Rechnung 105% über der Kostenschätzung der Gemeinde/Planungsbüro

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    Aber wieso "Gemeinde"? Das Abwasser wird doch vom entsprechenden Versorger abgeleitet (Zweckverband, Abwasserverband, Wasserbetrieb, wie die auch immer heißen).

    hast natürlich recht. Bei uns ist aber der Träger der Abwasserbeseitgung die Gemeinde (direkt die Gemeinde - kein Wasserbetrieb, kein Verband, keine Stadtwerke gmbh...).

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    der monetäre Aufwand dieser Diskussion dürfte inzwischen höher als die Rechnungssumme sein

    ...sehe ich auch so.


    Schuldenuhr:

    Was meinst Du, wie die Gemeinden von den Baufirmen regelmäßig besch... werden - das ist leider gängige Praxis.

    Da sitzt bei der Gemeinde ein unmotivierter Sachbearbeiter, der geht mit fremdem Geld um. Den interessiert es einen Dreck, ob die Rechnung stimmt oder nicht. Und der Rechnungsprüfer der Gemeinde ist meistens ein Ingenieur, dem das auch völlig wurst ist, weil er die Praxis bei den Gemeinden auch kennt. Ausschreibungen gewinnt meist der billigste Anbieter und der trickst dann bei der Abrechnung - davon lebt er.

    Ich habe einmal Einblick in einen Teil der Abrechnungen für die Kanalbauarbeiten in unserer Straße gehabt, da lief das genau wie in Deinem Fall. Alles wurde doppelt und dreifach abgerechnet.

    Es ist also nicht wert, sich wegen den 960 € aufzuregen - da gäbe es ganz andere Baustellen, wo sich das echt lohnen würde. Vergiss es und sei froh, dass Du weiter in den Bach einleiten kannst.

  • Wieso? Die meisten LV´s werden doch zur Ausarbeitung meist extern vergeben. Das letzte dazu welches ich in die Finger bekam, hatte 5 Positionen die alle mit 1 x Pauschal" aufgezählt wurden.:wall:


    Hier war doch auch ein Fachplanungs---dingens am werk... oder?

    ....

    • Offizieller Beitrag

    Kann nicht folgen: Wer vergibt üblicherweise LV-Erstellungen extern an wen?

  • Es ist also nicht wert, sich wegen den 960 € aufzuregen - da gäbe es ganz andere Baustellen, wo sich das echt lohnen würde. Vergiss es und sei froh, dass Du weiter in den Bach einleiten kannst.

    500 Euro sind für mich schon von Bedeutung, dennoch geht es mir primär gar nicht so sehr ums Geld. Mir geht es eher darum, dass ich mich wie ein Schaf fühlen würde wenn ich einfach so überweisen würde. Überweist Du wirklich ohne zögern 1000 Euro Rechnungen obwohl Du einen Kostenvoranschlag/Kostenschätzung über 500 erhalten hast und auch nur eine Leistung von 750 Euro erbracht wurde?


    Vor allem frage ich mich ab wann es denn wert wäre sich aufzuregen? Bei 2000 Euro? 3000?


    Überweisen kann ich die 960 immer noch aber eben nicht stillschweigend.



    der monetäre Aufwand dieser Diskussion dürfte inzwischen höher als die Rechnungssumme sein

    Vielleicht solltet ihr immer einen Counter einblenden der den "monetären Aufwand" der Diskussion anzeigt... Leute Leute...

  • Überweist Du wirklich ohne zögern 1000 Euro Rechnungen obwohl Du einen Kostenvoranschlag/Kostenschätzung über 500 erhalten hast und auch nur eine Leistung von 750 Euro erbracht wurde?


    Eine "Kostenschaetzung" eines Ingenieurbueros ist kein "Kostenvoranschlag" des ausfuehrenden Unternehmens.

    Wenn du nachweisen kannst, das eine Leistung nicht erbracht wurde, musst du sie auch nicht bezahlen. Aber nur mit dem Argument "ich habe nicht gesehen, das da dies und jenes gemacht wurde...", klappt das nicht.

    Evtl. war das Unternehmen ja verpflichtet, Bautagebuch zu fuehren, dann koennte man da auch mal nachfragen.

