Neubau auf landwirtschaftlich genutzte Fläche neben Elternhaus?

  • Hallo liebes Forum,


    meine Freundin und ich (beide absolute Laien im Thema Baurecht) wollten mal kurz ein kleines Meinungsbild einholen, ob unser Vorhaben grundsätzlich realistisch sein kann, oder ob wir uns den ganzen Behördenwahnsinn direkt sparen können. :)


    Situation:

    Meine Eltern wohnen in einem kleinen Dorf in Bayern und haben direkt neben dem eigenen Haus noch einen landwirtschaftlichen Grund, der aktuell verpachtet wird. Wir haben also die Überlegung, ob man hier nicht ein kleines Haus neu bauen könnte. Wir bzw. meine Eltern haben keine aktive Landwirtschaft (hatten wir mal - aber ich denke das spielt in dem Fall wohl keine Rolle mehr).


    Unser Wissensstand:
    So wie ich mich bisher informiert habe handelt es sich aber dabei um einen Außenbereich und da dieser landwirtschaftlich genutzt wird im Moment müsste A) eine Umwandlung zum Baugrund genehmigt werden und B) dann nochmal ein Bauantrag durchgehen. Und was ich bisher auch gelesen habe ist, dass beides extrem mühselig, teuer und zeitraubend ist.


    Unsere Fragen daher:

    1. Ist das Vorhaben überhaupt realistisch bzw. besteht irgendeine Hoffnung, dass ein entsprechender Neubau auf einer aktuell noch landwirtschaftlichen Fläche durchgeht, wenn man selbst keine aktive Landwirtschaft hat?

    2. Falls ja: Was wäre die erste Stelle an die wir uns in so einem Fall am besten wenden müssten? Und welche Ämter bzw. "Gremien" gilt es von dem Vorhaben zu überzeugen? Wie hoch wären solche Kosten überhaupt bei einer "Umwandlung"?

    Ich hänge noch ein PDF an um zu zeigen um welche Fläche es überhaupt geht. Diese ist rot markiert. Die Ortsnamen habe ich geschwärzt.


    Wir danken euch im Vorfeld für eure Meinung und euer Wissen! Bitte habt Rücksicht, dass wir noch relativ ahnungslos in dem Bereich sind ... :)


    Viele Grüße und Danke!

  • Euch könnte tatsächlich der "Bauturbo" [§ 246e BauGB] helfen.


    Wie das in der tatsächlichen Abwicklung aber gehandhabt wird, bin ich überfragt.


    P.S.: Nach "altem Recht" wäre das Vorhaben nahezu nicht umsetzbar.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • eine Bitte: löse Dich von dem Begriff "Behördenwahnsinn". Dies ist hier unangebracht, weil es nämlich um das oberste Baurecht der Bundesrepublik Deutschlang geht... Also nicht um die Entscheidung einer einzelnen Behörde. Wobei auch in diesem Fall dieser Begriff unangebracht wäre...


    So, zur Anfrage:

    Die Fläche scheint ja äußerst großzügig bemessen zu sein. Da passt ja eher vier Bauplätze drauf, wenn man dies mit den übrigen Gebäuden vergleicht...


    Sofern es keinerlei Satzung über den Ortsteil gibt, dürfte diese Fläche zumindest überwiegend eindeutig im Außenbereich liegen, damit gäbe es dort kein Baurecht für Wohnbebauung.

    Eventuell könnte es auf der ganz weit südlichen Fläche, ganz nah am bestehenden Ortsteil, eine Möglichkeit geben, ein Vorhaben umzusetzen. Dies hängt aber auch von den Nachbarbebauungen ab.


    Ob der Bauturbo greift, hängt einerseits sehr wahrscheinlich von der Darstellung im Flächennutzungsplan ab, aber vielmehr auch von der Entscheidung der Gemeinde, wie mit den neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten umgegangen werden soll. Dies wird bei Euch vor Ort im Gemeinderat entschieden, die Entscheidung über Baurecht fällt die zuständige Baugenehmigungsbehörde...

  • Evtl wäre ein Flächentausch möglich. Wenn ein Landwirt aus dem Ort die Fläche für die Landwirtschaft braucht, selbst aber eine Ecke übrig hat die man bebauen darf, dann wäre ein Tausch plus Kompensation möglich um im Ort zu bauen. Ansonsten sehe ich das wie Alfons Fischer .

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...