Vermute Handwerker Betrug - wie kann ich meine Anzahlung eintreiben

  • Hallo, ich habe eine Anzalung für Malerarbeiten geleistet, Maler schwer zu erreichen, leistet die Arbeit nicht.


    Der Maler hat auf unsere Anzeige über Ebay Kleinanzeigen für Malerarbeiten an unserem Haus in Nordsachsen, schnell reagiert und hat uns 3 Tage danach(am 16. März 2019) besucht, um das Objekt zu besichtigen. Auf mich und meine Frau hat er einen positiven Eindruck hinterlassen, nicht zuletzt weil er behauptet hat auch als Leihe Pfarrer tätig zu sein und für den Polizeichef in Berlin Leistungen erbracht zu haben. Er hat uns auch erzählt, dass er seine Aufträge mit polnischen Mitarbeitern erledigt, so dass es für Ihn möglich sein würde, uns ein günstiges Angebot zu machen. Dementsprechend haben wir am 19.3.2019 sein schriftliches Angebot angenommen, in dem die zu erbringenden Leistungen einzeln ausgewiesen sind und eine größere Anzahlung pber mehr als 4TEURo angefordert wird. Laut dieses Angebots sollten die Malerarbeiten in ca. April 2019 anfangen und bis ca. Mai/Juni 2019 vollendet sein.

    Das Angebot endete mit dem folgenden Text: „Bei nicht erfüllen des Vertrags von unserer Seite ist gesamte Summer der Anzahlung in Höhe von 4.650 Euro an den Kunden innerhalb von 14 Werktagen in voller Höhe Zurück zu erstatten So Dass Der Kunde Eine Volle Sicherheit Hat.“

    Nach der Annahme und vor der Anzahlungs hat er uns mehrmals wegen der anstehenden Anzahlung angerufen, die wir am in 2 Tagen per Banküberweisung geleistet haben. Ab diesem Moment an hat sich die Kommunikation deutlich verschlechtert, er war nicht mehr telefonisch zu erreichen und hat meine What s app Nachrichten nicht gelesen. Deshalb haben wir ihn ca 3 Wochen später schriftlich angefordert, uns über seine verbindliche Planung des Beginns der Malerarbeiten an unserem Haus zu informieren, wobei wir ihm weitere 2 Wochen Zeit für seine Stellungnahme gegeben haben, mit dem Hinweis dass wir ansonsten unsere Anzahlung zurückfordern würden.

    Da wir keine Antwort erhalten haben, haben wir ihm nach 2 Wochen erneut geschrieben und ihm eine Frist bis zum 20.5 für die Erstattung unserer Anzahlung gegeben, die inzwischen verstrichen ist. Gestern Abend kam eine sehr schlecht geschriebene SMS in der er sich weigert die Anzahlung zu erstatten und behauptet dass das Geld für Materialien und ähnliches schon aufgebraucht ist, sowie dass er seinen Anwalt kontaktieren würde wenn wir nicht aufhören ihm zu „drohen.“ Inwzsichen denken wir, dass der Maler Mitglied ein Betrüger ist und gutgläubige Kunden überall in Deutschland ausnimmt.

    Die angebliche Malerfirma sitzt in Berlin, wir sind 200 km entfernt. Sollen wir Strafanzeige erstatten und wenn ja wie muss man vorgehen?X/

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal ganz kurz (grundsätzlich): Zahlungen sind idR nur für erbrachte Leistungen vorzunehmen. Es mag Ausnahmen geben, wenn zB ein Fliesenleger für sehr viel Geld, sehr viel Material für den Bauherren einkaufen muss, so kann man durchaus auch eine AZ für Materiallieferungen vereinbaren, ohne dass tatsächlich Fliesen verlegt worden sind. Sie sind dann aber auch Eigentum des Bauherren.


    Beim Maler fällt hier aber idR kaum etwas an. Von daher. Zahlungen nach erbrachter Leistung/ Teilleistung.


