Frage zum Bau einer Praxis.

  • Guten Tag,

    ich möchte Praxisräume kaufen. Diese werden in einem Haus sein, was erst gebaut wird. Der Bauträger gibt mir die "Grobplanung" das heist nur die tragenden Wände. Ich beauftrage dann jemanden der die Praxis plant, da der Bauträger das nicht kann - der Bauträger baut es dann bezugsfertig.

    Ich bin mir jetzt über das Vorgehen unsicher - lass ich nur den Entwurf herstellen und der Bauträger soll daraus die Detailplanung machen oder lasse ich die Detailplanung extern fertig machen. Bezahlen muss ich es in jedem Fall, aber welches Vorgehen ist sinnvoller?

    • Offizieller Beitrag

    Die Praxis muss auf jeden Fall als solche eingereicht und genehmigt werden. Nicht ganz unwichtig ist auch die Stellplatzsatzung der Gemeinde. I.d.R. wird für eine Praxis min. 1 behindertengerechter Stellplatz gefordert, jedenfalls in den mir bekannten Satzungen.


    Für die Praxis selbst gibt es auch Anforderungen an Barrierefreiheit (incl. rollstuhlgerecht) z.B. bei Fluren und WC.


    Ob das funktioniert, wenn da 2 verschiedene Planer dran sitzen? Ich kann es mir schlecht vorstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde auch die Detailplanung dem "Fachplaner" überlassen, denn für Arztpraxen gibt es einige Spezialitäten zu beachten.

    Hier möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass ich unter "Detail"planung vielleicht etwas anderes verstehe als ein Architekt, ich denke halt zu sehr an "Technik". Bisher hatte ich mit der Praxis auch nur ein einziges Mal zu tun (Dialysezentrum), normalerweise ist meine Arbeit beendet, bevor die Gerätschaften installiert werden.


    Nehmen wir nur mal die Elektroinstallation, was wird wo an "Gerätschaften" benötigt? Welche Anschlüsse müssen vorhanden sein?

    Wenn man das später dem "Elektriker" überlässt, zertrümmert der im schlimmsten Fall sämtliche Räume. Die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Installation werden also schon bei der ersten Planung festgelegt.

    Arztpraxis ist nicht gleich Arztpraxis, und heutzutage werden in manchen Praxen Eingriff vorgenommen, die man früher eher in Krankenhäusern angesiedelt hätte. Das erfordert dann in solchen Arztpraxen Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu einer "sicheren Stromversorgung" für sensible Geräte usw. Mit einem einfachen RCD ist es nicht getan. Das alles nachträglich zu realisieren endet vermnutlich mit Kollateralschäden.


    Oder nehmen wir das Thema Schallschutz. Es wäre peinlich, wenn die komplette Belegschaft, oder das ganze Wartezimmer zuhören kann, während sich der Arzt mit einem Patienten unterhält. Auch hier werden die Grundlagen bei der ersten Planung gelegt (Anordnung der Räume), Details (Schallschutztüren? Wandstärken? etc.) dann in der Fachplanung. Wenn also schon die Grundlagenplanung zur Fachplanung gehört, dann obliegt beides der Fachplanung.


    Oder das Thema "Klimatisierung" der Räume. (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftwechsel) Ein Untersuchungsraum mit 19°C ist nicht so der Bringer, ein Wartezimmer mit 24°C aber auch nicht. Sitzen 10 Personen im Wartezimmer, dann produzieren die aber fast 1kW an "Heizleistung".


    Wenn also der Bauträger mit solchen Planungen nicht vertraut ist, dann würde ich diesen nur als "ausführendes Organ" betrachten, und ALLES durch den externen Planer erledigen lassen. Das hat auch den Vorteil, dass man in Streitfragen (Mängel bei der Planung) nur einen Ansprechpartner hat, und die beiden sich nicht gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben können.


    Es gibt also eine klare Trennung, Fachplaner und ausführende Firma, und dann muss "nur" noch die Kommunikation und Überwachung klappen.

  • Danke. Ich werden also komplett vom Fachplaner planen lassen. Bauüberwachung wird stattfinden.

