Wasserstellen im Altbau Kellerboden nach starkem Regen

  • Die Frage ist doch, zu welchem Zweck die Drainage angeordnet werden soll.

    Geht es darum aus dem Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" (W2.1-E) den Lastfall "Bodenfeuchte bzw. nichtdrückendes Wasser" (W1.2-E) zu machen oder geht es tatsächlich darum anstehenden Grundwasser (W2.2-E) abzuleiten?

    Im zweiten Fall würde ich der Sichtweise von Skeptiker voll und ganz zustimmen: Eine dauerhaft Grundwasserabsenkung wird in den seltesten Fällen genehmigigungsfähig sein und zwar aus zwei Gründen: 1. der Grundwasserabsenkung an sich und 2. der zwingend erforderlichen Ableitung des anfallenden Wassers in die Kanalisation.

    Im 1. Fall wäre ich aber eher bei Wasmussdasmuss. Denn dann geht es ja gerade nicht darum, Wasser dauerhaft abzulenken, sondern nur darum, anfallendes Sickerwasser von der Wand fernzuhalten und gepuffert abzuleiten. Wobei der Anschluss an den Kanal vermutlich aber auch in diesem Fall nicht genehmigt wird Allerdings bestünde bei diesem Fall die Möglichkeit, dass zwischengespeichert Wasser auf dem eigenen Grundstück gezielt gezielt zi versickern.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • saibot2107 : Genau deshalb habe ich explizit auf die

    DIN 4095

    verwiesen, denn sonst ist es nach meinen (freihändigen) Verständnis ja gerade keine Drainage.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Skeptiker: Im Sinne der DIN 18533 schon. Dort ist explizit vorgesehen, den Lastfall W2.1-E durch Anordnung einer Drainage in den Lastfall W1.2-E "abzuschwächen". Ein zwingender Anschluss dieser Drainage an einen Kanal besteht in diesem Fall nicht. Das Wasser kann grundsätzlich nach DIN 4095 auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Wennnich jetzt nicht gsnz falsch liege ist das aber such nicht unbedingt einfach, da der Lastfall W2.1-E ja nur vei schlecht versickerungsfähigen Böden auftritt und der Versickerungsschacht dann natürlich entsprechend bemessen sein muss. Grundsätzlich möglich ist das aber schon. Und nach meinem Verständnis sowohl der DIN 18533 als auch der DIN 4095 handelt es sich auch in diesem Fall um eine Drainage.

    Was ich in meinem vorherigen Beitrag noch vergessen habe, ist, dass ich hinsichtlich der Genehmigungspflicht die Ansicht von Skeptiker Teile, dass eine Drainage grundsätzlich genehmigungspflichtig ist, selbst wenn das anfallende Wasser auf dem eigenen Grundstück versickert, da die notwendige Versickerungsanlage ein genehmigungspflichtiger Eingriff in den Grundwasserhaushalt darstellt.

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  • sondern nur darum, anfallendes Sickerwasser von der Wand fernzuhalten und gepuffert abzuleiten. Wobei der Anschluss an den Kanal vermutlich aber auch in diesem Fall nicht genehmigt wird Allerdings bestünde bei diesem Fall die Möglichkeit, dass zwischengespeichert Wasser auf dem eigenen Grundstück gezielt gezielt zi versickern.

    Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz. Dass sich das Sickerwasser aufstaut, resultiert regelmäßig aus der geringen Durchlässigkeit des Bodens. Die Versickerung auf dem eigenen Grundstück wird entsprechend nur seeeeehr laaaaangsaaaaaam ablaufen. Wie groß soll denn der Zwischenspeicher sein, dass dieser alles währenddessen anfallende Sickerwasser aufnehmen kann?

  • Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz. Dass sich das Sickerwasser aufstaut, resultiert regelmäßig aus der geringen Durchlässigkeit des Bodens. Die Versickerung auf dem eigenen Grundstück wird entsprechend nur seeeeehr laaaaangsaaaaaam ablaufen. Wie groß soll denn der Zwischenspeicher sein, dass dieser alles währenddessen anfallende Sickerwasser aufnehmen kann?

    Wer sagt denn, dass der Zwischenspeicher das gesamte Wasser aufnehmen soll? Es muss natürlich eine z.B. nach DWA-A 138 bemessen Versickerungsanlage (Sickerschacht, Rigole o.ä.) vorhanden sein, damit die Versickerung auf eigenem Grundstück funktioniert. Sonst wöre die gesamte Überlegung ja auch sinnlos.

