Guten Abend,
wir haben Probleme mit unseren Hauseinführungen für Strom und Wasser bzw. mit den Versorgern, weil diese die bereits verlegten Leerrohre nicht akzeptieren, da sie angeblich nicht den Normen entsprechend abgedichtet werden können (Verweis auf DVGW VP 601 sowie die DIN 18012 und die DIN 18322).
Kurz gesagt:
Es geht darum, wer rein rechtlich dafür verantwortlich ist, dafür zu sorgen, dass die Hauseinführungen alle Vorgaben und Normen erfüllen bzw. nach den Vorgaben der jeweiligen Versorger ausgeführt werden bzw. sich im Vorfeld darüber zu informieren?
- der Architekt bzw. die Hausbaufirma, die die Pläne (für das Haus, aber nicht für die Bodenpltte selbst) erstellt, aber im Bauantrag als Bauaufsicht drin steht?
- der Bodenplattenbauer, der ursprünglich auch den Aushub gemacht bzw. untervergeben hätte
- eine Firma die einen Erdwärmespeicher unter dem Fundament erstellt und weil die Bodenplattenfirma das Konzept nicht verstanden hat, ebenfalls den Aushub, Fundament und Verrohrung erstellt hat?
- oder evtl. Sogar die Bauherren (also wir;-))
Und daraus folgend: wer muss für zusätzliche Kosten aufkommen, wenn die Bodenplatte und das Fundament nun nachträglich bearbeitet werden müssen, um die Vorgaben der Versorger zu erfüllen? Und könnten wir dadurch Probleme mit der Gewährleistung der Bodenplatte bzw. dem Erdspeicher bekommen?
Welche Möglichkeiten haben wir? Dürfen wir einfach bei allen drei beteiligten 10% der Rechnungssumme einbehalten, bis eine Lösung gefunden ist?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe