Dachfensterrahmen schief, Spaltmaße passen

  • Hallo zusammen,


    bei mir wurden alte Roto Dachfenster due neue Velux gpu pk08 0084 ausgetauscht. Bei einem der Fenster ist der Rahmen ca 1cm aus dem Wasser (der Meterstab liegt auf einer Fenstersims, welche sich im Wasser befindet. Gemessen einmal links und einmal rechts am Rahmen), Spaltmaße passen aber.

    Haus ist aus dem Jahr 84. Bin ich zu pingelig aufgrund meiner Herkunft (Feinwerkmechanik) oder ist das ein wirklicher Sachmangel und ich muss mehr Druck machen.

    Anbei noch ein paar Bilder.


    Danke

  • War das ausgetauschte Fenster exakt in Waage?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es ist von einem Meisterbetrieb mit Veluxvertetung

    eingebaut worden. Also Fachgerecht...


    Aber hat sich soeben erledigt. Ich habe eben einen Anruf vom Chef der Firma erhalten, nachdem er meine Fotos angeschaut hatte. Er schickt heute noch 2 seiner Leute vorbei. Er hat von sich aus gesagt, dass er es richtig haben will und nicht auf sich sitzen lassen will. Zumal ich damit 20 oder 30 Jahren damit leben muss und er das so auch nicht wöllte.


    Vielen Dank trotzdem für die schnellen Rückmeldungen.

  • Aber hat sich soeben erledigt. Ich habe eben einen Anruf vom Chef der Firma erhalten, nachdem er meine Fotos angeschaut hatte. Er schickt heute noch 2 seiner Leute vorbei. Er hat von sich aus gesagt, dass er es richtig haben will und nicht auf sich sitzen lassen will. Zumal ich damit 20 oder 30 Jahren damit leben muss und er das so auch nicht wöllte.

    :bier:


    Sehr schön, dass Deine Reklamation anscheinend Erfolg hatte!


    Den Widerspruch zu Deiner vorherigen Aussage

    Es ist von einem Meisterbetrieb mit Veluxvertetung

    eingebaut worden. Also Fachgerecht...

    hast Du inzwischen vermutlich selbst erkannt. Wäre der Einbau wirklich fachgerecht gewesen, hätte der Meister seine Leute kaum noch einmal losschicken müssen!


    (Alle Menschen machen Fehler, auch die Mitarbeitenden von Meisterbetrieben, wobei im Baugewerbe ja sowieso in vielen Bereichen noch oder wieder der Meisterzwang besteht, der Meistertitel also keine Besonderheit darstellt, sondern Mindestvoraussetzung ist.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    der Meistertitel also keine Besonderheit darstellt.

    Leider, oder auch nicht.

    Da dürfen Zimmerer, Dachdeckerleistungen machen und umgekehrt.

    Der Fliesenleger ist inzwischen ja wieder meisterpflichtig.

    Der Maurermeister ist geschenkt. (Habe ich selbst "geschenkt" bekommen).

    UND was beim Friseur den Meister begründet (Chemie ?), weiß ich auch nicht.

    Dafür darf jeder Trottel Trockenbau machen, ohne Ahnung von Zulassungen, Brandschutz, Schallschutz oder gar Strahlenschutz zu haben.


    P.S.: Ich hoffe, dass jetzt keiner auf IHK und HWK abstellen will.

    Bei einer GmbH in der IHK braucht es nicht einmal den Meister.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Off-Topic:

    P.S.: Bei einer GmbH in der IHK braucht es nicht einmal den Meister.

    Das scheint etwas komplexer zu sein und so nicht ganz zu stimmen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    Worauf beziehst Du Dich.

    Meisterpflichtige Handwerke benötigen auch als GmbH in der IHK für handwerklich tätige Betriebsteile Meister:innen als Betriebsleiter:innen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    Meisterpflichtige Handwerke benötigen auch als GmbH in der IHK für handwerklich tätige Betriebsteile Meister:innen als Betriebsleiter:innen.

    Das kann ich in Deiner Quelle nicht finden.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Off-Topic:

    Das kann ich in Deiner Quelle nicht finden.

