Hallo,
an einer Doppelhaushälfte ist vorgesehen, die Außenwanddämmung zu erneuern und ggf. in Mehrstärke zu ersetzen.
Die Fenster und die Haustür werden nicht "angefasst". Die sind schon vor ein paar Jahren erneuert worden; die ersten Fenster schon vor 10 Jahren.
(Die andere Hälfte des DH wurde vom anderen Eigentümer vor ca. 8 Jahren kernsaniert und umgebaut und erstmalig gedämmt.)
Keine Änderungen an der Heizungsanlage. Keine Nutzungsänderung. Ggf. Teile des daches am vorhandenen Anbau neu eindecken nach Erneuerung der Dachdämmung.
zuständige LBO: Sachsen-Anhalt.
Sind diese Arbeiten verfahrensfrei?
Ab wann wäre es nicht mehr verfahrensfrei?