Haus außen aufgraben

  • Hallo zusammen


    Ein Bekannter von mir lässt gerade ein Haus (Baujahr ca. 1964) sanieren.
    Bei dem, was ich da so sehe, habe ich mitunter etwas Bauchschmerzen.


    Mauerwerk sieht nach ca. 40 cm Stärke aus. Baustein roter Ziegel.
    Ich war zum Zeitraum des Entkernens mal mit im Keller.


    Daher habe ich gesehen, dass es da keine klassische Bodenplatte gibt, sondern scheinbar Streifenfundamente.
    Also quasi umlaufend und eine "potentiell tragende Wand" etwa in der Mitte des Hauses.


    Auf der einen Seite ist der Keller so eine Art Souterrain mit drei bewohnbaren Räumen. Erdniveau vom Boden ab auf ca. 130 cm.
    Auf der anderen Seite (Eingangsseite) ist das Erdniveau höher --> ca. 180 cm vom Boden ab.


    Nun kommt in Kürze eine beauftragte Baufirma und will das Haus in einem Zug komplett außenrum bis runter aufgraben, damit eine Perimeterdämmung angebracht werden kann.


    Nun meine Frage ... es geht nicht um detaillierte Statik oder irgendwelche Berechnungen.


    Sollte sich das nicht vorher jemand ansehen (z. B. ein Statiker), damit nicht aufgrund das dann mangelnden Gegendruckes des Erdreichs (Boden) diese ganze Kister zusammenklappt?
    Oder sehe ich Gespenster :skull:

    Gruß Werner :)

  • Oder sehe ich Gespenster

    vielleicht

    Sollte sich das nicht vorher jemand ansehen (z. B. ein Statiker), damit nicht aufgrund das dann mangelnden Gegendruckes des Erdreichs (Boden) diese ganze Kister zusammenklappt?

    vielleicht



    ist wie immer im leben , kommt drauf an .




    !!!!!!!!!!! mit vorsicht zu geniessen !!!!!!!!!
    (wobei ich bei 40er wandstärke und streifenfundament nicht allzuviel bauchschmerzen hätte , wenn die bude nicht auf treibsand oder ähnlichem steht . in unserer gegend sind die meisten häuser aus der zeit solide gegründet , meist auf bodenklasse 4,5,und 6 ) mit sicherheit nicht überall hin zu übertragen .

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Sollte sich das nicht vorher jemand ansehen (z. B. ein Statiker), damit nicht aufgrund das dann mangelnden Gegendruckes des Erdreichs (Boden) diese ganze Kister zusammenklappt?

    ich würde besser schlafen können, wenn ein
    statiker mit an bord wäre.


    der kostet nicht die welt.

  • ich würde besser schlafen können, wenn einstatiker mit an bord wäre.

    Ich auch.
    Aber das Kind ist schon im Brunnen (insofern das AG und AN unbelehrbar sind)


    Un der AN sagt, dass das doch kein Problem ist .......


    (haben wir doch immer so gemacht) :S

    Gruß Werner :)

    • Offizieller Beitrag

    Der andere interessante Punkt ist die Baugrubensicherung, die dann ja auch fehlen dürfte. Die erscheint mir in diesem Fall noch kritischer!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Un der AN sagt, dass das doch kein Problem ist .......


    (haben wir doch immer so gemacht) :S

    ich würde dem AG erst mal erläutern, was ein grundbruch ist.
    was für auswirkungen das für die standsicherheit haben kann
    und auch für die gesundheit/überleben der ausführenden handwerkern.


    machen wir immer so, ist kein guter ratschlag, wenn einem wort wörtlich
    der "dreck", plötzlich bis zum halse steht.


    grundbruch - Google-Suche

  • Ich werds dort nochmal mit dem Thema Baugrubensicherung und Grundbruch versuchen, aber große Hoffnung habe ich nicht, dass das jemanden interessiert.


    Trotzdem mal Danke für die Infos.

    Gruß Werner :)

    • Offizieller Beitrag

    Der andere interessante Punkt ist die Baugrubensicherung, die dann ja auch fehlen dürfte. Die erscheint mir in diesem Fall noch kritischer!