  • Eine "Kostenschaetzung" eines Ingenieurbueros ist kein "Kostenvoranschlag" des ausfuehrenden Unternehmens.

    Das habe ich ja auch nicht behauptet. Nur hatte ich ja mit dem ausführenden Unternehmen zu keiner Zeit irgendeinen Kontakt. Die Kostenschätzung als Grundlage für meine Entscheidung kam über die Gemeinde vom Planungsbüro. Die vom gleichen Planungsbüro geprüfte Rechnung kam dann auch von der Gemeinde mit dem Hinweis "ist leider etwas teurer geworden".


    Ist ja nun auch egal, denke viel kann man dem Thema nicht mehr hinzufügen.

    • Offizieller Beitrag

    500 Euro sind für mich schon von Bedeutung, dennoch geht es mir primär gar nicht so sehr ums Geld. Mir geht es eher darum, dass ich mich wie ein Schaf fühlen würde wenn ich einfach so überweisen würde. Überweist Du wirklich ohne zögern 1000 Euro Rechnungen obwohl Du einen Kostenvoranschlag/Kostenschätzung über 500 erhalten hast und auch nur eine Leistung von 750 Euro erbracht wurde?

    nach reiflicher Überlegung bin ich mir ziemlich sicher, dass in deinem Fall kein Werk- oder Dienstvertrag zugrunde liegt, da dir das Rohr in der Straße ja nicht gehört.

    Die Gemeinde kann dir also nur einen öffentlich-rechtlichen Gebührenbescheid schicken.


    Und den würde ich an deiner Stelle mal schriftlich(!!) einfordern.


    Schreibe Ihnen, dass du den Kostenbescheid in der Form nicht aktzeptieren kannst und fordere einen ordentlichen, rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid mit Rechsgrundlage und Rechtsbehelfsbelehrung.

    Dann schwimmen die eh erstmal und merken ggf., dass sie evtl. gar keinen Anspruch auf die Kohle haben.. und werden etwas zahmer.


    Etwas vorsichtig muss man damit aber sein - man könnte dann aber auch das Rohr als Teil der öffentlichen Entwässerungsanlage betrachten, und von dir die normalen Gebühren verlangen...

  • dass in deinem Fall kein Werk- oder Dienstvertrag zugrunde liegt, da dir das Rohr in der Straße ja nicht gehört.

    Das Gespräch mit der Gemeinde bei dem man mir die Kostenschätzung angeboten hatte um meine Entscheidung besser treffen zu können hat die Frau vom Bauamt auch gesagt, dass für das Rohr noch eine Dienstbarkeit eingetragen werden muss, ist aber bis heute nicht passiert.



    Schreibe Ihnen, dass du den Kostenbescheid in der Form nicht aktzeptieren kannst und fordere einen ordentlichen, rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid mit Rechsgrundlage und Rechtsbehelfsbelehrung.

    Das wäre einen Versuch wert wobei ich befürchte, dass das die Gemeinde zwar ärgert und Umstände macht aber an der eigentlichen Problematik nichts ändert oder? Das Planungsbüro hat sich um 105% verschätzt und die Straßenbaufirma hat es mit der Mengenberechnung nicht so genau genommen. Erstes ist scheinbar nicht belangbar und zweites schwer beweisbar.

  • Erstes ist scheinbar nicht belangbar

    Doch, wäre es, wenn DU den Auftrag an die Gemeinde edntsprechend formuliert hättest.


    Irgendwie hab ich in dem Strang hier ein deja vue (oder wie das geschrieben wird). Wieder (wie bei Deinem Architekten) gehts es weniger um die rd. 500 € als darum, dass jemand für "seinen" Fehler geteert und gefedert werden soll.


    Den "Fehler" hast Du gemacht, weil Du der Gemeinde nicht mirgeteilt hast, dass Du den Bach"anschluß" für 4xy € beauftragst. Dann hätte die Gemeinde entweder schreien können könnte auch mehr werden oder DIE häten jetzt die Mehrkosten zu tragen. Ohne Beweisschwierigkeiten.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Den "Fehler" hast Du gemacht, weil Du der Gemeinde nicht mirgeteilt hast, dass Du den Bach"anschluß" für 4xy € beauftragst

    Grob hat es sich ja so abgespielt. Ich wollte eine Kostenschätzung um entscheiden zu können und die habe ich ja dann auch per Mail bekommen. Genau auf diese Mail mit der genannten Summe habe ich ja dann geantwortet, dass ich weiterhin in den Bach einleiten möchte. Habe halt nicht extra ein Schreiben ausformuliert, habe ich in dem Moment gar nicht für notwendig gehalten. Das es 20-30% teurer wird als geschätzt habe ich ja von Anfang an einkalkuliert aber 105% haben mich dann doch überrascht.


