Schaden an Fassade oder "normaler" Bild?

  • Hallo miteinander,


    da wir durch den Wasserschaden im Keller nun natürlich extrem sensibilisiert sind, würde ich gerne eure fachliche Meinung zu nachfolgendem Foto hören.
    Es wurde heute auf der Nordseite unseres Hauses aufgenommen und zeigt in einer Höhe von ca. 30cm "fleckige" Veränderungen der Fassade.


    Die Fassade - oder [definition=50,0]WDVS[/definition] - wurde 2016 fertig gestellt.
    Ist das ein normales Erscheinungsbild oder deutet das auf eine unzureichende Abdichtung zwischen der erdberührenden und nicht erdberührenden Abdichtung dar?



    Es lag dort kein Schnee oder Laub oder andere Gegenstände, die ein Abtrocknen der Wand verhinderten!


    Danke für alle konstruktiven Meinungen!


    Schönes Wochenende


    Flo

  • Zu unterscheiden sind:


    1. Bauwerksabdichtung nach [definition=25,0]DIN[/definition] 18 195 ( gilt hier, da Fertigstellung und Abnahme im Jahre 2016 waren; neue [definition=25,0]DIN[/definition] 18 533 gilt erst ab 7/2017 ). Die Bauwerksabdichtung befindet sich allerdings auf der tragenden Außenwand und damit hinter der Sockeldämmung. Demzufolge kann das, was auf dem Bild gezeigt wird, eher nicht mit einer fehlerhaften Bauwerksabdichtung zusammenhängen.


    2. Feuchteschutz des auf den Dämmplatten des [definition=50,0]WDVS[/definition] angebrachten Putzes im Sockelbereich.


    Der Putz steht am Außengelände an. Bei Dir ist dies der Kiesstreifen . Der WDVS-Putz unterliegt im Grenzbereich zur Kiesschicht ( = sog. Sockel ) einer erhöhten Belastung durch Feuchtigkeit und zwar:


    - kapilar durch Wasser, das bei Regenfällen direkt oder durch Fassadenwasser in die Kiesschicht eingeleitet wird. Unter Umständen kommt es dort auch zu Stauwasser, wenn unterhalb der Kiesschicht schlecht versickerungsfähiger Boden mit aufstauendem Sickerwasser vorhanden ist;


    - Spritzwasser, was bei Regenfällen auf die Kiesschicht trifft und von dort gegen den Sockel ( Definnition oben ) spritzt;


    - Schnee und Schmelzwasser.


    Aus diesem Grund muß der Putz im Sockelbereich einen zusätzlichen Schutz gegen Durchfeuchtung erhalten. Der Schutz besteht üblicherweise aus einem zweilagigen Anstrich mit ( später überstreichbarer ) Dichtschlämme. Höhe des Feuchteschutzes ( Dichtschlämme :( mindestens 5 cm über OK Kiesschicht ( in Bayer mit viel Schnee deutlich mehr ) und nach unten bis über die UK des Putzes hinweg. Der Putz muß also im genannten Bereich mit einem Feuchteschutz " eingepackt " werden, so dass er gegen seitliches Regenwasser, Schnee usw. und von unten gegen kapilar aufsteigendes Feuchtigkeit ( Löschblattefekt ) geschützt ist.


    Vor dem Feuchteschutz muß dann noch eine Schutzschicht ( z.B. Noppenbahn, Bautenschutzmatte o.ä. ) angebracht werden, damit die Dichtschlämme nicht beschädigt wird ( bei Dir durch den Kies ).


    Nach Deinem Bild dürfte der Feuchteschutz fehlen. Hierauf deutet ziemlich klar und eindeutig der sich abzeichnende Feuchtesaum hin. Der ist nämlich der Indikator für das Ende der kapilar aufsteigenden Feuchtigkeit ( = Grenzbereich feucht/trockener Putz ).


    In Deinen Fall war der Feuchteschutz in 2016 als aRdT noch geregelt in der RiLi, Fassadensockelputz/Außenanlage, Ausgabe 2013. Kannst Du über das Internet googeln und dort beziehen. Die RiLi ist bebildert und zeigt selbst dem Laien, warum und wie der Feuchteschutz angebracht werden muß.


