Glockengasbehälter

  • Mahlzeit!


    Ich bin gerade dabei, den Bau eines neuen Regenwasserkanals auszuschreiben. Die Multitemporale Karte (siehe Anhang) zeigt, dass im Bereich der geplanten Kanaltrasse (hellvioletter Strich) in grauer Vorzeit ein Gasbehälter stand. Dieser ist mutmaßlich um (oder vor) dem Jahr 1880 errichtet worden und wurde vor dem Jahr 1926 zurückgebaut. Ein Schrägluftbild aus dem Jahr 1926 (ebenfalls im Anhang) zeigt den auf der multitemporalen Karte ebenfalls verzeichneten benachbarten Gasbehälter, der mutmaßlich baugleich war. Auf einem Luftbild aus 1952 ist dieser nicht mehr zu sehen.


    Nach den bisher recherchierten Informationen handelt es sich um einen Glockengasbehälter. Diese gab es sowohl mit oberirdischem als auch mit unterirdischem Wasserreservoir. Leider kann ich weder aus dem Grundriss noch aus dem Luftbild ableiten, welche Bauart dieser Behälter hatte. Sollte er ein unterirdisches Reservoir gehabt haben, liegt die Vermutung nahe, dass noch Reste davon im Baugrund verblieben sind, die beim Bau des angetroffen würden. Da auf der Wasseroberfläche wohl zur Schmierung der Glocke ein Ölfilm aufgebracht war, wäre auch noch das Vorhandensein von Schadstoffen zu besorgen.


    Um sauber ausschreiben zu können und sowohl die Beschäftigten des ausführenden Unternehmens von gesundheitlichen Gefahren zu bewahren als auch meine Arbeitgeberin vor Nachtragsforderungen, wüsste ich gerne vorab, ob mit etwaigen Bauwerksresten im Untergrund zu rechnen ist. Die zuständige Planerin sieht sich außerstande, die Information zu beschaffen. Bei dem rechts im Bild zu sehenden, größeren Gasbehälter vermute ich wegen der unterschiedlichen Oberfläche des untersten Rings und den um diesen herum angebrachten Aussteifungen ein oberirdisches Reservoir. Dieser ist aber aus dem Jahr 1909 und somit deutlich jünger und zeigt im Grundriss auch nicht den auffälligen äußeren "Zackenkranz".


    Könnt ihr anhand von Grundriss und Foto erkennen, welche Bauart der von mir gesuchte Behälter hat? Oder habt ihr Ideen, wo wir weiter recherchieren können?



    Multitemporale Karte, Gasbehälter im oberen Bilddrittel links:



    Schrägluftbild, Gasbehälter im Vordergrund links unmittelbar neben der Gleisanlage:

  • Die zuständige Planerin sieht sich außerstande, die Information zu beschaffen.

    Dann sollte Sie wenigstens Ijrer Beratungspflicht aus LPh 1 nachkommen und inen Baugrundgutachter empfehlen ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Und diesen mit einer Schadstoffanalyse beauftragen lassen, da Schadstoffe, so sie denn tatsächlich vorhanden sind, kalkulationsrelevant wären - und zwar nicht nur hinsichtlich des erforderlichen Arbeitsschutzes sondern vor allem hinsichtlich der Entsorgung des Aushubs und der ggf. erforderlichen zusätzlichen Massen, wenn der vorhandene Boden zur Verfüllung der Gräben nicht wieder verwendet werden kann.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Auf einem Luftbild aus 1952 ist dieser nicht mehr zu sehen.

    Bei lange vergangenen Abbrüchen solcher Industrieanlagen würde ich generell davon ausgehen, dass ALLES nach dem Prinzip "Aus dem Boden, in den Boden" entsorgt wurde. Insbesondere Flüssigkeiten jeglicher Natur wurden bis in die 70er oder später noch einfach laufen gelassen.
    Da die damaligen Anlagen definitiv nicht "Dicht" waren, werden sich auch einige Inhaltsstoffe vom Gas (Stadt/Kokereigas!?) dort angereichert haben.
    Schwerindustrie und Bahnhofsnähe machen das da nicht weniger interessant. Auch wegen "Schlackegruben".

    Schonmal ins Altlastenkataster der Stadt

    geschaut?

    Vielleicht haben die aktuell unmittelbar angrenzenden Grundstücksnutzer bereits Erkundungen veranlasst bzw kennen die Nutzungshistorie besser?


