Ist eine eindeutige Regelung zur VOB bekannt,
- mit wieviel Nachkommastellen bei der Abrechnung von Bauleistungen zu rechnen ist?
- wie genau die Rundung von Massen oder Geldbeträgen zu erfolgen hat? (kaufmännisch, mathematisch, symmetrisch ... siehe Wikipedia ?)
Hintergrund ist eine umfangreiche Rechnungsprüfung, bei welcher der Abrechnende mit einer Tabellenkalkulation teilweise mit bereits gerundeten Zahlen arbeitet, die Rechnungsprüfung mit einem AVA-Programm und mehr (sichtbaren) Nachkomastellen. In beiden Fällen ist nicht bekannt, mit wieviel (unsichtbaren) Nachkommastellen gerechnet wird. Es geht absolut um überschaubare Differenz-Beträge von ca. 100 €, aber diese variieren von Abschlagsrechnung zu Abschlagsrechnung. Und es ist natürlich strittig, auf welche Zahl man sich nun einigten sollte.
Insofern wäre es hilfreich auf eine feststehende Regel zurückgreifen zu können!