    Für Häuser mit Abnahme nach 7/2017 ist der Feuchteschutz jetzt in der neuen [definition=25,0]DIN[/definition] 18 533 ( Nachfolger der [definition=25,0]DIN[/definition] 18 195 ) mit geregelt.


    Allein der Verstoß gegen die aRdT begründet bereits einen Mangel, ohne dass es bereits zu einem Schaden gekommen sein muß. Bei Dir ist der Schaden wegen des Verstoßes gegen die [definition=25,0]DIN[/definition] bereits eingetreten. Der Sockelputz ist durchfeuchtet.


    Als nächstes kommt: Bei Frost gefriert der feuchte Putz und es kommt dann zu Putz- und Farbabsprengungen. Bei weiterem Zuwarten wird der Putz im Sockelbereich komplett zerstört.

  • Na herzlichen Glückwunsch!


    Jetzt ist das erste Gutachter-Verfahren erst "erfolgreich" durchlaufen und eine (gerichtliche) Einigung steht aus - da kommt schon der nächste Bock!


    Wie soll ich jetzt vorgehen?
    Der Draht zum Architekten ist ja - wie im anderen Thread zu lesen ist - nicht mehr so gut. Daher die Frage, ob ich es erstmal "friedlich" mit Kontaktaufnahe zur ausführenden Firma versuchen soll, oder kann sich unser RA schon auf die nächste Honorarnote freuen?
    Ich werd´ echt noch verrückt!
    Sind denn im Baugewerbe nur charekterlose Menschen unterwegs?!

  • Zitat von Flexistone

    Sind denn im Baugewerbe nur charakterlose Menschen unterwegs?!

    Ich sehe es anders: Wir bauen heute high-tec. Die vor Ort tätigen Handwerker und ein Teil der Archis versteht davon aber ( leider ) nichts.


    Wie geht man vor:


    1. Mangelerscheinung ( = Sockelputz rund ums Haus ist durchfeuchtet ) dem ausführenden Unternehmer mitteillen und ihm zur Behebung dieses Mangels eine angemessene Frist setzen ( wäre wohl im Frühjahr, da derzeit wegen der tiefen Temperaturen der Mangel nicht behoben werden kann ). Zugleich den Unternehmer jetzt schon mit Frist von zwei Wochen auffordern, seine Gewährleistungsverpflichtung hinsichtlich des mangelhaften Sockelputzes anzuerkennen. Vorteil: Erkennt er nicht an, muß nicht bis zum Termin im Frühjahr gewartet werden, sondern das ( offenbar bereits anhängige ) selbständige Beweisverfahren kann danach ( mangels Anerkenntnis ) sofort um diesen weiteren Mangel erweitert werden. Wie das geht, kann Dein Anwalt bei Werner/Pastor, Der Bauprozeß, nachlesen.


    2. Den Architekt über den Mangel unterrichten. Denn der dürfte ebenfalls haften, weil er entweder den Feuchteschutz nicht geplant und ausgeschrieben hat ( = Planungs- und Vergabefehler ) oder dessen fehlerfreie Ausführung nicht ordnungsgemäß überwacht hat.


    Was ich Dir zuvor geschrieben habe, sind die Mangelursachen. Die brauchst Du als Laie von Gesetzes wegen dem Unternehmer nicht zu benennen, aber es schadet natürlich nicht, wenn Du auch die Ursachen angibst. Vielleicht hilft es ja dem Unternehmer, er versteht´s und kommt vielleicht freiwillig zur Mangelbeseitigung. Ich befürchte allerdings, dass er eher nicht kommen wird, wenn wegen der zusätzlich vorhandenen Undichtigkeiten des Kellers eh vor dem Haus aufgegraben werden muß. Denn dann bringt ihm die vorgezogene Beseitigung des Mangels am Sockel nichts bzw. wenig.


    Gleichwohl muß Du jetzt so vorgehen wie beschrieben.


    Rest hat Dir Dein Anwalt zu erklären. Den Mangel und die Ursache hat er jetzt ja. Was bleibt ist jetzt noch " banales " Recht, was er selbst zu kennen hat.

