Hat das OLG zwischenzeitlich das Berufungsurteil verkündet?
Auf folgende einschlägigen Urteile des BGH ist hinzuweisen:
BGH, Beschluß vom 30.07.2015 - VII ZR 70/14 -
Unterbau aus Kies, Körnung 0/5 beauftragt, Unternehmer führt aber in der Körnung 2/5 aus
--> Beschaffenheitsfehler, Werk alleine deswegen nach dem Gesetz mangelhaft. Es ist aber dem Einwand des Unternehmers und des Archis nachzugehen, dass der Beschaffenheitsfehler nicht zu funktionalen Mängeln an dem Bauwerk ( hier: Absackungen an den PKW-Stellplätzen ) geführt hat, sondern hierführ die vom AG übernommene, aber nicht ausgeführte Verfugung mit Sand ursächlich war.
BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 179/11 -
Zur Frage, wann der Unternehmer die Beseitigung von Mängeln wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern darf und sich dann auch der vom AG geltend gemachte Schadensersatzanspruch auf den technischen und merkantilen Minderwert begrenzt. Beweislast für Unverhältnismäßigkeit ( liegt beim Unternehmer ).
Die Entscheidungen sind in der Entscheidungssammlung des BGH veröffentlicht und die ist einzusehen im Volltext unter " BGH ". Eingabe des Aktenzeichens in der Suchmaske reicht aus.
Der Anwalt muß natürlich auch hier noch vortragen, welche Nachteile sich aus den vorhandenen Mängeln in Bezug auf die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit des EFH ergeben. Hierzu muß das in sich widersprüchliche GA demontiert werden, sofern nicht bereits das OLG erkannt hat, dass der G-SV nur Unfug redet.