Hallo liebes Forum,
bei Gebäude soll die Haustür ausgetauscht werden.
Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien steht in Bayern, Gebäudeklasse 3.
Laut Art. 12
Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Gibt es genauere Verordnungen, Gesetze bezüglich der Haustür im Mehrfamilienhaus?
Vielen Dank für die Hilfe.
Grüße Albonia