Da ich jetzt schon mehrere Stunden an einem sehr speziellen Baustenstandsbericht sitze: Sind die nach Anlage 10 zu § 34 HOAI eine "Grundleistung" oder eine "besondere Leistung"?
(Nein, es geht nicht um das Abstempeln eines Bankvordrucks, in den drei Prozentzahlen eingetragen werden, sondern um deutlich mehr!)