    Sicher? Bin jetzt zu müde! Da geht es in jedem Fall umfangreich um die komplexe Abgrenzung HWK / IHK. Die andere Quelle ist die Handwerksordnung und deren Anlage A. Mehrere KIen verweisen auf die Notwendigkeit zu Betriebsleitern /-innen. Ja, das ist jetzt etwas dünn, aber um 0:35 erlahmt Bein Engagement!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Soweit ich mich erinnere, ist das in der HwO geregelt. Wer "zulassungspflichtige" Arbeiten ausführt muss die dafür benötigte Befähigung haben (Meistertitel).

    Eine GmbH als jur. Person kann selbst keinen Meistertitel haben, deswegen muss entweder der Geschäftsführer im Besitz eines "Meisterbriefs" sein, oder es wird ein Meister in entprechender Position (Betriebs-/Bereichsleiter) eingestellt.


    Abgrenzungsfragen im Handwerk
    Abgrenzungsfragen im Handwerk - aktualisierter Leitfaden
    www.ihk.de


    Zitat

    Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, können von allen Einzelunternehmern oder Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co KG u. a.) oder Kapitalgesellschaften geführt werden, die einen Meister als Betriebsleiter einstellen.



    Letztendich hängt es davon ab, welche Arbeiten die Firma ausführt (egal ob GmbH oder Personengesellschaft oder...).


    Es gibt also einige Firmen in Form einer GmbH die im handwerklichen Bereich tätig sind, und die keinen Meister haben. Das hängt (s.o.) davon ab welche Arbeiten ausgeführt werden. Ich kann mit einer FIrma beispielsweise PKW verkaufen und benötige hierfür keinen Meister (weder selbst noch angestellt). Werden in meiner Firma jedoch zusätzlich (oder ausschließlich) Arbeiten an PKW ausgeführt, also beispielsweise Reparaturen, dann muss ich entweder selbst einen Meisterbrief haben, oder mein Berufsabschluss wird von der Kammer anerkannt (Eintragung), oder ich muss einen Meister einstellen (min. 25 Wochenstunden in leitender Position).


    Es gab schon immer sogenannte "Montagebetriebe" die nur ein fertiges Produkt verkauft/verbaut haben, und die dafür keinen Meister benötigen. Dabei sorgt seit jeher die Tätigkeit "Montage" für Diskussionen, ob diese nun zulassungspflichtig ist oder nicht.

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    .

  • Off-Topic:

    Werden in meiner Firma jedoch zusätzlich (oder ausschließlich) Arbeiten an PKW ausgeführt, also beispielsweise Reparaturen,

    Ganz blödes Beispiel, denn da fehlt der Zusatz: "Im Kundenauftrag".
    Ankaufen, reparieren und verkaufen in der Reihenfolge zählen dazu nicht. (Quelle: Familienmitglied im Prüfungsausschuss für die KFZ-Mechatroniker (PKW) der hiesigen HWK)

    Ist aber auch wieder so ein Grenzfall mit diversen Gerichtsentscheidungen wie die pflasternden Garten-&Landschaftsbauer oder Kanalbauer (IHK) gegenüber den Straßenbauern (HWK)
    MMN gehört das gesamte IHK, HWK und Zulassungssystem grundlegend Reformiert, das sprengt aber hier den Rahmen

  • Ankaufen, reparieren und verkaufen in der Reihenfolge zählen dazu nicht. (

    Off-Topic:

    Das wird so wohl kaum im Rahmen einer Kapitalgeseschaft gemacht, sondern wohl eher durch Privatpersonen oder eine Hinterhof Bastelbude ;)

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  • Off-Topic:

    Ankaufen, reparieren und verkaufen in der Reihenfolge zählen dazu nicht.

    Das wird so wohl kaum im Rahmen einer Kapitalgeseschaft gemacht, sondern wohl eher durch Privatpersonen oder eine Hinterhof Bastelbude ;)

    Bei Immobilien nennt sich dieses Vorgehen „Projektentwicklung“ und echte Einzelunternehmer gibt es da nicht sooo oft. Typischerweise sind es sogar gerade Kapitalgesellschaften!

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