    Da sich ja angebohrte bzw angebaggerte Bodenschichten und Bauwerksteile durchaus auch mit anderen Schichten mischen und Bestandteile ausspülen und in Gewässer einleiten können, würde ich bei der Nutzungshistorie dringend zur vorhergehenden Baugrunduntersuchung auch mit hydrogeologischem Schwerpunkt raten.
    In jedem Fall wird für den Aushub sowieso eine Deklarationsanalyse nach LAGA M20 und DepV fällig, die kann man dann auch direkt mit der Baugrunderkundung abfrühstücken und die Maßnahmen nach TRGS 524 festlegen.

    Was ich bei der Standorthistorie ohne bekannte Sanierung definitiv erwarten würde:
    - PAK in erhöhten Konzentrationen (im Boden als auch Stückig als Teer)
    - PCB
    - diverse Mineralölbestandteile
    - weitere Bestandteile je nach Nutzungshistorie erhöht (Arsen, Blei, etc)

  • PS:
    Das Gelände der Straße scheint nicht mehr dem Verlauf von vor 100 Jahren zu folgen, heutzutage ist dort eine Böschung und Bahnbrücke, wo einst der Gasbehälter war.
    Damit kann es sein, dass entweder Fundamentbestandteile schon entfernt wurden oder eben das Gelände über sie hinweg aufgeschüttet wurde. Macht die Erkundung definitiv nicht einfacher.

    Was für ein Regenwasserkanal wird es? DN >800 oder <800?
    Steht die Bauart des Kanals schon fest? Vortrieb ginge ja bei der Historie vermutlich nur im Teilschnittverfahren.

  • Sorry, ich habe euch eine wesentliche Information vorenthalten bzw. in leichtsinniger Weise als bekannt vorausgesetzt:

    Als Ingenieur beim Tiefbauamt der Stadt Bochum schreibe ich regelmäßig Kanalbaumaßnahmen aus, eure Anmerkungen sind mir daher bekannt und Anlass für meine Frage hier.


    Für Neugierige hier der Link zu Gockel-Mappen:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com


    Und über das Geoportal der Stadt lassen sich historische (Senkrecht-)Luftbilder abrufen. Der aktuelle Kartenausschnitt lässt sich leider nicht als Link teilen, aber eine beherzte Eingabe von "Bessemerstr" in das Suchfeld der Anwendung führt in unmittelbare Nähe:

    Luftbild- und Stadtplanvergleich


    Gebaut werden soll ein RW-Kanal DN 500 bis DN 700 in offener Bauweise in neuer Trasse.


    Ein Baugrundgutachten ist vorhanden. Dieses weist keine Verunreinigungen des Bodens aus, stützt sich allerdings wie üblich auf eine endliche Anzahl Bohrpunkte, davon leider keiner im Bereich des ehemaligen Gasbehälters. Hier sehe ich durchaus auch ein Versäumnis des mit der Entwurfsplanung beauftragten Ingenieurbüros, das an der Stelle hätte aufmerksam werden können und m. E. auch müssen.


    Im Altlastenkataster ist die Fläche nicht verzeichnet (vermutlich weil bisher wohlweislich niemand da genau hingekuckt hat, das passiert ja regelmäßig erst in Vorbereitung einer neuen Bebauung), die UBB verweist lapidar auf die multitemporale Karte. Angesichts der damaligen Nutzung sind punktuelle Belastungen mit jeweils geringer Ausdehnung recht wahrscheinlich, die Suche danach außerhalb der bekannten einschlägigen Arbeitsstätten (Werkstätten, Tankstellen, Wartungsstationen für Fahrzeuge, ...) ist allerdings kaum zielführend. Vor Überraschungen ist man in der Hinsicht also nie gefeit, umso wichtiger finde ich es, dort, wo es konkrete Anhaltspunkte gibt, sich so weit wie möglich Klarheit zu verschaffen. Beim Bau der Unterführung unter der Gleisanlage wurde das Gelände an der Stelle um ca. 4 Meter tiefer gelegt, inklusive des Aushubs für die Erstellung des Planums und des Straßenoberbaus wurden also etwa 5 Meter ab alter GOK abgetragen. Bei einem oberirdischen Reservoir würde ich darunter keine Reste mehr erwarten. Bei einem unterirdischen Reservoir wären da nach meiner Schätzung aber noch um die fünf Höhenmeter des Behälters, die mit Sicherheit nicht in 1926 und ganz bestimmt auch nicht in 1976 ausgebaut worden wären.


