Hallo zusammen, habe mich heute hier angemeldet, weil ich Hilfe zu folgender Frage benötige:
Ist bei einem VOB/B-Vertrag für eine Perimeterdämmung eine Bauwerksabdichtung als Untergrund vorgeschrieben?
Ich habe einen VOB/B-Vertrag für die Sanierung eines Altbaus. Eine Perimeterdämmung ist unstrittig vereinbart. Eine Abdichtung darunter ist im Leistungsverzeichnis nicht extra als Leistung genannt, sondern nur als "Untergrund" der Dämmung und in den Plänen nur teilweise dargestellt. Deshalb streiten meine Frau und ich nun mit dem Bauunternehmer darüber, ob für die Abdichtung ein Nachtrag zur Pauschalpreisvereinbarung erforderlich ist.
Deshalb frage ich mich, ob es eine z. B. über die VOB/C geltende Norm gibt, wonach zu einer Perimeterdämmung "natürlich" auch eine Abdichtungsschickt als Unterlage gehört.
Im Netz habe ich z. B. folgende Aussage gefunden: "Voraussetzung für die Verlegung von Dämmplatten als Perimeterdämmung ist die fachgerechte Ausführung der Gebäudeabdichtung nach DIN 18195 [2]." (FPX_Merkblatt_Waermeschutz_erdberuehrter_Bauteile_DE.pdf).
Es ist aber leider nicht erkennbar, ob diese Aussage zwingend aus einer DIN hervorgeht (die dann auch noch von der VOB/C erfasst wird. Und DIN sind ja für den Laien so schwer zugänglich ...
Bin für jeden Hinweis dankbar!