    Irgendwie hab ich in dem Strang hier ein deja vue (oder wie das geschrieben wird). Wieder (wie bei Deinem Architekten) gehts es weniger um die rd. 500 € als darum, dass jemand für "seinen" Fehler geteert und gefedert werden soll.

    Schon wieder so ein Unsinn von Dir. Es geht doch nicht um geteert und gefedert sondern darum zu erfahren ob jemand für einen Fehler verantwortlich ist oder nicht. Auch da geht es gar nicht so sehr ums Geld sondern um die Anständigkeit zu sagen, dass das nicht ganz optimal lief. Dann würde das Bezahlen auch leichter fallen. Deiner Meinung nach ist es wohl so, dass abgesehen von mir niemand etwas falsch gemacht hat, weder Planer, Bauamt, Straßenbaufirma, Rechnungsprüfung usw.


    Unsere Fensterbauer haben zum Beispiel beim Einsetzen einer schweren Festverglasung eine Schramme an den Rahmen gemacht. Daraufhin kam der Handwerker, hat sich quasi entschuldigt und mir den Schaden gezeigt. Das fand ich sehr ordentlich und dementsprechend gab es keine Konsequenzen. Habe ich so auf dem Abnahmeprotokoll vermerkt und fertig. Eine solche Ehrlichkeit im Umgang mit Fehlern ist mir auf anderen Ebenen (möchte da jetzt keine Berufsgruppen nennen) selten begegnet. Da wird teilweise verheimlicht und vertuscht als wäre es ein Sport.


    Warum Du hingegen in unzähligen Themen fast schon systematisch die "Fehler" beim Bauherren suchst und dich dabei regelmäßig in wilden Spekulationen verrennst bleibt mir ein Rätsel aber sei es drum.

  • NA mal ruhig mit den Pferdchen.


    Keiner hat gesehen was unter der Erde liegt und wie es dort liegt, weder die Gemeinde, noch der Ing Büro noch die Baufirma.

    Und weils wahrscheinlich aktuelle nicht abzusehen war wie das mit der Baufirma laufen wird, wurden die kosten "Geschätzt".

    Du hast dich auf die Schätzung verlassen. mit einem gefühlen Spielraum von 20-30%. den du von "Angeboten" wahrscheinlich kennst.

    Aber eine Schätzung bleibt eine Schätzung.

    Wo liegt als der Fehler?

    Es wurde offen kommuniziert das es eine Schätzung ist, also wurde es nicht hinterrücks vertuscht.

    Hättest die BAufirma direkt gefragt, hätte der vemutlich dir auch die Zahl gesagt aber ohne Gewähr und ohne Papier.

    Hättest dich dann aber weniger drauf verlassen, weils nicht geschrieben ist.

    WO liegt der Fehler?

    ....

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre einen Versuch wert wobei ich befürchte, dass das die Gemeinde zwar ärgert und Umstände macht aber an der eigentlichen Problematik nichts ändert oder?

    Doch. Meiner Meinung nach fehlt der Gemeinde schlicht und einfach die Rechtsgrundlage, um die Rechnung in der Form bei dir einzutreiben.

    Egal ob 500, 1000 oder 5000€.


    Das von mir vorgeschlagene Fordern eines entsprechendes Bescheides hat den Vorteil, dass der Gemeinde dies dabei ggf. Bewußt wird und so kooperativer wird.

    Andererseits hast du auch die Zahlung nicht endgültig verweigert, was es der Gemeinde schwieriger macht, gegen die Nichtzahlung vorzugehen, sollte tatsächlich die Rechnung wirksam sein.

    Außerdem fehlt ja noch die Dienstbarkeit..