    O.K., das hilft Euch jetzt erst einmal nichts. Ich weiß.

    dass das Geld für Materialien und ähnliches schon aufgebraucht ist,

    4.000 Euro für reines Material? Wie umfangreich ist denn der Auftrag? Haus/ Fassade streichen? Innen/ außen? Innen und außen?


    Grundsätzlich kann es natürlich dank der brummenden Konjunktur (oder wegen Krankheit oder was weiß ich) schon mal möglich sein, dass sich Leistungen verzögern.


    Frage: Gibt es die Firma wirklich? Mit Anschrift und Firmensitz und allem Klim und Bim?

    • Offizieller Beitrag

    Um es kurz zu machen,


    ab damit zum Anwalt. Selbst experimentieren führt hier nicht zum Ziel.


    Abgesehen davon, dass es nicht besonders klug war, auf gut Glück eine Anzahlung in dieser Höhe zu leisten, habt Ihr ja noch einen "Vertrag". Er könnte ja (theoretisch) morgen früh vor der Tür stehen und mit den Arbeiten beginnen. Verzögerungen beim Arbeitsbeginn sind jetzt nicht so selten, und auch nicht automatisch ein Grund den Vertrag zu kündigen.


    d.h. Du kannst jetzt nicht so einfach die Anzahlung zurückfordern, nur weil der Handwerker beim ersten Termin nicht auf der Matte stand. Noch habt Ihr einen Vertrag, und den wird man durch einen Anruf oder eine WhatsApp Nachricht nicht so einfach los


    Deswegen sollten jetzt jegliche Fehler, insbesondere auch Formfehler, vermieden werden. Da gibt es Fristen (Widerruf, Terminsetzung usw.) die einzuhalten sind, und noch einiges mehr.


    Meine persönliche Meinung, Du brauchst jetzt viel Glück. Es besteht tatsächlich das Risiko, dass Du die Anzahlung als Lehrgeld abschreiben darfst, die Reaktion des Handwerkers lässt diese Vermutung zu.

    Jetzt wäre zuerst einmal zu prüfen, ob, wie, wann ein Vertrag zustande kam, und was Vertragsinhalt war. Hierzu wäre es hilfreich, wenn man auch die entsprechenden Nachweise führen kann. Ein persönliches Gespräch, vielleicht auch noch ohne Zeugen, ist immer ein riskantes Spiel. Dem schriftlichen Angebot kommt hier also besondere Bedeutung zu, und natürlich ist auch Euer Auftrag sehr wichtig. Ich hoffe mal, das Angebot enthält etwas mehr als einen Zweizeiler.


    Nebenbei bemerkt, hast Du Dich über die "FIrma" vor Auftragserteilung nicht informiert? Man drückt doch einem "Fremden" nicht so viel Geld in die Hand, ohne sich abzusichern.

  • Wir wollten die Facade streichen.. es geht um ca 1000m2 Fläche..das Geld soll für "Gerüstlieferung, Material und Arbeit Anzahlungen" - Ein Gerüst wurde nicht geliefert, die Brillux Facadenfarbe kostet nich annähernd so viel, es soll Sppachteln und Verputungs arebeiten.. An-undAbfahrtkosten sollen auch dabei sein. Die Firma wird in der .........Zeitung unter einem anderen Namen erwähnt und für eine andere Leistung, den Namen "Die H...........r" finde ich nirgendwo.

  • R.B., gute Ratschläge, gute Auswertung. Leider haben wir uns über die Firma nicht im Voraus informiert, Inzwischen habe ich mich juristisch beraten lassen und es heisst, dass mein bester Weg ein juristisches Manverfahren sein würde, wo die Anzahlung quasi gerichtlich zurückgefordert wird, das würde ca 300 EUro plus MwSt kosten und könnte Erfolg haben, wenn der Maler überhaupt das Geld hat..ich überlege es mir.. ob wir das Geld zurückkriegen oder nicht, ist es für mich sehr wichtig, dass der Fall (under der Maler) nicht vergessen bleibt, da er bestimmt auch andere Leute mit der Masche betrogen hat..