  • Toll!


    Warum muss meine Frau sich bei dem Wetter auch aus dem Haus bewegen und dann auch noch HINTER das Haus gehen! Sie hätte mir das einfach nicht zeigen sollen!


    Schön, jetzt hat sie mir das Wochenende damit verdorben! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


    Nein - sie kann ja natürlich nichts dafür.


    Werde mich am Montag mit dem RA in Verbindung setzen.


    Bzgl. des selbstständigen Beweisverfahrens: Da ist ja das Gutachten jetzt schon ergangen und der Architekt hat um eine Fristverlängerung gebeten. - D.h. man könnte da noch weitere Punkte mit aufnehmen - müsste aber ggf. nochmals den Gutachter beauftragen.


    Wieviel Schäden/Probleme müssen denn eigentlich noch auftreten, um dem Herren Architekten mal seinen Honoraranspruch abzusprechen - denn scheinbar hat der Herr ja quasi gar nichts überwacht. Der Wasserschaden im Keller und jetzt an der Fassade sind ja nur die "großen" Dinge - viele kleinere haben wir zum Glück mit den Handwerkern/Betrieben direkt lösen können.


    Mir wird schon schlecht bei dem Gedanken an unsere Flachdachabdichtung!


    Geprüft worden ist da sicherlich auch nie etwas!



    ---------- 26. Februar 2018, 08:28 ----------


    Kurze Nachfrage zu dem Sachverhalt oben:


    Welche/s Gewerk ist denn hierfür zunächst Zuständig?
    Der Rohbauer?
    Fassadenbauer?
    Abdichtungsfirma?
    Oder gar der Gärtner - der hat nämlich die Kiestraufe angelegt.


    Würde nur mal gerne in den Leistungsverzeichnissen nachsehen, ob es überhaupt geplant wurde seitens Architekt.


    Wir haben an einigen anderen Stellen im Sockelbereich auch "grüne" Flecken - das ist aber wohl eher die "normale" Veralgung wg. Spritzwasser? Oder?


    Danke

  • Der Feuchteschutz hätte entweder dem Ersteller des [definition=50,0]WDVS[/definition] oder dem Gartenbauer beauftragt werden müssen.


    Wurde die Vergabe des Feuchteschutzes versäumt, dann haften als Gesamtschuldner


    a.) der Arichtekt wegen eines Vergabefehlers
    b,) der Gartenbauer wegen Verletzung von Hinweispflichten, weil er die Kiestraufe ohne Feuchteschutz und Schutzschicht nicht verlegen durfte,


    allerdings nur hinsichtlich der Kosten für die Entfernung und Wiederanbringung der Kiestraufe nach Nachrüstung des Feuchteschutzes. Der nicht vergebene Feuchteschutz und die Schutzschicht wären dann Sowieso-Kosten, also von Dir zu bezahlen.


    Algen benötigen Feuchtigkeit, also wird wohl auch die Vergrünung mit dem fehlenden Feuchteschutz in Verbindung stehen. Wird aber durch die Nachrüstung mitbehoben.

  • Das habe ich aus dem Leistungsverzeichnis herauskopiert. Das sollte doch die entsprechende "Nummer" sein - oder?


    Das wurde auch mit ca. 68m mit Fassadenvollwärmeschutz 180mm im Sockelbereich für 25€/m - also in der Summe ca. 1.700 Euro netto abgerechnet/berechnet.


    Frage: Da es ja scheinbar vergeben und berechnet wurde, sollte ich doch wohl hoffentlich keine "Sowieso-Kosten" mehr zusätzlich bekommen - denn ich habe ja schonmal dafür gezahlt - oder war das, was oben im [definition=41,0]LV[/definition] steht etwas anderes?


    Frage: Wir haben ja auch auf den Dachterrassen Situationen, wo der Außenputz unten endet - müsste da auch ein Schutz rein?


    Frage: Wieviel Planungs- und Überwachungsfehler darf/muss ich mir denn eigentlich gefallen lassen - bzw. inwieweit darf das Honorar des Architekten für die ja scheinbar nicht ordentlich oder unzureichend erbrachte Leistung gekürzt werden?




