Ist bei Ausbaugewerken im Rahmen größerer Auftragvolumina immer pauschal eine "Baustelleneinrichtung" gewerkespezifisch zu honorieren?
Weder die VOB/C noch das StLB kennen diese. Maschinen- und Geräteeinsatz sind ja typischerweise nach VOB/B und C sowieso in den EP einzukalkulieren. Es geht ausdrücklich nicht um Rollgerüste o.ä.. Aufenthalts- und abschließbare Lagerräume, Toiletten, Baustrom und -wasser etc. sollen bei dieser Betrachtung vollständig vom AG gestellt werden!
Dass ausführende Firmen bei kleineren Aufträgen von wenigen Stunden oder Tagen / Baustelle bzw. Arbeit die Anfahrt(en) separat vergütet bekommen will ich auch nicht in Frage stellen. Mir geht es ausdrückliche um (Gesamt-) Auftragsvolumina ab dem fünf- oder sechsstelligen Eurobereich, nicht um untere vierstelligen Beträge oder noch weniger - für die man eh keine Handwerker mehr bekommt. (Ja, ich weiß schon, was die Handwerker jetzt gleich schreiben
).