    Um die Genehmigung kümmert sich der Bauträger - Gewerberäume im Erdgeschoss sind von vorherein geplant. Aber danke für den Hinweis, werde das in den Kaufvertrag mit aufnehmen, das die Nutzung als Praxis genehmigt sein muss.....

    • Offizieller Beitrag

    Gewerberäume im Erdgeschoss sind von vorherein geplant. Aber danke für den Hinweis, werde das in den Kaufvertrag mit aufnehmen, das die Nutzung als Praxis genehmigt sein muss.....

    Würde ich auf jeden Fall machen, denn Gewerbe ist nicht gleich Arztpraxis.

    • Offizieller Beitrag

    Praxis heißt je nach Fachgebiet einiges an Haustechnik. Die planen Architekten und Innenarchitekten niemals, sondern manchmal Fachplaner, manchmal Handwerker, manchmal keiner. Den Rest sollte jede entwerfende Kollegin hinbekommen können. Es gibt routinierte Praxisplaner, oft ist ein frischer Blick aber besser als die Routine des „das haben wir schon immer so gemacht“.


    Es hängt vor allem von der Qualität der Planung, also meist der planenden Person, ab, ob es klappt. Ausführungsplanung und Bauleitung sollten in einer Hand liegen, müssen aber nicht. Von Bauträgern würde ich nicht zu viel erwarten, da sie normalerweise nicht im eigenen Haus plant, sondern nur eingekaufte Leistungen weiterverkaufen.


    Im Gebäude einer Baugruppe (WEG) musste ich vor kurzem als Planer des Gemeinschaftseigentums die Genehmigungsplanung einer Praxis an mich ziehen, weil der direkt vom Sondereigentümer beauftragte Planer die Ansprüche an Barrierefreiheit, Arbeitsstätte und Praxisbetrieb auf kleiner Fläche nicht in den Griff bekam und die Ablehnung des Bauantrages drohte. In der Ausführung könnte es mit dem selben Personal genau so wieder laufen. (Bauzeichner sind eben kein billiger Ersatz für Architekten!)


    Zur "Umnutzung": Ja, die Genehmigung der Nutzung als Praxis sollte unbedingt im Kaufvertrag stehen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich beauftrage dann jemanden der die Praxis plant, da der Bauträger das nicht kann - der Bauträger baut es dann bezugsfertig.

    Heißt dann aber auch, dass er für die Sonder-Features (alle die Dinge, die standradmäßig nicht in seiner Planung enthalten waren...WC (m/w), Pissoir? Schallschutz, evtl. Strahlenschutz (wenn Röntgengeräte dabei sind), usw. usf.) einen ihm genehmen Preis ansetzen kann. Klingt erst einmal sehr erfreulich. Für den Bauträger.


    Bitte unbedingt im Vorfeld das planungsrechtliche klären lassen:

    grundsätzliche Zulässigkeit, Stellplätze, Zuwege,...

  • Wird nen eigenen Eingang haben. Der Rest der Gewerbeflächen ist bisher nicht verkauft oder vermietet. Im Moment habe ich freie Auswahl der Fläche. Kostenschätzung mit Standartausstattung bekomme ich, dann werde ich sehen was vorgesehen ist und was ich brauche. Danke für den Hinweis - ich werde dafür sorgen das vor Vertragsunterzeichnung die Planung steht - damit es hinterher keine Überraschungen gibt.

  • So, mal als Rückmeldung. Praxis ist fertig und läuft. Kostenrahmen wurde eingehalten. Nach jetzt 4 Monaten in der Räumen, kann ich nur ein hohes Lob auf die Innenarchitektin singen, die alles entworfen hat. Bisher möchte ich nichts anders haben.

    Damit es nicht zu euphorisch klingt: beim Trockenbau hat einige optische Mängel, bei der abgehängten Decke sind auch etliche optische Mängel. Aber nichts womit ich nicht leben kann und wo sich streiten lohnen würde.

    Zusammengefasst: alle die immer von Entwurfsarbeit sprechen haben recht. Aber es lohnt sich.