    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Wieviel Schäden/Probleme müssen denn eigentlich noch auftreten, um dem Herren Architekten mal seinen Honoraranspruch abzusprechen

    Frage: Wieviel Planungs- und Überwachungsfehler darf/muss ich mir denn eigentlich gefallen lassen - bzw. inwieweit darf das Honorar des Architekten für die ja scheinbar nicht ordentlich oder unzureichend erbrachte Leistung gekürzt werden?

    ich bin ja ned unbedingt der glühende verteidiger von pfusch oder architektenpfusch,
    aber falls du wirklich zahnarzt bist, dann ned in zirndorf, sondern auf´m mond:
    weil nur von dort hab ich noch nie beschwerden über zahnärzte gehört.

  • Archi hat sich mit dem [definition=41,0]LV[/definition] aber " viel Mühe " gegeben. Viel Text, also war´s wohl copy und paste aus einer Vorlage.


    Feuchteschutz wird im [definition=41,0]LV[/definition] zwar erwähnt, habe aber leider nicht verstanden, wo der hin soll: offenbar auf die Armierungsschicht unter dem Oberputz.


    25,00 €/lfdm waren m.E. ein bissel wenig und deshalb könnte daraus " wie immer " geworden sein.


    Schadensersatz in Höhe der Nachbesserungskosten + Rechnungskürzung gibt´s selbstverständlich vom Archi nicht. Denn das wäre eine Überkompensation.


    ---------- 26. Februar 2018, 19:04 ----------


    Aud dem Bodengutachten im anderen Thread ergibt sich der Lastfall " aufstauendes Sickerwasser und Schichtenwasser ". Dieses Wasser kann im Extremfall von der ehemaligen Baurubensohle bis an die OK der Kiesrigole anstehen.


    Insofern mußte nicht nur hinter der Dämmung auf dem tragenden Mauerwerk eine Bauwerksabdichtung, sondern erst Recht auch der Putz vor der Dämmung einen Feuchteschutz im Sockelbereich erhalten.


    Wenn nicht, sieht das dann nach einiger Zeit so aus:

  • ich bin ja ned unbedingt der glühende verteidiger von pfusch oder architektenpfusch,aber falls du wirklich zahnarzt bist, dann ned in zirndorf, sondern auf´m mond:
    weil nur von dort hab ich noch nie beschwerden über zahnärzte gehört.

    Ich verstehe leider nicht, was Dein Beitrag substanziell zur Klärung meiner Fragen beiträgt. Aber wenn ich hier in diesem Forum schon, wie gewünscht, meinen Beruf angebe (habe auch schon Threads gelesen, da haben sich Experten darüber mokiert, dass keine Berufsangabe dabei stand), dann würde ich mir doch wünschen, dass hier keine zusammenhangslosen Aussagen über eben den Beruf gemacht werden.


    Ja, ich bin Zahnarzt - wohne in einem Ortteil von Zirndorf und habe meine Praxis in Nürnberg, nicht auf dem Mond.


    Und glaube mir, es gibt natürlich auch berechtigte Beschwerden über Zahnärzt - wie es wohl in jeder Berufsgruppe "schwarze Schafe" gibt. Und glaube mir, es kann auch eine Weile dauern, bis Du den für Dich passenden und guten Zahnarzt findest - so wie es wohl bei mir mit dem Architekt und seinen Handwerkern passiert ist - da habe ich nicht so lange suchen und prüfen können.


    Aber noch als kurzer Exkurs:
    Wenn Du als Patient mit der Leistung nicht zufrieden bist, dann bekommst Du von Deiner Krankenkasse das Gutachten völlig kostenfrei - musst nicht erst Monate lang warten.
    Außerdem wird von uns verlangt, dass die Honorarschätzung auch mit der Rechnung übereinstimmt - obwohl vorher viele Dinge völlig unvorhersehbar sind.
    Darüber hinaus gibt es für unsere Berufsgruppe einschlägige Internetportale, wo anonym über einzelne Geurteilt werden darf, Meinung gemacht werden kann etc.


