Bei StadtLand wird die letzte Rate am Anfang auf ein Treuhand Konto überwiesen.
Die letzte Rate wird ausbezahlt wenn eine Abnahme und ein Protokol vorgelegt wird.
Im Protokol sind Mängel festgehalten.(Abnahme Protokol)
Am Anfang wollte der GÜ mit uns klären wie damit zu verfahren ist.Laut seiner Aussage wären wir laut Abschlagszahlung auf dem aktuellen Stand.
Nur die Stahtreppe wäre nicht bezahlt.Also wollte er von der letzten Rate die Kosten hierfür einfordern.
Da wir aber im Vorfeld eine Kostenermittlung(Aufwand) für den erstellten Rohbau in Auftrag gegeben haben und uns von StadtLand klargemacht wurde,wie die Abschlagszahlung zu erfolgen hat,haben wir im Beweisverfahren angegeben das wir überzahlt sind und das einfordern wollen.
Nun zur Frage.Das Geld müsste also noch auf dem Treuhand Konto schlummern.
Was wir auch stark hoffen.Das Treuhand Unternehmen darf ja eigentlich nicht ausbezahlen,solange die im Protokol aufgelisteten Mängel behoben sind.
Was ist,wenn das Treuhand Unternehmen an den GÜ ausbezahlt hat ?
Obwohl die Mängel nicht behoben wurden.
Das Treuhand Unternehmen ist nicht unser Vertragspartner.Hat das Unternehmen überwiesen,haben die doch ein Fehler gemacht.
Muss also das Treuhand Unternehmen das Geld zurück holen ?
Das Unternehmen wurde angeschrieben,um erstmal festzustellen wo das Geld überhaupt steckt.
Auf die Antwort wird noch gewartet.
Liege ich richtig,das keine Auszahlung erfolgen darf,solange Mängel nicht beseitigt wurden.