    Falls das Argument: "Das ist doch Theorie, das passiert doch in der Realität nie!" kommt: In 2014 habe ich mir einmal in einem anderen Forum die Mühe gemacht, die im deutschsprachigen Raum im Vorjahr durch Rutschungen und Grundbruch zu Tode gekommen Personen zu recherchieren. Allein über Google fanden sich für 2013 in D 3 Tote, ein weiterer in Österreich und mehrere Schwerverletzte. Jeder von denen hat auch gedacht, da werde schon nichts passieren.

  • Der andere interessante Punkt ist die Baugrubensicherung, die dann ja auch fehlen dürfte. Die erscheint mir in diesem Fall noch kritischer!

    und das weisst du ?


    ich nicht .


    es soll firmrn geben , die sowas schon immer so gemacht haben


    so mit bei der baustelleneinrichtung einen haufen mit spreizen , dielen und was da so alles gibt .......... damit man auch alles zur hand hat , damit die baugrube ordentlich ist .
    hab ich schon gesehen .

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • es gibt auch elektriker, die fummeln an offenen leitungen herum,
    ohne sicherung.


    als außenstehender kann man nur den kopf schütteln.
    sie behaupten aber, ab und zu einen schlag zu bekommen, ist berufsrisiko... :wall:


    safety first!


    kein job kann so wichtig, oder gut bezahlt sein,
    dass man die eigene gesundheit auf`s spiel setzt.

    • Offizieller Beitrag

    und das weisst du ?
    ich nicht .


    es soll firmrn geben , die sowas schon immer so gemacht haben


    so mit bei der baustelleneinrichtung einen haufen mit spreizen , dielen und was da so alles gibt .......... damit man auch alles zur hand hat , damit die baugrube ordentlich ist .
    hab ich schon gesehen .

    Nein, das weiß ich natürlich nicht, weshalb ich im Konjunktiv schrieb, wie Dir vielleicht auffiel. Mir ist in rd. 20 Jahren in der Größenordnung EFH bei der Sanierung noch kein einziger auch nur annähernd ausreichender Baugrubenverbau begegnet, aber ein Erbe, der das zu begutachtende Haus übernehmen konnte, weil der Erblasser in die ungesicherte Baugrube gefallen war. Aber, völlig richtig, wir wissen es nicht. Eben deshalb: Konjunktiv!

    • Offizieller Beitrag

    ich würde einen SiGeKo empfehlen.

    Ein SiGeKo ist immer gut und grundsätzlich sinnvoll, ob er aber hier wirklich erforderlich ist, bezweifle ich. Aus gutem Grund soll er vor allem das Zusammenwirken der Gewerke koordinieren. Bei nur einem Gewerk und dem hier üblicherweise erwartbaren Aufwand: Naja. Die Einhaltung der [definition=13,0]a.R.d.T[/definition]. durch den AN würde völlig ausreichen.

  • Früher haben sich die Architekten/Bauleiter darum gekümmert, dass die Gewerke zusammen funktionieren... Und selbst mit SiGeKo würde ich diese Kontrolle nicht aus der Hand geben wollen.

    kein job kann so wichtig, oder gut bezahlt sein,dass man die eigene gesundheit auf`s spiel setzt.

    Ja, das sage ich auch immer.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • einen SiGeKo einzuschalten ist erst einmal nicht pflicht. wenn der bauherr nicht bereit ist, honorar für einen tragwerksplaner zur beratung zu bezahlen, dann wird er einen SiGeKo erst recht nicht vergüten.


    sinnvoll ist ein tragwerksplaner, der sich die sache anschaut und ansagt:


    fundamentflanken in 2 m abschnitten freilegen, bearbeiten, lagenweise auffüllen und verdichten mit mindestens xy% proctor, dann kommt der nächste abschnitt dran.


    wenn der bauherr nicht will, dann kannst du auch nichts machen, außer anschwärzen bei der [definition=18,0]BG[/definition]. ist aber auch nicht das gelbe vom ei. die frage ist nur, ob Sarkas im falle des falles vom staatsanwalt die ohren lang gezogen bekommt.