    Ich kenne solch ein Portal nicht, wo ich ganz einfach meine subjektive Einschätzung der Leistung der Handwerker kundtun darf - und das noch völlig anonym!




    Vielleicht kannst Du mir meine - durchaus ernst gemeinte - Frage ja auch beantworten und zwar nicht unter dem Hinweis, dass es ja in anderen Berufsgruppen auch "Schwächere" gibt.


    Verstehe meine Frage einfach vor dem Hintergrund, dass ich einen sechsstelligen Betrag nur für das Architekturbüro aufgebracht habe, in der Hoffnung am Ende ein gutes bis sehr gutes Haus zu bekommen - wo auch die Details qualitativ sehr gut verarbeitet werden/wurden.


    Das war auch meine Intention, als wir beschlossen haben, uns ein eigenes Haus zu bauen.

    • Offizieller Beitrag

    Und glaube mir, es kann auch eine Weile dauern, bis Du den für Dich passenden und guten Zahnarzt findest - so wie es wohl bei mir mit dem Architekt und seinen Handwerkern passiert ist - da habe ich nicht so lange suchen und prüfen können.

    Da liegt das Problem. Wer kann schon dutzende Häuser bauen, um verschiedene Architekten zu testen?


    Der Kommentar von Markus bezog sich wohl auf den Zusammenhang zwischen mangelhafter Leistung und dem Ruf nach Kürzung des Honorars. Zuerst käme ja die Nachbesserung, und dann irgendwann die Kürzung des Honorars.

    • Offizieller Beitrag

    ... Architekten ... Zuerst käme ja die Nachbesserung, und dann irgendwann die Kürzung des Honorars.

    Nein, Ralf, da muss ich widersprechen: Genau das Recht auf Nachbesserung haben Architekten, sobald sich ein Planungsmangel baulich manifestiert hat, eben nicht.

  • Genau und deswegen habe ich ja auch von Schadensersatz geschrieben.


    Nachbessern = Hand anlegen und in Ordnung bringen.
    Schadensersatz = Zahlung von Geld in Höhe der angefallenen Nachbesserungskosten.

    • Offizieller Beitrag

    und deswegen gehts um eine ordentliche und vollumfängliche behebung
    der schäden (das sag ich, obwohl oder weil da ziemlich viele und für meinen
    geschmack zu viele faule kompromisse geschlossen werden) - und nicht
    um das honorar (dem in der begutachtung/sanierung honorare anderer
    fachleute entgegengestellt werden) oder dessen kürzung.


    das ist bei kunstfehlern auch so - sagt mein zahnarzt.

  • Natürlich soll der Schaden vollumfänglich behoben werden - und die Kosten etc. dafür vom Verursacher getragen werden.


    Aber da ich selbst auch gelegentlich gutachterliche Stellungnahmen für juristische Verfahren abgeben darf, kann ich Dir sagen, dass es im medizinischen Bereich tatsächlich so ist, dass dann auch der Honoraranspruch des Behandlers entfällt.


    Mein Ärger kommt auch nicht von dem Wasserschaden und der feuchten Fassade alleine - es ist die Summe zahlreicher Probleme, die wir im Zusammenhang mit unserem Bauvorhaben hatten, die uns jede Menge Geld gekostet haben und die Schuld/Verantwortung war immer nirgends festzumachen - angeblich.


    z.B: Wasserschaden im Keller wg. offener Rohrleitungen [Parkett/Estrich/Fliesen mussten erneuert werden] - keine Koordination der Gewerke.
    eine ca. 12m² große Fensterscheibe wurde erst 6 Monate später geliefert - somit war über den Winter ein riesen Loch im Gebäude - das Estrichtrocknen kostete dann 15.000 Euro Strom und Mietgebühr! Außerdem hatten wir überall massive Stockflecken - da auch der Innenputz nur schlecht austrocknen konnte!
    Die Anschlüsse für zwei Waschbecken wurden falsch eingezeichnet (Mischer und Hahn sind getrennt) - das wurde erst nach Fertigstellung festgestellt - Folge: kompletter Rückbau im Bad (Armaturen; Fliesen; Möbel;....) - Schuld war keiner - der Plan war "richtig" - aber wohl "falsch interpretiert worden".
    In allen Bereichen eklatante Mehrkosten, da, wie auch im obigen Beispiel die Kosten in den Ausschreibungen derart unzureichend und lückenhaft waren, dass es quasi in jedem Gewerk Nachträge und massive Mehrungen gab.
    ...