    • Offizieller Beitrag

    Inzwischen habe ich mich juristisch beraten lassen und es heisst, dass mein bester Weg ein juristisches Manverfahren sein würde,

    ....und das hat ein Anwalt empfohlen?

    Kann ich mir nur schwer vorstellen, aber ich bin auch kein Jurist.


    Was willst Du denn anmahnen? Die Anzahlung? Noch besteht ja gar keine Forderung die Du gegen den Maler hättest. Eine wirksame Vertragskündigung gibt es auch noch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Sollen wir Strafanzeige erstatten

    Ja. Schadet nicht. Bei der beweisbaren Wahrheit bleiben!

    Aber evtl. über Akteneinsicht der einzige Weg, um an die Identität des Kontoinhabers zu kommen.


    ein juristisches Manverfahren

    du meinst ein "gerichtliches Mahnverfahren". Ja, das wäre ein guter Ansatzpunkt.

    Für den Fall dass mit gefälschten Identitäten etc. gearbeitet wurde, oder dass kein Geld da ist.. hilft es nicht.

    Auch wenn der Maler im Mahnverfahren Einspruch einlegt, geht es nur über einen Zivilprozess mit entpsrechendem Kostenrisiko.


    Vielleicht erstmal recherchieren, gibts die Person und/oder die Firma überhaupt, gibts ein Laden, Autos, Mitarbeiter oder sowas... oder ist es eine Briefkastenfirma

    und dann entscheiden, ob man dem verlorenen Geld noch mehr hinterher wirft.

    • Offizieller Beitrag

    er hat doch die Anzahlung zurückgefordert, und die im Vertrag vereinbarte Frist für die Rückzahlung ist überschritten

    Da bin ich mir bei der etwas wirren Beschreibung nicht sicher. Was anscheinend klar ist, dass der erste Termin für die Ausführung der Arbeiten wohl verstrichen ist. Das berechtigt aber noch nicht zur Vertragsauflösung. Ob wirksam ein Nachtermin gesetzt wurde, ob diese Frist verstrichen ist, usw. usw. das alles steht in den Sternen.


    In meinen Augen soll er zuerst einmal Ordnung in die Sache bringen, únd das schafft er alleine anscheinend nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das berechtigt aber noch nicht zur Vertragsauflösung.

    ohne weiteres nicht, ich würde aber die Klausel

    Bei nicht erfüllen des Vertrags von unserer Seite ist gesamte Summer der Anzahlung in Höhe von 4.650 Euro an den Kunden innerhalb von 14 Werktagen in voller Höhe Zurück zu erstatten So Dass Der Kunde Eine Volle Sicherheit Hat.“

    als "Sonderkündigungsrecht" oder wie auch immer auslegen und auch die Rückforderung als Kündigung, auch wenn das nicht explizit genannt ist.


    Für die Durchführung des Mahnverfahrens, was theoretisch auch ohne Anwalt möglich ist, braucht der TE aber sicher anwaltliche, auf jeden Fall aber Hilfe mit juristischem Hintergrund (Vebraucherzentrale ?)...

    • Offizieller Beitrag

    Es kann ja noch nicht davon ausgegangen werden, dass der Maler den Vertrag nicht erfüllt. Angeblich hat er das Material ja schon gekauft.


    Nach den bisherigen Schilderungen würde ich zwar auch versuchen den Vertrag aufzulösen, aber auch das sollte gut durchdacht sein.

    • Offizieller Beitrag

    Die Geschichte liest sich bisher stark nach einem Betrugsversuch:


    Erst der Versuch, sich als vertrauenswürdig darzustellen (selbst Laienprediger, Arbeit für Polizeipräsidenten), dann die völlig branchenunübliche Vorauszahlung - noch dazu ohne Besicherung ... dann abgetaucht. Und wieso sollte eigentlich ein Maler aus Berlin im ländlichen Sachsen mit eher niedrigen Löhnen in 200 km Entfernung vom Wohnort arbeiten, wo doch momentan in B um verfügbare Handwerkerkapazitäten quasi mit dem Messer gekämpft wird, also das Geld quasi auf der Straße liegt?


