Hallo Experten,
aktuell streiten wir uns noch mit dem Fensterbauer über unseren Einbehalt über 5% (1.400,-)
Bei der Montage unserer Fenster hat der Fensterbauer 3 mal mit unterschiedlichen Trupps und Dübel/Schrauben
die Fenster an unseren T8 MW zu fixieren. Dabei haben Sie dann bei einem Fensterelement 1,75 x 1,00 (bxh) in den Rahmen
rechts und links jeweils 7 Löcher gebohrt und festgeschraubt (Abstand der Schrauben oben und unten jeweil 1cm). Die Fensterrahmen sehen beim öffnen der Fenster dementsprechend
aus. 7 Kappen auf beide Seiten in unterschiedlichen Abständen.
Zusätzlich haben wir Probleme das das 3m lange Fenster (ohne Öffnungsfunktion) sich im Sohlbereich verbogen hat. Wir haben
nun zwischen Fensterbank und Fensterrahmen außenseitig einen Spalt von 2mm. Die Hebeschiebetüren sind ebenfalls nicht 100%
im Wasser, Im geöffneten Zustand habe ich oben einen Abstand von 2cm zum Rahme unten 3cm.
Gibt es irgendwo eine Vorschrift mit wievielen Schrauben/Löcher max. befestigt werden darf. Oder ist solch ein schweizerkäse
zulässig. Einer der Monteure sagte damals irgendwas, er klärt ob die Fenster neu gemacht werden müssen....wurden Sie natürlich
nicht.
Eventuell habt Ihr einen Rat für mich.
Grüße Steve