    Und als ob das alles noch nicht genügen würde, stellt sich der Herr Architekt in unseren Keller und sagt, die Stock-/Schimmelflecken an der Wand seien doch im Neubau etwas gänzlich Normales!



    Da kann man doch nachvollziehen, dass man dann irgendwann die Schnauze voll hat.

    • Offizieller Beitrag


    Heute ... Fassadenbauer ... meinte ... es sei Moos und hat „Schimmel-Ex“ (so die Aussage meiner Frau) darauf gesprüht. Er meint, es sei wohl nur Moos!!!

    Anhand des nur einen Fotos ohne Makro und ohne maßstabsgebendes Element halte ich diese Aussage für ziemlich abwegig. Moos sieht anders aus, Schimmel ist um diese Jahreszeit bei den aktuellen Temperaturen und ohne Substrat höchst unwahrscheinlich.

    • Offizieller Beitrag

    nicht geplant und ausgeschrieben hat ( = Planungs- und Vergabefehler ) oder dessen fehlerfreie Ausführung nicht ordnungsgemäß überwacht hat.

    ...mit diesem Thema/ Problem muss ich mich auch oft herumschlagen. Planungsseitig. Und das ist schwierig!


    Grundsätzlich wäre es richtig und klug und natürlich auch machbar eine Abdichtung (mind. 5cm hoch) über die spätere Geländeoberkante zu führen. Damit wäre ein Großteil des Problems erschlagen (Sockelputz natürlich auch entsprechend ausführen.


    Nur: Wo liegt später das Gelände? Klar....man kann ja einfach etwas höher abdichten (sieht nicht eben toll aus, weil diese Schlemme später (auch wenn überstrichen) sichtbar bleiben wird. Macht man's zu tief: noch schlechter. Die richtige Höhe sollte sich mE nach der Freiflächenplanung richten. Und die macht nun mal (idR) nicht der Architekt. Jedenfalls nicht der, der das Haus plant. Diese Abdichtung sollte dann auch im Zuge der Außenanlagen mit ausgeführt werden.


    Daher wäre mE zu fragen, ob der Hausplaner (Architekt) denn hierfür überhaupt verantwortlich ist.


    ---------- 28. Februar 2018, 09:21 ----------


    Ohne jetzt den Planer pauschal in Schutz nehmen zu wollen, aber....


    z.B: Wasserschaden im Keller wg. offener Rohrleitungen [Parkett/Estrich/Fliesen mussten erneuert werden]

    DAS ist ärgerlich, aber sicher kein Fehler des Architekten. Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass er alles und immer und überall überprüft. Also vor allem Dinge, die in der normalen Baustellenüberwachung einfach nicht vorkommen. Man könnte sonst auch sagen: Irgendeiner hat irgendwo Müll hingeworfen und der A. hat es nicht bemerkt...naja...24/7 ist ein Planer auch nicht auf der Baustelle.



    eine ca. 12m² große Fensterscheibe wurde erst 6 Monate später geliefert - somit war über den Winter ein riesen Loch im Gebäude

    DAS ist ebenfalls ärgerlich. Klar. Frage: Welche Schuld trägt der A., dass diese Scheibe so spät/ zu spät geliefert wurde? Wie hätte er das verhindern können?



    das Estrichtrocknen kostete dann 15.000 Euro Strom und Mietgebühr!

    Hmmmm....Funktionsheizen über Strom kostet regelmäßig (bei mir) über EUR 1.000, gerne auch mal 1.500. Zehnmal so viel ist schon sehr....sagen wir...exotisch. Wie kommt das zu Stande?


    Ah...gelesen: Trocknung, also nachdem da Wasser drunter war. O.K., kostet...keine Frage. 15k ist aber auch dann immernoch sehr, sehr, sehr viel!


    Versicherung?



