Hallo zusammen,
ich benötige eine fachliche Einschätzung zu meinem aktuellen Problem. Bei mir wurden im Zuge einer Sanierung neue Fernwärmerohre durch die Kellerwand gelegt. Seit dem letzten Starkregen am 13.07.2026 tritt punktgenau an der Wanddurchführung Wasser ein.
Die Genossenschaft behauptet nun, der Schaden sei „unwetterbedingt“ und nicht durch die Installation verursacht. In den 16 Jahren zuvor gab es an dieser Stelle – trotz diverser Starkregenereignisse – nie Feuchtigkeit.
Meine Frage an die Experten:
- Ist eine solche Undichtigkeit an einer neuen Rohrdurchführung bei Einhaltung der DIN 18533 überhaupt zulässig?
- Wie bewertet ihr die Aussage, dass ein solcher Wassereintritt bei Starkregen ein „Unwetterereignis“ sei und kein Mangel der Abdichtung?
- Welche Argumente sollte ich nutzen, um eine fachgerechte Abdichtung (Ringraumdichtung/Pressdichtung) nachdrücklich einzufordern?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!