Hallo,
unser Heizkessel wurde laut Rechnung im Juni 1996 in Betrieb genommen (der Bescheid vom Schorni liegt mir nicht vor - daher k.a. wann genau). Das würde erstmal grundsätzlich bedeuten, dass er 2026 ausser Betrieb genommen werden würde (die üblichen Ausnahmen treffen für uns alle nicht zu). Nun lese ich jedoch, dass wenn der Heizkessel mit einer Technik arbeitet die einem Niedertemp.- oder Brennwertkessel "gleichgesetzt" werden kann, also z.B. über einen Wärmetauscher in der Abgasleitung verfügt, dann ist dieser auch zu befreien.
Ich gehe nicht davon aus, das wir so ein "Hightechgerät" haben, kann das als Laie jedoch nicht einschätzen.
Es handelt sich um ein Vai..... VC 180K inkl. Witterungsfühler und Raumtempfühler - ohne Warmwasserbereitung.
Kann einer an dem Handbuch erkennen ob da irgendwelches Zeug enthalten ist der ihn zu einem entsprechend ausgenommenden Kessel qualifizieren sollte?
Ja ich weiss - übliche Lebensdauer ist 20 Jahre, 30 Jahre sollten nun auch mal genug sein, tausch den aus bevor der dir im Winter ausfällt usw.... ich muss jedoch für Menge x von Geld y einen "Fahrplan" vorhalten wann ich was im Haus einplane - und Geld ist nunmal endlich und vermehrt sich auch nicht mehr arg so stark wie vor dem Hauskauf - von daher muss ich haushalten, und würde gerne nicht über die generelle Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens diskutieren