Ich bewohne mit meiner Familie ein Reihenhaus in einem Neubaugebiet. Es gilt ein entsprechender Bebauungsplan.
Dieser verbietet mir den Bau eines Carports bzw. eines Kfz-Stellplatzes vor meiner Haustür (wäre platztechnisch möglich).
Es gibt Sammelcarports (ca. 50m entfernt) und öffentliche Stellplätze (ca. 150m entfernt) die zu nutzen sind, ist zwar unpraktisch (z.B. bei Einkäufen), aber akzeptiert. Leider gibt es bei den Sammelcarports keine elektrischen Anschlüsse bzw. Leitungen um z.B. Wallboxen anzuschließen für E-Autos. Diese müssten an den spärlich vorhandenen (aktuell dank wenig E-Autos aber ausreichenden) öffentlichen Ladesäulen geladen werden. Wir haben eine PV-Anlage auf dem Dach und wollten daher beim Bauamt fragen ob wir eine Ausnahme bzw. Befreiung (oder wie auch immer das im Baujuristendeutsch heißt) vom Bebauungsplan bekommen für den Carport - Fehlanzeige.
D.h. streng genommen dürfen wir unser potentielles Elektroauto nicht vor unserem Haus mit PV-Strom laden, sondern müssen an eine öffentliche Ladesäule für viel Geld und noch viel mehr Umstand fahren (hinfahren, Auto wegfahren wenn es geladen ist usw.). Den überschüssigen PV-Strom speisen wir dann für 6 Ct ins Netz ein. Und jeder wundert sich dass das Netz überlastet...
Kann ich in irgendeiner Weise gegen den Bebauungsplan vorgehen oder habe ich hier mal wieder einfach Pech gehabt? Ich bin alles andere als ein Querulant, aber in diesem Fall würde ich schon gerne an die übergeordneten Stellen herantreten wollen und fragen was das soll und ob man hier etwas machen kann. Das E-Auto ist nämlich noch nicht gekauft und bevor ich regelmäßig die öffentliche Ladesäule nutze, tanke ich lieber 2x im Monat fossil.