Hallo Zusammen,
ich plane für uns ein EFH mit Kellergarage für meine Autos/Oldtimer.
Der Plan steht grob
Nun meine Frage: Falle ich bei einem EFH bei der Kellergarage in die Garagenverordnung (ausschliesslich privat genutzt)? Zudem wäre eine oberirdische Garage für den Alltags-PKW zusätzlich vorhanden.
Ich habe eine Fläche von ca. 150m2 ohne Rampe und die komplette Fläche beträgt ca. 200m2. (Die Rampe ist komplett innenliegend und beginnt erst ab dem Garagentor).
Das wäre ja dann eine Mittelgarage. Meine Rampe hat aber teilweise über 15%, weil diese sonst zu lang werden würde und ich Witterungseinflüsse ja ausschliessen kann.
Falls ich mich an die Garagenverordnung halten muss, könnte ich eventuell die Rampenfläche und ein Teil der Rangierfläche von dem Rest der Nutzfläche durch z.B. ein t30 Garagentor im Keller so voneinander abtrennen, dass ich die 100m2 Nutzfläche (+20m2 Abstellfläche) im Parkbereich nicht überschreite.
Oder gibt es andere Schlupflöcher, wie z.B. den Raum als Privatmuseum, Ausstellungsraum oder PKW-Lagerraum zu deklarieren, um die Garagenverordnung zu umgehen?
Danke schonmal
Robert