    Die Anschlüsse für zwei Waschbecken wurden falsch eingezeichnet (Mischer und Hahn sind getrennt)

    Von wem waren die Pläne? Sani? Haustechnikplaner? Architekt? Wenn letzterer: wieso macht der A. die Haustechnikplanung? Wurde dafür dann auch das entsprechende (zusätzliche) Honorar in Rechnung gestellt?



    dass es quasi in jedem Gewerk Nachträge und massive Mehrungen gab.

    Ich weiß und Ihr wisst was jetzt kommt...."sowieso-Kosten"?


    Dennoch ärgerlich und sorgt für verständlichen Unmut.

    stellt sich der Herr Architekt in unseren Keller und sagt, die Stock-/Schimmelflecken an der Wand seien doch im Neubau etwas gänzlich Normales!

    Das ist natürlich Blödsinn!

    • Offizieller Beitrag

    ja... was glaubst denn du?

    Ich halte es sehr oft so, dass diese Dichtschlemme (5cm ü+. GOK) vom Gartenbauer/ Außenanlagenhersteller mit gemacht wird, weil der eben letztendlich weiß wie hoch das Gelände ist/ sein wird.


    Klar, das geht oft auch Hand in Hand mit meiner Planung. Aber eben nicht immer, da ich ja nun nicht der landschaftsplaner bin. Diese haben dann schon mal gerne andere Ideen für den Außenbereich, schütten da etwas mehr auf, legen hier etwas tiefer...was weiß ich.


    Da kann es schnell sein, dass meine Höheangaben am Ende falsch wären. Überholt wären.


    Daher ja meine Zweifel, ob hier nur der A. (Hausplaner) zu kritisieren ist.

    • Offizieller Beitrag

    Was spricht denn dagegen, die Anschlusshöhen vor Ausführung mit dem zuständigen Planer festzulegen? Bei den Fensterhöhen kann ich ja auch nicht warten, bis der Gärtner kommt. Notfalls ist der Bauherr der verantwortliche Planer, wenn es sonst keinen gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Was spricht denn dagegen, die Anschlusshöhen vor Ausführung mit dem zuständigen Planer festzulegen?

    Nichts spricht dagegen.


    Die Frage ist doch (oder meine Frage ist doch...): Wer ist der zuständige Planer?????


    Das Weglassen der Dichtschlemme ist sicher nicht gut und nicht richtig.


    Es kann aber durchaus sein, dass der A. gesagt hat: Das soll bitte der Gartenplaner bzw. dann dessen ausführender Gartenbaubetrieb mitmachen. Vielleicht hat es dann eben der vergessen. kann sein, muss nicht. Deswegen hinterfrage ich das ja. Nicht immer ist der A. an allem schuld.

  • Thomas - sehe ich anders. Bei der (Hintermauerwerks)Abdichtung ist die so zu planen, dass sie im fertigen ZUstand (fertig = Gelände fertig) mindestens 15 cm höher als OK Gelände ist.
    Und bei der Planung von Türen und bodentiefen Fenstern muss ich mir bei der Planung Abdichtung auf Grund der Anschlußhöhen auch Gedanken zur OK Gelände machen.


    Also muss da ja mal irgendwas besprochen gewesen sein zwischen Architekt und Bauherrn und DANACH kann ich die Abdichtung der Fassade auslegen.
    Wenn der Bauherr dann SPÄTER lieber aus Stehhöhe dem Gras beim wachsen zusehen können will, ..... sein Pech.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Nicht immer ist der A. an allem schuld

    da hast du recht - aber der trend ist klar.


    [offtopic='meine persönliche und kompetenzbefreite einschätzung:<br>wenn du auf papier, in höhe der abdichtungsoberkante/schlatz-ok<br>2 striche mit c*pic e49 in breitsprur machst und dazuschreibst<br>"abdichtungs-ok und schlatz-ok muss auf veranlassung des bh<br>vom folgegewerk geplant werden", wenn das mit bh-autogramm<br>beim bgh, 7. kammer, hinterlegt wird - dann hast du die chance,<br>mit einem blauen auge rauszukommen. deswegen nur mit einem<br>blauen auge, weil die abdichtungs-ok legst du fest und die wird<br>wohl kaum jemals auf 92cm ü rfb liegen .. also hättest du auch<br>den schlatz (dichtschlämme) festlegen können.'][/offtopic]

  • Sehe ich wie Ralf.


