Hallo,
wir haben die Gelegenheit ein bebautes Grundstück in einem alten Ortskern zu kaufen.
Es handelt sich dabei um eine sehr alte Bebauung, die einzigen Pläne liegen von 1958 vor, zu diesem Zeitpunkt wurden ein paar Umbaumaßnahmen durchgeführt, älteres Material gibt es nicht.
Die eigentlichen Bebauung muss schon weit vor 1900 erfolgt sein. Entsprechend "wild" ist alles bebaut mit Wohnhaus, Nebengebäuden (Waschküche, Garage, Werkstatt...), Scheunen, Ställen.
Allein in einem Umkreis von 100m Luftlinie gibt es zwei Fußpflegepraxen, einen Mineralölhandel (Büro), Büronutzung mit Mitarbeitern, eine Vereinsgaststätte mit Sportplatz, ein Versicherungsbüro, einen Elektriker, Monteursunterkünfte, einen Landschaftsgärtner mit enormem Fuhrpark großer Gerätschaften und Nutztierhaltung inkl. Hofladen, vor einigen Jahren war auch noch ein kleiner Supermarkt angesiedelt.
Diese Tatsache brachte uns auf die Idee, das Grundstück künftig teilgewerblich zu nutzen.
Vom zuständigen Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass wir schon vor dem Kauf einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen können, dieser Antrag wurde von uns gestellt.
Zunächst mussten wir aber das Vermessungsamt kommen lassen, da etwa die Hälfte der bestehenden Gebäudeteile nicht auf dem Lagenplan verzeichnet waren.
Wir sollten dann auf dem Lagenplan markieren, welche Gebäudeteile künftig wie genutzt werden sollen. Praktisch ist es aber so, dass einiges abgerissen werden müsste und natürlich so wie es jetzt ist, nicht mehr bebaut werden dürfte. Bei einigen Nachbargrundstücken ist das schon der Fall, hier gibt es in zweitere Reihe neue Wohnhäuser, die Fläche zwischen Haus an der Straße und zweitere Reihe ist bei diesen Grundstücken nicht mehr bebaut.
Die Tatsache, dass noch zu klären ist, was saniert und was abgerissen werden muss, haben wir in einem Begleitschreiben erklärt. Mit der Begründung, dass wir einen Architekten erst hinzuziehen möchten, wenn klar ist, dass wir das Grundstück kaufen und das in Abhängkeit zur (Teil)Nutzungsänderung steht. Ebenso haben wir eine Erklärung zur gewerblichen Nutzung (Lagerfläche Onlineshop, evtl. Ladengeschäft) beigefügt und dass wir auf teilen des Grundstücks Wohnraum zur Vermietung schaffen möchten, sei es durch Neubau oder durch Sanierung.
Nun erhalten wir eine Ablehnung mit der wir recht wenig anfangen können.
Es wird angegeben, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt. Daher würde sich die Zulässigkeit nach §34 BauGB richten.
Weiter heißt es, das geplante Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. In der näheren Umgebung würden sich lediglich Wohnnutzungen befinden, eine gewerbliche Nutzung wäre nicht vorhanden. Anlieferungen und Kundenverkehr würden das Wohnen stören. Daher sei unser Vorhaben unzulässig.
Und nun gibt man uns die Gelegenheit innerhalb von 2 Wochen unseren Antrag zurückzuziehen. Tut wir das nicht, geht man davon aus, dass wir eine förmliche und kostenpflichtige Entscheidung über den Antrag begehren. Und wir erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der Frist.
Es ist uns schleierhaft, wie das Amt darauf kommt, dass es in dem Umfeld keine gewerbliche Nutzung gäbe.
Fußpflegepraxen, Hofladen usw. haben Kundenverkehr, der Elektriker bekommt fast täglich Speditionslieferungen, der Landschaftsgärtner auch häufig. Wir hatten angegeben, dass es 2-6 mal monatlich zu Speditionslieferungen kommen wird.
Dies scheint ja grundsätzlich der Ablehungsgrund zu sein, also die geplante gewerbliche Nutzung und "Stören des Wohnens".
Wir können uns aber kaum vorstellen, dass all die aufgezählten Gewerbe nicht entsprechend bei der Stadt angemeldet sind. Daher ist die Begründung nun absolut unverständlich.
Das Vorhaben mit dem Ladenschäft hatten wir als mögliche Option beschrieben, würde uns die Lagerfläche genehmigt, das Ladengeschäft aber nicht, würden wir das akzeptieren und das Grundstück trotzdem kaufen.
Oder könnte es auch daran liegen, dass auf dem Grundstück Bauten stehen, die heute nicht mehr genehmigt würden und somit in der Nutzung dieser Teile auch nicht geändert werden kann?
Was ist eine "förmliche Entscheidung", wird hier nochmal anders geprüft?
Die Ablehnung flatterte natürlich gestern nach 15 Uhr in unseren Briefkasten, so dass wir nicht mehr direkt beim Amt nachfragen konnten.
Daher frage ich nun hier, weil mich das wirklich fuchst und ich auch vorbereitet dort vorsprechen möchte.
Gibt es hier jemanden, der sich mit sowas auskennt?
Viele Grüße
Christina