Hallo zusammen,
ich habe eine Neubau-ETW über einen Bauträger erworben, die ich in einigen Wochen beziehen möchte.
Die Wohnung ist in folgender Bauphase:
Estrich verlegetrocken, Wände tapeziert mit Erstanstrich.
Der Balkonbelag fehlt noch, ebenfalls der Putz und Anstrich einer Balkontrennwand zur Nachbarwohnung.
Da sich im Hauseingang noch eine Bautür befindet und rund um das Haus wegen anderer Neubauten noch "Baustellensituation" (ohne Pflasterung etc. ist), möchte ich gern wissen, ob als Nächstes statt des Parkettfußbodens nicht auch die Türzargen von Zimmer und Wohnungseingangstür eingebaut werden können.
Mein Parkettleger möchte erst, dass sowohl die Zimmertürzargen als auch die Wohnungseingangstür eingebaut sind, bevor er mit seiner Arbeit beginnt, um zu vermeiden, dass der Parkettfußboden durch Baustellenschmutz (wie kleine Steinchen und andere "Schleifmittel") schon vor dem Einzug beschädigt wird.
Mein Bauträger ist jedoch anderer Meinung:
Die Innentüren können in der 23KW eingebaut werden, die Wohnungsabschlusstür in der 24KW.
Wie Sie mir gestern am Telefon mitgeteilt haben möchten Sie den Oberboden erst dann verlegen wenn alle Türen montiert sind.
Dies ist im Neubaubereich unüblich da der Abstand zwischen Türzarge und Boden dann nicht mehr variiert werden kann und es im schlechtesten Fall Probleme mit den Abständen geben kann.
Kann ich den Bauträger bitten, erst die Türzargen und die Wohnungseingangstür einzubauen oder hat der Einbau der Türzargen (die Aufbauhöhe des Fußbodenbelags ist bekannt!) nach dem Einbau des Parketts Nachteile?
Vielen Dank für Ihre Meinung und Ihren Expertenrat im Voraus.
MfG Ernestos