    Ob das allerdings für eine strafrechtliche Verfolgung schon ausreicht?


    Ein gerichtliches Mahnverfahren nach § 688 ZPO auf den Weg zu bringen ist einfach, aber das schließt sich doch hier nach § 688, Abs. 2, 2. aus, weil die "Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist", oder? Insofern wundert mich, dass ein Anwalt das empfohlen haben soll.

  • Ja, das sind gute Verweise und gute Fragen. Ich habe ein Schreiben mit den Einzelheiten an die Polizeidirektion in Berlin schon geschickt, selbst wenn nicht genug objektive Indizien für Betrug oder für eine Strafanzeige gegeben wären kann ich wissen, dass ich die Polizei auf diesen äußerst unprofessionellen Betrieb aufmerksam gemacht habe. Auf jeden Fall danke für die Ausführungen.

    • Offizieller Beitrag

    kann ich wissen, dass ich die Polizei auf diesen äußerst unprofessionellen Betrieb aufmerksam gemacht habe.

    Na, da werden die wohl alles liegen und stehen lassen, und sofort ermitteln. :wall:

    • Offizieller Beitrag

    ... kann ich wissen, dass ich die Polizei auf diesen äußerst unprofessionellen Betrieb aufmerksam gemacht habe.

    Ehrlich gesagt, hast Du eine etwas unrealistische - um nicht zu schreiben naive - Vorstellung von der Tätigkeit der Polizei: Die hat nicht die Aufgabe, wie ein Lehrer "mal gucken" zu gehen, wenn jemand irgend etwas verdächtiges vermutet, aber keine wirklichen Belege dafür hat, und dann mit erhobenem Zeigefinger "dududu!" zu sagen! Ich will nicht ausschließen, dass dort auf Deinen Hinweis hin jemand aktiv wird, aber in ähnlichen Fällen wird normalerweise ganz klar gefragt: "Wollen Sie Strafanzeige erstatten? Wenn ja, gegen wen und weswegen? Wenn nein, wünschen wir Ihnen noch einen schönen Abend!"

  • an Skeptiker: das kann wohl sein, wenn man aber immer nur zynisch schweigt, ist das für Kleinkriminelle nur ein weiteres Ansporn ihre Aktivitäten weiterzuführen oder sogar auszubreiten. Ich kann annehmen, dass alles was bei der Polizei ankommt auch irgenwo erfasst werden muss, das an sich ist schon was, denke ich, dann - wenn andere Kunden dasselbe machen- kann ein Muster entstehen. Wir haben nie zuvor mit einem so arroganten und unprofessionellen Betrieb zu tun gehabt, die Vorgehensweise dieses Malers ist völlig aus dem Rahmen und hält keinem Vergleich mit einem professionellen Betrieb stand.

    • Offizieller Beitrag

    aber in ähnlichen Fällen wurde schon ganz klar gefragt: "Wollen Sie Strafanzeige erstatten? Wenn ja, gegen wen und weswegen? Wenn nein, wünschen wir Ihnen noch einen schönen Abend!"

    Eben. Und nicht vergessen, dass eine unberechtigte Anzeige auch Konsequenzen für den Anzeigenden haben kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann annehmen, dass alles was bei der Polizei ankommt auch irgenwo erfasst werden muss, das an sich ist schon was, denke ich, dann - wenn andere Kunden dasselbe machen- kann ein Muster entstehen.

    Natürlich kannst Du das annehmen, aber ich weiß, dass es in D Gesetze gibt, die genau das verbieten und wir in einem Rechtsstaat leben. Es wäre ja noch schöner, wenn es eine polizeiliche Datenbank über Bürger gäbe, in der Misstrauensvermutungen personenbezogen gespeichert würden, am besten noch unbelegt. Nein, so läuft das nicht.