    Wie gesagt: DIN 18533 sieht für diese Konstellation explizit die Anordnung einer Drainsge als eine Möglichkeit zur Abdichtung eines Gebäudes vor.

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  • Und wohin fliesst das Wasser dann von diesem Schacht?

    Es versickert wieder. Bei längeren Niederschlägen füllt er sich und dann wird er wieder leerer. Er ist auf dem tiefsten Niveau. Ich muss zugeben, dass ich den Prozess nie hinterfragt habe als Kind und Jugendlicher. Da hatte ich andere Interessen. Ich wusste nur, da ist eine Art Brunnen. Der ist manchmal leer und manchmal voll. Wenn es länger regnet, laufen die zwei Pumpen an zwei Gebäudeseiten in Sammelschächten und pumpen es dann in den Großen.

    Ich habe aber auch beobachtet, dass die Pumpen im letzten Jahrzehnt deutlich seltener laufen und auch das Niveau im Sammelschacht nicht annähernd mehr auf das Niveau meiner Kindheit steigt. Was auch zu der Beobachtung passt, dass es einen malerischen See im umgebenden Wald - nicht mehr gibt. Die drastische Absenkung des Grundwasserspiegels ist real. Für die Immobilie und die Drainage ist das natürlich vorteilhaft. Aus ökologischer Sicht beunruhigend.

  • Die Immobilie steht übrigens mitten im Wald, an einem Hang. Das Wasser kommt von dort, will aber auch weiter, weil es noch weiter bergab geht. Vermutlich funktioniert die Geschichte deshalb.

    Mein Interesse galt der Überlegung ob mit einer Drainage und solch einem Sammel/Sickerschacht die Niederschlagsproblematik des Themenerstellers entschärft werden könnte. Ohne nachträgliche, zu aufwendige, Erstellung einer Vertikalabdichtung oder abenteuerlicher Gelinjektionen in die Bopla usw. Da sein Haus wahrscheinlich nicht zum UNESCO Weltkulturerbe gehört werden da auch keine entsprechenden Fördermittel den Bau einer weissen Wanne finanzieren.

  • Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz. Dass sich das Sickerwasser aufstaut, resultiert regelmäßig aus der geringen Durchlässigkeit des Bodens. Die Versickerung auf dem eigenen Grundstück wird entsprechend nur seeeeehr laaaaangsaaaaaam ablaufen. Wie groß soll denn der Zwischenspeicher sein, dass dieser alles währenddessen anfallende Sickerwasser aufnehmen kann?

    Das macht man aber auch nur, wenn man den Sickerschacht durch die dichte Schicht bis in versickerungsfähigem Grund schaufeln kann. Sonst macht es natürlich keinen Sinn, auch nicht wenn die Schicht zu stark ist um noch sinnvoll nen Schacht zu buddeln. Anders kenne ich es nicht. Hier im Süden kann es manchmal sein, dass man das Dachwasser versickern darf oder soll.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Hier im Süden kann es manchmal sein, dass man das Dachwasser versickern darf oder soll.

    Die wünschenswerte und inzwischen auch oft vorgeschriebene Versickerung von Niederschlagswasser "durch die belebte Bodenschicht" in Mulden und ggf. darunter angelegten Rigolen auf dem eigenen Grundstück ist aber nicht mit der Ableitung von Drainagewasser (Grundwasser!) zu verwechseln!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ableitung von Drainagewasser (Grundwasser!) zu verwechseln!

    Ich widersprechen Dir nur ungern, aber eine Drsinage dient nicht nur zur Ableitung von Grundwasser, wenn ein Bauwerk unterhalb des Grundwasserstandes liegt. Voelmehr bezeichnet eine Drainage ganz allegemein

    Maßnahmen unter Einsatz technischer Systeme und auch diese Systeme selbst, die Vernässungen an Bauwerken und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen entgegenwirken. Dazu wird das Wasser erfasst und zielgerichtet abgeleitet. Diese Vernässungen können unterschiedliche Ursachen haben:


    • hoher Grundwasserspiegel,
    • Fremdwasserzufluss,
    • Stauwasser,
    • Regenwasser.

    Bei einem technischem System, dass Sickerwasser gezielt einsammeln und von den Kellerwänden wegleitet handelt es sich also qua Definition um eine Drainage.

