Hallo,
wir haben vor demnächst eine Überdachung für unsere Terrasse zu bauen. Das Problem ist der Abstand zur Nachbargrenze, der ist 2,70m.
Im Bauamt wurde mir folgendes gesagt: "Grundsätzlich sind die Überdachungen von erdgeschossigen Terrasse bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3 mit einem Mindestabstand 3 Meter von der Nachbargrenze gemäß § 63 (1.13) genehmigungsfrei."
OK. Als ich das nachlesen wollte bin ich auf zwei Varianten gestoßen: HBO 2011 und die neuere HBO 2018. In alten HBO steht tatsächlich ein Mindestabstand von 3 m. In neuerer Version allerdings ist genau diese Bedingung weg. Auf Nachfrage wurde mir gesagt dass die Bedingung gilt auch weiterhin, sie ist nur ins §6 (Abstände und die Abstandsflächen) umgezogen. Ich habe aber in §6 HBO nichts über 3m Abstand gefunden.
Können sie mir bitte helfen die Sache aufzuklären - darf man ohne Genehmigung eine Überdachung (BxT 5m x 4m) mit dem Abstand 2,70m zur Nachbargrenze bauen oder nicht.
Danke.
Beste Grüße