Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher in welches Forum das Thema passt, da es um den Wert einer sanierungsbedürftigen Immobilie geht.
Nehmen wir folgende Situation: Eine Person möchte eine Immobilie in BW erwerben, Kaufpreis 440.000 und 150qm Wohnfläche (Nutzfläche nochmal 80qm 2,4m Rohbau nicht ausgebauter Raum+Garage). Nach den Verhandlungen stellt sich bei der Einsicht in die Bauakte folgendes heraus:
zwei Räume und der Dachstuhl wurden bei der Wohnfläche dazugezählt. Dies ist aber nicht zulässig ist da die Höhe von 2,3m für Aufenthaltsräume und 2,2m für Aufenthaltsräume im Dachrraum nicht eingehalten wird. Dadurch reduziert sich die Wohnfläche von 150qm auf 100qm und Nutzfläche logischerweise um 50qm mehr. Bei dem Gespräch mit dem Makler, war dieser sehr überrascht und sagte, dass er dies nochmal mit dem Besitzer besprechen will. Hinweis: die Verhandlung über den Preis wird ebenfalls vom Makler gemacht.
Im Gespräch wurde ein preislicher Gegenvorschlag gemacht, der Makler hatte eher gelacht. Daher meine Fragen:
- Welchen preislichen Faktor kann man eigentlich in den Raum stellen, wenn man zwischen Wohnfläche und Nutzfläche unterscheidet? Wohnfläche doppelt soviel wert die Nutzfläche?
- Zudem erkennt der Makler den Bodenrichtwert nicht als Kennzahl an. Wir hatten einfach den Kaufpreis 440.000 minus Grundstückswert 100.000 gerechnet und dann 33% der Immobilienwertes abgezogen. Ergo ca. 326.000 inklusive Grundstückswert. Will der Makler hier einfach nur verhandeln oder ist der Bodenrichtwert wirklich eine falsche Kennzahl (auch wenn z.B. überall bei Wertermittlungen danach gefragt wird)?
Viele Grüße