerverzinkt, Beschichtet, Lackiert oder Pulverbeschichtet2)
- Endbeschichtungen empfehle ich immer von Fachfirmen ausführen zu lassen! (Maler-Betriebe)
Verbindliche Eigenschaften:
- Geländerhöhe, bis einer Absturzhöhe von 12 m mindestens 90 cm, darüber hinaus 110 cm. Ich empfehle sicherheitshalber die Geländer um 5 cm höher herzustellen, denn selten trifft es zu, das der Bodenaufbau das ist was er sollte.
- Gemessen wird die Geländerhöhe ab OKFF oder ab OK Brüstungen 50-70 cm (Bundesland abhängig)
- Füllung (Stäbe3, VSG-ESG Glasscheiben, Lochbleche, Verbundplatten)
Verglasung:
- Nur zugelassene (AbZ) Glashalter verwenden
- Glasscheiben rutsch-sicher befestigen lassen! Entweder durch Sicherungsstift im Glashalter und durch Bohrung in Glasscheibe, oder durch Verbindungsstrebe im unteren Bereich zwischen den Pfosten, das ein Abrutschen verhindert.
- Glasscheiben, entweder VSG oder VSG-ESG. Welche, steht in der Regel in der Zulassung des Glashalters.
Hersteller:
- Der Hersteller muss nach EN 10904 zertifiziert sein! (Referenzen zeigen lassen!)
- Es dürfen nur geprüfte Schweißer mit gültiger Prüfung eingesetzt werden!
- Es muss ein Tragsicherheitsnachweis (Statik) erstellt werden!
- Es muss eine Werkzeichnung erstellt werden! Diese muss vom Statiker, Bauherren und Architekten Freigegeben werden!
- Die EN 1090 beinhaltet auch, das für die Dübelmontage nur geschultes Personal verwendet werden darf!
- Ob ihr Hersteller Zertifiziert ist, kann man auch Online abfragen (Online Register EN 1090 - SLV Halle GmbH)
Montage:
- Nur mit zugelassenen Dübel befestigen! (welcher, steht in der Statik) Außenbereich dürfen ausschließlich Rostfreie Dübel verwenden werden!
- Schweißarbeiten an Feuerverzinkten Teilen vermeiden, wie viel geschweißt werden darf, regelt die DIN EN ISO 1461.
- Flächenkontakt, wie Edelstahl rostfrei und Feuerverzinkt vermeiden! (Kontaktkorrosion, den Edelstahl rostfrei kann man sich sparen, da er rostet) Kontakt mit Befestigungsschrauben ist zulässig! (hatte bisher noch keine Schadensfälle)
Gültige Normen und Regeln:
- DIN 18065 (2015-03)
- EN 1090 (2018-09)
- DIN EN ISO 1461 (1999-03)
- Merkblätter der Berufsgenossenschaften (Unfallversicherungen)
- Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes
Anmerkungen:
1. Die Bezeichnung Edelstahl bedeutet nicht, dass das Material Rostfrei ist! Die Bezeichnung Edelstahl bedeutet nur, das der Phosphor und Schwefelgehalt (Eisenbegleiter) unter 0,025% liegt. Es hat absolut nichts mit rostfrei zu tun! Am besten machen Sie Materialangaben wie V2A - 1.4301 oder für V4A - 1.4571 (geschliffen).
2. Pulverbeschichtet ist ein empfindlicher Überzug, der bei abplatzen der Farbe schwer unerkennbar ausgebessert werden kann! Schwere, Unhandliche Geländerteile zu pulvern, rate ich ab!
3. Waagerechte Stäbe, sind bedingt in Deutschland unzulässig! (siehe DIN 18065 - Nr. 6.8.3) Aber, sie dürfen angewendet werden, wenn verhindert wird, dass Kinder übersteigen können! (Kletterschutz) Um das zu erreichen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Nach innen gekröpfter Handlauf (wie, das regelt die DIN 18065 - >15cm)
- Im unteren Bereich (50-70cm, Bundesland abhängig, von FFB gemessen) dürfen die Stäbe nur einen lichten Abstand von 1,5cm haben!
- Konstruktive Möglichkeiten, im unteren Bereich (50-70 cm, Bundesland abhängig, von FFB gemessen), die Füllung entweder mit VSG-ESG Glas, oder mit Verbundplatten bestücken (so das kein Kind drüber klettern, bzw. als Kletterhilfe benutzen kann!)
4. Die Zertifizierungsplicht besteht schon seit über 30 Jahren! Wer in Deutschland bzw. in der EU Metallbauteile fertigt oder in den Verkehr bringt, muss nach EN 1090 zertifiziert sein! Bis 07/2014 war es die DIN 18800, ab 07/2014 gilt verbindlich die EN 1090! Im Privaten, bis 2 Wohneinheiten muss der Hersteller selber die Ausführungsklasse EXC1, im öffentlichen Bereich die Ausführungsklasse EXC2 besitzen!
->Hinweis, prüfen Sie, ob der Hersteller und der Monteur sie besitzt!
->Prüfen sie auch, ob der Name am Zertifikat mit dem Hersteller übereinstimmt!
Irrtümer & Schreibfehler sind vorbehalten!