Hi,
würde gerne wissen,wer die Beweislast hat.
Am 14.01.2019 sind die 5 Jahre Gewährleistung rum.Also war die Idee,noch ein Punkt mit in das Beweisverfahren aufzunehmen.
Wir hatten vor ca.1-2 Jahren ein P-SV hier,dem habe ich mal den Dachboden gezeigt.Bei der Abnahme und Besichtigung der ersten beiden P-SV
war das noch nicht möglich.
Da war noch kein Boden im Dachboden verlegt.
Der zweite hat sich das dann angeschaut und hat folgendes von sich gegeben.
Das Windrispenband,was ja wie ein X pro Dachseite gespannt ist,war auf der Seite vo die Dachgaube ist,ab der hälfte lose.
Das müsste laut ihm gespannt werden.Das zum Windrispenband.
Aber nun zur Rechtsfrage/Beweislast.
Wir haben vom GÜ die statischen Berechnungen erhalten,in dieser sieht man aber eine ganz andere Ausführung vom Dach.
Die Ausführung hat mit der Ausführung vom Tragwerkplaner nicht mehr zutun.
Der P-SV meinte hierzu nur,sie haben mehr bekommen als vom Tragwerkplaner verlangt.Soweit so gut.
Nur gibt es aber für die neue Ausführung keine neuen Pläne/Unterlagen/Berechnungen.
Erstmal bin ich in der Beweislast.Ich muss ja erstmal die G-SV bezahlen,damit sie bestätigen können,ja das Dach wurde nicht laut statischen Berechnungen ausgeführt.
Das festzustellen ist nicht schwer.
Nun muss aber bestimmt noch die neue Ausführung neu gerechnet werden.Da muss also ein Statiker her.
Trägt nun die Beweislast der GÜ ?
Wir tragen ja nur solange die Beweislast,solange nicht klar ist,das hier eine Abweichung von den statischen Berechnungen besteht.
Mein Anwalt ist immer der Meinung,das immer ich die Beweislast trage.Das würde bedeuten,ich müsste auch die neue Ausführung durch den G-SV berechnen lassen.Und ich in Vorleistung gehen muss.Ist das wirklich so ?
Trage ich immer sämtliche Kosten,obwohl nachgewiesen ist,das der GÜ sich nicht an die Vorgaben in den statischen Berechnung gehalten hat ?