    Wir haben nie zuvor mit einem so arroganten und unprofessionellen Betrieb zu tun gehabt,

    Beides ist nicht strafbar und geht die Polizei in D nichts an.


    Aber wieso schließt man dann mit einem solchen Unternehmen einen Vertrag?

    die Vorgehensweise dieses Malers ist völlig aus dem Rahmen und hält keinem Vergleich mit einem professionellen Betrieb stand.

    Nochmal: Das ist nicht strafbar und vor allem ein Grund, keine Geschäftsbeziehung zu beginnen!

  • Irgendwie klingt das nach "Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht naß".

    Entweder beauftragst Du einen Anwalt und erstattest Anzeige oder Du läßt es komplett. Zu hoffen, das Du einen Stein ins Wasser wirfst und daraus ein Tsunami erwächst, der die "Bösen hinwegfegt und am Ende keiner wissen kann, wer es ausgelöst hat, ist irrig.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Eben. Und nicht vergessen, dass eine unberechtigte Anzeige auch Konsequenzen für den Anzeigenden haben kann.

    Nein. Eine Anzeige ist eine Schilderung eines Sachverhalts bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. So lange der Anzeigende bei der Wahrheit bleibt, kann hier NICHTS passieren. Also den Sachverhalt genau, wahrheitsgemäß schildern und wo möglich mit Beweisen (Vertrag/Angebot) unterfüttern.


    Ob die vermeintlichen Handlungen strafbar sind, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.



    Ich habe ein Schreiben mit den Einzelheiten an die Polizeidirektion in Berlin schon geschickt,

    :lach::lach::lach::lach::lach::lach:

    GERADE an die Berliner :thumbsup::thumbsup:

    Vergiss es... die malen sogar mit rosa Farbe Flächen für Dealer in den Park, statt da mal eine Zivilstreife vorbeizuschicken.. jetzt kannst du dir überlegen, ob die Personal für deine "Nicht-Anzeige" haben.

    (der Fall war in der Presse, ich kenne aber noch so einige Fälle aus Berlin, wo man sich fragt... also wenn ich eine Verbrecherkarriere machen wollen würde, würde ich nach Berlin gehen und einen großen Umweg um Bayern machen)

    • Offizieller Beitrag

    So lange der Anzeigende bei der Wahrheit bleibt, kann hier NICHTS passieren.

    Der TE stellt hier Behauptungen auf, spricht von Betrug, und erstattet Anzeige. Er behauptet sogar, dass er andere Menschen vor diesem Handwerker "retten" muss, da dieser sicherlich schon öfter mit dieser Masche gearbeitet hat.

    Neben Schadenersatz kann ihm auch eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede drohen.


    Was ist hier die Wahrheit? Die einzige Wahrheit die ich den obigen Beiträgen entnehmen kann ist, dass der Handwerker anscheinend nicht zum vereinbarten Termin erschienen ist. Das alleine begründet noch nicht einmal einen Verdacht, dass es sich um Betrug handeln könnte, geschweige denn eine Behauptung, dass der Handwerker das schon öfter praktiziert hat.


    Deswegen soll er erst einmal Ordnung in sein Chaos bringen, und wenn er das nicht alleine schafft, dann eben mit anwaltlicher Hilfe. Sollte der Handwerker dann immer noch nicht reagieren, dann kann er das nächste Register ziehen.


    Nebenbei bemerkt, ich habe oben den Namen der Firma und den Hinweis auf die Zeitung entfernt. Allein schon diese öffentliche Äußerung, zusammen mit den nachfolgenden Beiträgen, hätten ausgereicht um ihn abzumahnen, inkl. Unterlassungserklärung usw.

    Man darf jederzeit die Wahrheit sagen, auch öffentlich, aber mit solchen Behauptungen wie Betrug sollte man vorsichtig sein.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das nicht klappt, sollten Sie versuchen, Ihre Kaution über die Verwaltung zurückzubekommen.

    In der Geschichte gibt es doch gar keine Verwaltung!?