Ich hatte eben eine Anfrage eines ETW-Erwerbers. Er möchte bei seinem BT durchsetzen, dass dieser die bodengleiche Dusche umbaut, weil aus dem hinteren (weit vom Duschkopf entfernt) Bereich der Dusche manchmal Wasser unter der Glastür hindurch in den Raum läuft. Es gibt anscheinend auf den letzten 30 cm ein minimales Gefälle aus der Dusche hinaus. Möglicherweise bleibt das Wasser auch nur tröpfchenweise unter der Tür stehen.
Ich kenne zwar die DIN 18534 noch nicht völlig auswendig, aber eine entsprechende Forderung ist mir daraus nicht ableitbar. Das habe ich ihm auch erstmal so mitgegeben. Ob ich nicht ... ?
Kennt jemand eine andere a.R.d.T. oder einen Passus aus der 18 534, die hier anzuwenden wären?