    Und wenn es auf der Baustelle auf einmal tönt: "Scheffe kuckstdu, Boden stinkt und leuchtet!", dann wird es teuer. Das sind nicht nur die Entsorgungskosten (bei einem Preis, der nicht dem Wettbewerb unterlag (weil nicht mit ausgeschrieben), kann das böse Überraschungen geben), da kommen auch noch die Stillstandskosten für die Zeit bis zur Festlegung der erforderlichen AGS-Maßnahmen und Entsorgungswege oben drauf.

  • Da wäre die einzige Option die mir noch einfällt, die nicht explorative Schürfungen/Bohrungen voraussetzt:
    Beim Studienkreis Bochumer Bunker e.V. anfragen, eventuell haben die noch Unterlagen oder Kontakte. Die haben dort auf dem Gelände mWn auch schon Forschungen angestellt.

  • Ein Baugrundgutachten ist vorhanden. Dieses weist keine Verunreinigungen des Bodens aus, stützt sich allerdings wie üblich auf eine endliche Anzahl Bohrpunkte, davon leider keiner im Bereich des ehemaligen Gasbehälters.

    Na dann weiter beauftragen und im kritischen Bereich die kritischen Fragen stellen.


    Hier sehe ich durchaus auch ein Versäumnis des mit der Entwurfsplanung beauftragten Ingenieurbüros, das an der Stelle hätte aufmerksam werden können und m. E. auch müssen.

    Kann man durchaus auch anders sehen. Hier sehe ich eher den Baugrundgutachter / Bauherren in der Pflicht.

    Wenn eine "Problemzone" (vom Bauherren) erkannt wurde, muss man dies entsprechend kommunizieren.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ein beherzter Blick auf alte Stadtpläne (Stadtgeschichtliche Themen Bochums - "Stolpersteine" abwählen und aus der Liste "Stadtpläne ab 1884" anwählen, aufklappen und den Punkt "1919-1950" anwählen. Dann "1948" ab- und "1922" anwählen) hat ergeben, dass der fragliche Gasbehälter nicht, wie zunächst angenommen, zum benachbarten Stahlwerk gehörte sondern zur städtischen Gasanstalt. Wenn man dann nacheinander die Pläne von 1922 bis 1928 anwählt, ist zu erkennen, dass zwischen 1922 und 1924 ein größerer Gasbehälter errichtet wurde, der die beiden kleineren ersetzt hat, die daraufhin bis zum Jahr 1928 zurückgebaut wurden.

    Mit dieser neuen Erkenntnis habe ich die Planerin zum Stadtarchiv geschickt, wo hoffentlich noch Unterlagen zum Vorgängerunternehmen der heutigen Stadtwerke zu finden sind.


    Ist es zu viel verlangt, wenn ich erwarte, dass die mit der Planung beauftragte Kollegin eigenständig in der Lage ist, solche frei und öffentlich verfügbaren Informationen bei ihrer Recherche heranzieht?

  • Ist es zu viel verlangt, wenn ich erwarte, dass die mit der Planung beauftragte Kollegin eigenständig in der Lage ist,...

    Da bin ich richtig froh, dass meine Planungsverantwortung 1m vom Haus entfernt, endet.

    Ich hätte wohl hier auch nur auf eine vom Bauherrn durchzuführende Baugrunduntersuchung verwiesen und mich nicht für 2% durch die Archive gewühlt, die regelmäßig mehr Fragen offenlassen als zu beantworten..


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung.

  • Tja, als Ausschreibender weiß ich, dass ich auch in der Verantwortung bin für die Kollegen, die nachher draußen die Bauüberwachung machen, und diese nicht sehenden Auges ins offene Messer laufen lassen darf. Sprich: alles, was im Vorfeld an möglichen Problemen auf der Baustelle erkannt wird, ist so gut wie irgend möglich abzuklären. Unliebsame Überraschungen gibt es im Tiefbau trotzdem noch zur Genüge. Leider ist dieses Bewusstsein bei vielen der Kollegen aus der Objektplanung nicht vorhanden.

  • Die Planerin hätte für die 2% Grundleistung den Bauherr zumindest auf das Risiko, dass Altlasten auf dem Grundstück vorhanden sein könnten, hinweisen müssen und ihn hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten müssen. Das wären die Punkte "Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter". Das wühlen im Archiv wiederum wäre allerdings keine Grundleistung, sondern eine besondere Leistung, die gesondert zu vergüten wäre.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ehemaliger Gaswerkstandort nicht als Altlast festgestellt und untersucht wurde. Wenn, dann sollte bei der oberen Wasserbehörde eine Einsicht n die Unterlagen möglch sein. Bahneigene Gaswerke wurden meistens überdies im Zuge der Bewertung bei der Umfirmierung nochmal untersucht oder zumindest die Untersuchungen ausgewertet.