Ich schreibe grad große Flächen einer technisch banalen und bereits tausendfach gebauten hinterlüfteten Vorhangfassade mit Faserzementplatten aus. Mit dem StLB eigentlich eine schnelle Nummer. Doch halt: Die Mitarbeiterin hat an jeder 2. Geschossdecke Brandriegel angeordnet, wie von der MBO gefordert. Aber was wird denn da aus den 20 - 40 mm Luftraum der Hinterlüftungsebene? Den gibt's da natürlich nicht mehr! Wie, den gib's da nicht mehr?
Ich habe schon X VHF geplant, aber entweder vor 2008 (Änderung MBO) oder bei Gebäudeklassen < 4 und habe das Problem so noch nicht gehabt.
Was haltet ihr für die richtige Umgangsweise mit diesem Problem? Die Faserzementfassade ist seit Jahren gesetzt und indiskutabel.