Hallo,
bei mir wurde großflächig Korkboden von einer Firma verlegt (geklebt). Wenn ich barfuß oder auf Socken darüber laufe, spüre ich ich deutlich mehrere Kanten an den Schnittstellen (eigentlich verteilt im ganzen Bereich). Leichte Dellen (fühlbar) und sichtbare Wellen (im Gegenlicht) gibt es auch. Die Firma behauptet das wäre normal und hat inzwischen auch den Hersteller der Platten (Amorim) hinzugezogen. Der war vor Ort und hat nach mehreren Wochen das Ganze als normal erklärt. Von schleifen rät er auch ab, da dadurch die dünne Strukturschicht zerstört werden könnte.
Ich bin mit dem Ergebnis sehr unglücklich, zumal ich es in einer früher Wohnung ganz anders erlebt habe. Was ratet ihr mir?
Korkboden mit fühlbaren Kanten
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Was ratet ihr mir?
Nichts.
Wenn ich barfuß oder auf Socken darüber laufe, spüre ich ich deutlich mehrere Kanten an den Schnittstellen
Das ist ein persönliches Empfinden. Das können wir kaum bewerten.
und sichtbare Wellen (im Gegenlicht)
Die sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit KEIN Bewertungskriterium.
Von schleifen rät er auch ab
Dann würde ich vom "schleifen" auch Abstand nehmen.
p.s.: Was wurde denn vereinbart?
Bitte nicht; "Was wurde erwartet?"
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Eine zentrale Frage dürfte wie der Kollege de Bakel sie völlig richtig stellt lauten:
Was wurde denn vereinbart?
Die allerspannendste aber:
„Was war der Ausführende nach den „a.R.d.T.“ zu liefern verpflichtet, wenn es keine expliziten Abreden über die zu liefernde(n) Qualität(en) gab?“
Nein, ich weiß die Antwort nicht, aber in jedem Fall …
… würde (auch) ich vom "schleifen" auch Abstand nehmen.
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Wenn ich barfuß oder auf Socken darüber laufe, spüre ich ich deutlich mehrere Kanten an den Schnittstellen (eigentlich verteilt im ganzen Bereich).
Wie oben schon geschrieben wurde, stellt sich die Frage was vereinbart war, bzw. was der Bodenleger hätte liefern müssen.
Mit "spürbarem" Höhenversatz kann man nicht viel anfangen, es gibt aber Normen an denen man sich orientieren kann. Ähnlich wie bei Fliesen gibt es auch für Holz/Parkettböden einen zulässigen Höhenversatz (Überzahnung). Dieser liegt, soweit ich mich erinnere, bei 0,2mm. Keine Ahnung was Ihr vereinbart habt, oder was entsprechend dem verwendeten Material spezifiziert ist, aber die 0,2mm würde ich als Mindestanforderung betrachten. Ob man rechtssicher höhere Anforderungen stellen könnte, das lässt sich aus Deinen Infos nicht ableiten. Das wäre dann eine Frage für einen RA der den Vertrag prüfen könnte, um abzuschätzen was Du wirklich erwarten kannst.
Achtung: Bei solchen Maßangaben muss man immer auch das Messverfahren beachten.
Aus der Ferne kann also niemand sagen, ob Dein Bodenbelag mangelhaft ist. Ich würde an Deiner Stelle anhand der o.g. Angaben grob überprüfen ob ein Mangel vorliegen könnte, bei Überschreitung das dem Handwerker noch einmal melden, und im Zweifelsfall einen Sachverständigen hinzuziehen.
Zu den "Dellen" kann man nicht viel schreiben, aber das könnte der SV vor Ort gleich mit bewerten.