  • wenn der bauherr nicht will, dann kannst du auch nichts machen, außer anschwärzen bei der [definition=18,0]BG[/definition]. ist aber auch nicht das gelbe vom ei. die frage ist nur, ob Sarkas im falle des falles vom staatsanwalt die ohren lang gezogen bekommt.

    das ist immer so eine sache, @ Sarkas.
    nun ist es auch noch öffentlich geworden.


    im sinne der gefahrenabwehr, müsstest du eigentlich handeln,
    würde ich sagen, wäre ich staatsanwalt.

  • Lawrence - wenn hier einer quatsch schreibt, dann bist du es!

    • Offizieller Beitrag

    das ist immer so eine sache, @ Sarkas. nun ist es auch noch öffentlich geworden.
    im sinne der gefahrenabwehr, müsstest du eigentlich handeln, würde ich sagen, wäre ich staatsanwalt.

    Gegen welchen Paragraphen welchen Gesetztes verstößt @sarkas, wenn er welches Handeln unterlässt?

  • Sagen wir mal so.


    Ich tue mein Bestes indem ich dort nachfrage, ob AN und AG glauben, dass sie das Richtige tun.
    Alleine deswegen habe ich da schon etwas den Nimbus als Klugscheißer.


    Nachdem DAS dort nicht mein Fachbereich ist, frage ich hier mal nach und bin auch dankbar für kompetente Einschätzungen.
    Aber "offiziell" weiß ich nicht, was auf der Baustelle falsch läuft. :whistling:

    Gruß Werner :)

    • Offizieller Beitrag

    Zitat aus hier: "Es reicht für Schäden schon aus, wenn auf einer größeren Länge neben einem vorhandenen Fundament Ausschachtungen bis zur Unterkante der Gründung vorgenommen werden. Der Baugrund unter dem vorhandenen Fundament weicht hierbei seitlich in die neue Baugrube aus. "


    Ganz einfach: Die vorhandenen Streifenfundamente freizulegen ist sträflicher Leichtsinn! Zur abschnittsweisen Freilegung nach [definition=25,0]DIN[/definition] 4123 gibt das Netz jede Mange Lesestoff her. Bei Verständnisschwierigkeiten ist ein Statiker hinzuzuziehen.

  • Ganz einfach: Die vorhandenen Streifenfundamente freizulegen ist sträflicher Leichtsinn!

    das ist fast richtig .


    nur steht da vom freilegen der streifenfundamente nichts .....


    um die wände zu dämmen ist das auch nicht wirklich nötig .......

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Gegen welchen Paragraphen welchen Gesetztes verstößt @sarkas, wenn er welches Handeln unterlässt?

    bin ich jurist?


    (mein link funktionirt leider nicht)


    aber der sprung, vom ziviel recht, ins strafrecht
    ist nicht weit, bei ersichtlicher gefahrenabwehr.



    ---------- 19. Juni 2017, 12:35 ----------


    • Offizieller Beitrag

    nur steht da vom freilegen der streifenfundamente nichts .....


    ...in einem Zug komplett außenrum bis runter aufgraben...

    Doch, da stehts. Oder wo ist die Grenze von "bis runter"? Mit der Abdichtung erst OK Fundamente anfangen, wäre total sinnlos. Und außerdem binden alte Fundamente oft viel weniger als 50 cm ein.

    • Offizieller Beitrag

    Hier geht's aber nicht um Abdichtung, sondern um eine Perimeterdämmung.

    Die Dämmung hört auch nicht min. 1/2 m über OK Fund. auf, außer man möchte unbedingt Wärmebrücken am Wandfuß haben. Und jeder, der halbwegs bei Trost ist, erneuert die Abdichtung 50+x Jahre alter Wände, bevor er Dämmung drauf klebt.


    Ich verstehe die Einwände bei diesem standsicherheitsrelevanten Thema überhaupt nicht. Vielleicht sollte der eine oder andere Schuster doch bei seinem Leisten bleiben.

  • Sarkas ist zur Gefahrenabwehr in keinster Weise verpflichtet. Hier ein Haftung oder gar Strafbarkeit herbeizureden ist schlicht Nonsens eins Laien.

  • du wärst zu keiner gefahrenabwehr, auf grund deines geistigen horizonts, verpflichtet.


    bei Sarkas schaut das aber anders aus... :D