Guten Tag,
wir planen, in unserem Haus in Düsseldorf (aktuell fünf Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten) eine baugenehmigungspflichtige Umnutzung vorzunehmen. Laut meinem Architekten (der allerdings aus Hessen kommt) zählt das Haus zur Gebäudeklasse 4, die Höhe bis zur Traufe beträgt 9,90 m. Darüber befindet sich noch eine Wohnung im Dachgeschoss. Die Gesamtfläche beträgt 408,41 m² (121,98 m² Gewerbe, 286,43 m² Wohnraum).
Aktuell ist die Hausverteilung noch im Treppenhaus angebracht. Soweit ich das verstanden habe, ist das bei einem Gebäude der Klasse 4 nicht mehr zulässig. Da dem Bauantrag ebenfalls ein Brandschutzgutachten beigefügt werden muss, müsste die Hausverteilung vermutlich im Keller untergebracht werden. Gerne würde ich mich zunächst erkundigen, ob meine bisherigen Annahmen korrekt sind.
Zum anderen habe ich für die Maßnahme ein Angebot vom ortsansässigen Elektriker angefordert. Die Verlegung in den Keller (wo auch der Hausanschluss sitzt) soll netto 14.400 € kosten. In der Leistungsbeschreibung steht Folgendes: „Lieferung und Montage einer neuen Zähleranlage gemäß VDE-AR-N 4100 TAR mit Zählerplätzen mit SLS-Absicherung für jede Wohneinheit, Allgemeinzählerplatz, APZ und Verteilerfeld, Erstellung oder Ausbau der erforderlichen Leitungswege, Einbindung der bauseits vorhandenen Peripherie, Demontage und Entsorgung der alten Anlage” mit einer Menge von 8 Stück und einem Stückpreis von 1.800 €. Ein Foto der aktuellen Verteilung füge ich bei.
Nun möchte ich mich erkundigen, ob solche Kosten als „normal” gelten. Leider habe ich keinerlei Referenz. Da ich für jeden Ortstermin vier Stunden anreisen muss, würde ich mir das Einholen vieler Vergleichsangebote gerne sparen.
Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen ![]()
Viele Grüße
Wagenleitner