Guten Abend zusammen
Mein Freund und ich haben vor 2 Jahren und 5 Monaten das Bad unseres Neubaus durch einen professionellen Betrieb Fliesen lassen. Der Auftragnehmer hat nach Ordnungsgemäßer Prüfung des Restfeuchtegehalts den Estrich für ausreichend trocken befunden. (Prüfung des Untergrundes).
Die förmliche Nachabnahme der Leistungen erfolgte zufriedenstellend.
Wir haben nun nach 2,5 Jahren eine Mängelanzeige gestellt, da die dauerelastische Verfugung / Silikonfuge der Acrylbadewanne gerissen ist (Anschlussfuge) und sich die Abschlussfugen rundherum im restlichen Bad an Wand- und Bodenfliesen lösen.
Ersterer Fall lässt sich womöglich mit dem „setzen“ der Wanne erklären. Letzterer Fall sieht mir eher nach einem Mangel der Materialeigenschaft „dauerhaft“ aus.
Der Fliesenleger reagierte mit folgender Rückmeldung:
- Silikonfugen seien Wartungsfugen und würden somit nicht der Gewährleistung unterliegen. Es sei normal und handwerksüblich, dass silikonfugen alle 2-3 Jahre erneuert werden müssten.
Nach DIN:
"Als Wartungsfuge sind alle Fugen definiert, die starken chemischen oder physikalischen Einfüßen ausgesetzt sind und deren Dichtstoffe in regelmäßigen Zeitabständen überprüft & ggf. erneuert werden müssen um Folgeschäden zu vermeiden.
Derartige Belastungen sind gegeben bei permanent auftretenden und schweren chemischen Beanspruchungen und / oder ständigen mechanischen Beanspruchungen.
>> trifft auf Badewanne ggf zu aber doch nicht auf die Bodenfuge?
Ein Wartungsvertrag oder eine permanente Kontrolle durch den Auftraggeber bestand nicht und er wies bei Auftragsbeendigung auch nicht auf die Dringlichkeit einer Erneuerung nach 2 Jahren hin.
Um mich zu vergewissern möchte ich wissen:
Ist die Anschlußfuge zur Badewanne und Dusche nun eine Wartungsfuge lt der definition der o.g.DIN und in wie weit muss hier Gewährleistung erbracht werden?
Handelt es sich bei den restlichen im Bad gesetzten Silikonfugen um Wartungsfugen?