  • Danke SirSydom, warum siehst nur Du das so und keiner der Experten? Ich überlege trotzdem zu versuchen was du vorgeschlagen hast wobei ich die Gemeinde gar nicht so im Blick hatte. Ich hatte ja eher das Planungsbüro bzw. das Bauunternehmen im Blick. Es war ja die gleiche Person die mir zuerst die Kostenschätzung erstellt hat und später dann die Rechnung geprüft und für richtig befunden hat obwohl bei manchen Mengen hätten Zweifel aufkommen müssen. Sie hätte ja auch merken können, dass entweder ihre Schätzung völlig vorn Arsch war oder die Rechnung nicht stimmt. Entschieden wurde aber das beides stimmt, die Kostenschätzung und die Rechnung.


    Mal eine Frage an die Planer hier:


    Ein Bauherr gibt die Planung eines Betonwürfels in Auftrag und bittet euch um eine Kostenschätzung. Ihr nennt ihm einen Betrag von 10.000 Euro und der Bauherr ist einverstanden und gibt die weitere Planung und Ausführung in Auftrag. Das ausführende Bauunternehmen schickt dann aber eine Rechnung über 20.000 Euro ohne das der Betonwürfel doppelt so groß ist oder aufwändiger herzustellen war. Vor oder während der Ausführung gab es keinerlei Hinweise auf eine Kostensteigerung.


    Wäre es hier dann auch so, dass der Bauherr das in jedem Fall zahlen müsste?


    Wo ist da die Grenze, wenn 105% Steigerung OK sind dann müssten 500% doch auch OK sein oder?


    Vielleicht bringe ich da irgendwas durcheinander aber ist bei Kostenschätzung nicht einer Toleranzgrenze von 20 bis 40% üblich?

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist / war jetzt gleich Dein Vertragsverhältnis mit dem Planungsbüro?

  • Eine von meiner Situation losgelösten Antwort auf meine Frage wäre schön gewesen.


    Die Vertragsverhältnisse bestehen zwischen Gemeinde, Planungsbüro und Straßenbaufirma. Die Rechnung der Straßenbaufirma ging ja auch nicht an mich sondern an die Gemeinde. Die Gemeinde könnte nun auch beim Planungsbüro kritisch hinterfragen wie es zu solchen krassen Fehlschätzungen kommen kann. Und das Planungsbüro könnte bei der Straßenbaufirma hinterfragen wie man auf solche Mengen kommt die so weit von der eigenen Schätzung abweichen. Stattdessen waren auf der Rechnung alles nur Häkchen und der Geprüft Stempel.


    Aber OK, hätte hätte Fahrradkette...


    Andererseits habe ich mein Einverständnis zur Ausführung auf Grund der Kostenschätzung erteilt. Das kommt einer Auftragserteilung auf Grund der Kostenschätzung ja schon ziemlich nahe. Hätte ich auf die Kostenschätzung negativ oder gar nicht reagiert wäre das Rohr nicht verlegt worden.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die Rechtssprechung gestattet bei einer Beauftragung von Architektenleistungen ein Abweichung der tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung von bis zu 30 % und von der Kostenberechnung (eher Dein Fall) von bis zu 20 %. Da Du aber kein Rechtsverhältnis mit dem Planungsbüro hast, sehe ich als juristischer Laie keine Handhabe, die Beseitigung des aus den Folgen der Abweichung entstandenen Mangel oder (vermeintlichen) Schaden beim Planungsbüro einzufordern. Es hat keinen Werkvertrag mit Dir. Ob es über eine derart präzise Kostenberechung überhaupt einen Vertrag mit irgendjemandem hat, wäre auch zu prüfen, denn Gemeinden beauftragen regelmäßig sehr knapp. Und ob es nach Beginn der Arbeiten überhaupt noch eine Kostenberechnung geben muss? Da sind schon die Grundleistungen mehrerer weiterer Leistungsphasen schlußgerechnet!


    Und genau das war der Grund für meine von Dir offensichtlich unerwünschte Frage: Sie führt Dich (meiner Laienmeinung nach) weiter als Deine Fragen. Das hätte ich Dir auch gleich erklären können. Nach der provokativen Unterstellung im andren Faden fand ich das aber erstmal pointierter und völlig ausreichend.


    Nichts desto trotz ist die Situation für Dich mehr als ärgerlich. Die Dir hier gegebenen Antwortn haben dennoch mittlerweile bei den Antwortenden einen Aufwand erzeugt, der sich der Höhe des „Schadens“ inzwischen zumindest nähert, nur dass Dir hier niemand dafür eine Rechnung schreibt.