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  • Das macht man aber auch nur, wenn man den Sickerschacht durch die dichte Schicht bis in versickerungsfähigem Grund schaufeln kann.

    Ist das dann denn noch eine Versickerungsanlage oder schon ein Schluckbrunnen? Bräuchte Letzterer nicht eine wasserrechtliche Genehmigung?

  • Naja, wenn ein Bebauungsplan das vorsieht, dann gehe ich mal davon aus, dass man es nicht braucht, bzw diese eh bekommt. Gibt es eine Blankogenehmigung für ein ganzes Baugebiet?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ich sehe hier wurde die ganze Büchse der Drainage-Pandora geöffnet :)

    »Hätte sie ihn abgelehnt und gesagt: ›Ich kann ihn nicht annehmen, weil er Donald Trump gehört‹, wäre sie heute Präsidentin von Venezuela«

  • Der unbekannte geologiesche archelogische Untergrund ist vielfältig und bis auf die oberfläche bisher unbekannt.

    Der sinnvolle Nutzen einer Drainage, quatitativ betrachtet, dagegen eher klein. ;)

    »Hätte sie ihn abgelehnt und gesagt: ›Ich kann ihn nicht annehmen, weil er Donald Trump gehört‹, wäre sie heute Präsidentin von Venezuela«

  • Falsch!

    Rechthaberei war mitgemeint - mit meiner Büchse

    es steht dir frei ein Drainagenlexikon hier ein zu richten "was alles könnte"


    nur kurz zusammengefasst

    TE kann mit Problem leben Schadenspotential tendiert gegen 0

    einzig nasssauger wäre ein invest - den gibts für kleines geld beim Discounter.

    Billiger gings mit nem Feudel

    keine Ahnung was das Drainagerohr / Schotterpackung, was weiß ich, Äquivalänt dazu ist.

    »Hätte sie ihn abgelehnt und gesagt: ›Ich kann ihn nicht annehmen, weil er Donald Trump gehört‹, wäre sie heute Präsidentin von Venezuela«

  • Es ist vielleicht gar nicht mehr im Interesse des TE etwas über eine Drainage zu erfahren. Ob das Schadenspotential im nächsten Jahrzehnt wirklich gegen 0 tendiert....? Dass der Keller aufgrund seiner Gezeiten energetisch nicht state of the Art ist, ist auch klar. Auch das wird dem TE egal sein. Aber das ist doch durchaus mal Anlass für eine zünftige "Grundlagendiskussion" über Drainage. Ihre Definition, Sinnhaftigkeit und Genehmigungsstatus. Ich finde es zumindest sehr aufschlussreich was da so rum kommt. Und ich hab ja nur das Forum. Kein Facebook usw zur Unterhaltung :rolling_on_the_floor_laughing: . Und das Thema Gebäudeentwässerung betrifft mehr oder minder ja jeden Altbaubesitzer.

    Und darüber hinaus ist es auch interessant wenn es mal wirklich das Beste ist einfach NIX zu machen und mit gewissen Dingen zu leben.

  • Ich seh das ganz entspannt - meine Frage wurde ja beantwortet:


    Kann man fixen kostet aber ein Vermögen


    Wenn es kein Vermögen kostet (zuschmieren) bringt es Nix oder nur temporär


    Wenn man es so lässt, gehört das zur „Ausstattung“ eines alten Kellers von 1937



    Investier das Geld in einen Wischmopp oder Industriestaubsauger. Beides habe ich bereits.



    Die restliche Diskussion finde ich durchsus interessant und lesenswert. Da wird viel Wissen ausgespeichert, was anderen helfen kann.


    Somit ist meine Frage hinlänglich beantwortet- auch zu meiner Zufriedenheit!


    Lg

  • Investier das Geld in einen Wischmopp oder Industriestaubsauger. Beides habe ich bereits.

    Ich hatte da noch die Lösungmöglichkeit des Physiker

    anamese:arthesisch -> mittel gegendruck flächig Luftdruckerhöhung

    überlebte die grobe überschlägige Fehlerabschätzung

    Heugebläse gäbs noch zum Schrottpreis :)

    Luftleistungstark

    »Hätte sie ihn abgelehnt und gesagt: ›Ich kann ihn nicht annehmen, weil er Donald Trump gehört‹, wäre sie heute Präsidentin von Venezuela«