Die Frage ist doch, zu welchem Zweck die Drainage angeordnet werden soll.
Geht es darum aus dem Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" (W2.1-E) den Lastfall "Bodenfeuchte bzw. nichtdrückendes Wasser" (W1.2-E) zu machen oder geht es tatsächlich darum anstehenden Grundwasser (W2.2-E) abzuleiten?
Im zweiten Fall würde ich der Sichtweise von Skeptiker voll und ganz zustimmen: Eine dauerhaft Grundwasserabsenkung wird in den seltesten Fällen genehmigigungsfähig sein und zwar aus zwei Gründen: 1. der Grundwasserabsenkung an sich und 2. der zwingend erforderlichen Ableitung des anfallenden Wassers in die Kanalisation.
Im 1. Fall wäre ich aber eher bei Wasmussdasmuss. Denn dann geht es ja gerade nicht darum, Wasser dauerhaft abzulenken, sondern nur darum, anfallendes Sickerwasser von der Wand fernzuhalten und gepuffert abzuleiten. Wobei der Anschluss an den Kanal vermutlich aber auch in diesem Fall nicht genehmigt wird Allerdings bestünde bei diesem Fall die Möglichkeit, dass zwischengespeichert Wasser auf dem eigenen Grundstück gezielt gezielt zi versickern.