  • Die Dir hier gegebenen Antwortn haben dennoch mittlerweile bei den Antwortenden einen Aufwand erzeugt, der sich der Höhe des „Schadens“ inzwischen zumindest nähert, nur dass Dir hier niemand dafür eine Rechnung schreibt.

    Das ist nun schon allein in diesem Thema der zweite Hinweis eines Experten, dass den Schreibenden hier ein finanzieller Aufwand entsteht der bereits höher oder ähnlich hoch des "Schadens" liegt.


    Spielt ihr etwa mit dem Gedanken das Forum zu kommerzialisieren, ähnlich Seiten wie frag-einen-anwalt.de & Co.?

    • Offizieller Beitrag

    Spielt ihr etwa mit dem Gedanken das Forum zu kommerzialisieren, ähnlich Seiten wie frag-einen-anwalt.de & Co.?

    Nein, bisher nicht. Weiteres unter „Verein“ / „über uns“ am Fuß der Seite. Aber manche Fragensteller senken die Leidensbereitschaft deutlich.

  • Schuldenuhr , es ist zwar ärgerlich , und ich verstehe auch ganz gut , das du das nicht auf dir sitzen lassen willst , "denn wer nicht kämpft hat schon verloren",aber Du solltest eben auch nicht vergessen , das der Schuss auch nach hinten losgehen kann , zb dann wenn der AZV auf die Idee kommt , das ist ja unserer Kanal und wir können da jetzt Regenwassereinleitungsgebühr verlangen.

    Man muss sich eben auch bewusst sein , wenn man im Wespennest rumstochert , das die dann evtl auch stechen .

    Skeptiker und einige anderen erwähnten ja schon die Situation bzgl des Vertragsverhältnisses .

    Wer aufhört besser zu werden, hört auf ,gut zu sein

  • Du solltest eben auch nicht vergessen , das der Schuss auch nach hinten losgehen kann...Man muss sich eben auch bewusst sein , wenn man im Wespennest rumstochert , das die dann evtl auch stechen .

    Deshalb bin ich ja noch etwas zögerlich ob ich SirSydoms Vorschlag einfach mal probiere oder gleich bezahle.

  • Mal eine Frage an die Planer hier:


    Ein Bauherr gibt die Planung eines Betonwürfels in Auftrag und bittet euch um eine Kostenschätzung. Ihr nennt ihm einen Betrag von 10.000 Euro und der Bauherr ist einverstanden und gibt die weitere Planung und Ausführung in Auftrag. Das ausführende Bauunternehmen schickt dann aber eine Rechnung über 20.000 Euro ohne das der Betonwürfel doppelt so groß ist oder aufwändiger herzustellen war. Vor oder während der Ausführung gab es keinerlei Hinweise auf eine Kostensteigerung.

    In deinem Beispiel fehlt ein ganz entscheidender Punkt. Im realen Leben würde der AG mit der vorliegenden Planung (auch wenn es nur ein Entwurf ist) und der Kostenschätzung in seinen Hinterkopf zu dem oder den Unternehmen gehen und um ein verbindliches Angebot für Ausfuehrung bitten. Mit den dann vorliegenden Zahlen (Kostenschätzung vs. Angebot) hat man die Grundlage für die Entscheidung Auftrag ja/nein.


    Das ausfuehrende Unternehmen ist nicht an irgendeine Kostenschaetzung gebunden, wenn es dir ein teureres oder guenstigeres Angebot als die Schaetzung unterbreitet, ist das seine unternehmerische Entscheidung. Und dann obliegt es dir, den Auftrag zu erteilen oder eben nicht.

  • Im realen Leben würde der AG mit der vorliegenden Planung (auch wenn es nur ein Entwurf ist) und der Kostenschätzung in seinen Hinterkopf zu dem oder den Unternehmen gehen und um ein verbindliches Angebot für Ausfuehrung bitten.

    Hat die Gemeinde scheinbar versäumt.



    Wer hat den den Aufwand für die Planung(Kostenschärzung) durch das Planungbüro bezahlt?

    Die Gemeinde.


    Worauf wollt ihr Beide hinaus?