    Der Archi muß die spätere Geländegestaltung mit dem Bauherren besprechen. Hat der Bauherr hierzu ( noch ) keine Vorstellung, muß der Archi ihm erklären, warum die Geländehöhe für seine Planung von Bedeutung ist. Wird für die Geländegestaltung ein Planer benötigt, hat der Archi auf dessen Beitrag zu warten, um ihn in seine Planung zu integrieren ( steht so ja auch zum Honorar in der HOAI und wird von den Gerichten aus der HOAI in die Planerhaftung hinübergezogen ).


    Im Übrigen geht die Rechtsprechung davon aus, dass erst gebaut wird, wenn das Objekt vollständig geplant ist und dazu gehört nunmal auch das Gelände, weil es in Wechselwirkung mit dem Gebäude ( Türen, Lichtschächte, Sockel usw. ) steht. Problem ist heute, dass erst während des Baus " geplant " wird.

  • Problem ist heute, dass erst während des Baus " geplant " wird.

    Ich denke, es ist noch schlimmer.
    Mir hat mal ein Bauherr vorgeworfen, meine 1:50 wäre nur eine hochskalierte 1:100. Ich hab ihm dann gesagt, er habe Recht, weil meine 1:100 ja eine runterskalierte 1:50 sei. Da war dann Ruhe. Aber es ist so. Ich muss mir doch im Prinzip beim Entwurf schon Gedanken machen, wie das Detail 1:10 nachher aussieht. Vielleicht nicht für einen Anschluß Mauerwerk - Betondecke, aber schon das Fußpfettendetail hat ja später Auswirkungen auf die fertige Drempelhöhe und die baurechtliche [definition=68,0]Traufhöhe[/definition]. Da muss ich dah sehen, ob ich einen 08/15 Sattel in den Sparrenfuß schnitze, ein druckfestes Widerlager eines Sparrendachs brauche oder ich eine Konstruktion mit dem Tragwerksplaner abstimmen muss.
    Viele Kollegen versuchen in LP 5 krampfhaft, die Anforderungen aus der Statik in ihren schicken schlanken Entwürfen unterzubringen mit dem Ergebnis des grandiosen Scheiterns

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Kurzes Update auch in dieser Angelegenheit:


    Wie von einem schreibenden Experten eingangs schon befürchtet bzw. erwartet wurde, wirft der Putz jetzt an einigen Stellen "Blasen".


    Bin mal gespannt, wie lange sich das ganze noch hinzieht bzw. weit die Schäden reichen, wenn dann irgendwann mal die Verantwortlichkeit für dieses Problem geklärt wurde.


    Der Sachverhalt wurde jedenfalls in das "Hauptverfahren" mit aufgenommen.

  • Ich denke nicht, dass das normal ist. Würde sagen, dass da irgendwie zuviel Feuchtigkeit hingekommen ist bzw. dass die Stelle nicht ausreichend gegen Feuchtigkeit geschützt ist. Ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr das bald lösen könnt.

  • Hallo miteinander,


    kurzes Update in der oben genannten Angelegenheit.


    Das selbständige Beweisverfahren ist jetzt nebst weiterer Nachfragen etc. abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat umfangreiche Planungs- und Überwachungsmängel konstatiert. Handwerklich wurden keine gravierenden Mängel festgestellt.


    Nachdem die Frist, die dem Architekten gestellt wurde nunmehr erfolglos verstrichen ist, wurde Klage beim LG eingereicht.


    Es wird die Beseitigung der/des Baumängels/-mangel gefordert.


    Laut Gutachter ist es erforderlich, den gesamten Sockelbereich bzw. erdberührenden Bereich des Kellers freizulegen, die erdberührende Dämmung zu entfernen, und neu anzubringen.


    Mal sehen, was jetzt daraus wird.



    Währenddessen hat sich leider schon der nächste Mangel/Schaden gezeigt - dazu ggf. in einem extra Thread mehr dazu.