Bebauungsplan

  • Ich bewohne mit meiner Familie ein Reihenhaus in einem Neubaugebiet. Es gilt ein entsprechender Bebauungsplan.

    Dieser verbietet mir den Bau eines Carports bzw. eines Kfz-Stellplatzes vor meiner Haustür (wäre platztechnisch möglich).

    Es gibt Sammelcarports (ca. 50m entfernt) und öffentliche Stellplätze (ca. 150m entfernt) die zu nutzen sind, ist zwar unpraktisch (z.B. bei Einkäufen), aber akzeptiert. Leider gibt es bei den Sammelcarports keine elektrischen Anschlüsse bzw. Leitungen um z.B. Wallboxen anzuschließen für E-Autos. Diese müssten an den spärlich vorhandenen (aktuell dank wenig E-Autos aber ausreichenden) öffentlichen Ladesäulen geladen werden. Wir haben eine PV-Anlage auf dem Dach und wollten daher beim Bauamt fragen ob wir eine Ausnahme bzw. Befreiung (oder wie auch immer das im Baujuristendeutsch heißt) vom Bebauungsplan bekommen für den Carport - Fehlanzeige.

    D.h. streng genommen dürfen wir unser potentielles Elektroauto nicht vor unserem Haus mit PV-Strom laden, sondern müssen an eine öffentliche Ladesäule für viel Geld und noch viel mehr Umstand fahren (hinfahren, Auto wegfahren wenn es geladen ist usw.). Den überschüssigen PV-Strom speisen wir dann für 6 Ct ins Netz ein. Und jeder wundert sich dass das Netz überlastet...


    Kann ich in irgendeiner Weise gegen den Bebauungsplan vorgehen oder habe ich hier mal wieder einfach Pech gehabt? Ich bin alles andere als ein Querulant, aber in diesem Fall würde ich schon gerne an die übergeordneten Stellen herantreten wollen und fragen was das soll und ob man hier etwas machen kann. Das E-Auto ist nämlich noch nicht gekauft und bevor ich regelmäßig die öffentliche Ladesäule nutze, tanke ich lieber 2x im Monat fossil.

  • Es gibt doch sicherlich einen Grund, warum mit Carports (50m entfernt) und öffentlichen Stellplätzen geplant wurde.

    Du schreibst zwar, dass vor dem Haus ausreichend Platz wäre, aber ist dem tatsächlich so? Würde ausreichend Abstand zur Straße eingehalten? Gibt es überhaupt eine Zufahrt? Dein Wunsch nach einer Wallbox vor dem Haus ist sicherlich nicht ausreichend um einen BPlan zu ändern. Bedenke auch, wenn Du dafür eine (Ausnahme)Genehmigung bekommen könntest, was ist mit den anderen Parteien? Was passiert wenn alle vor ihrem Haus parken möchten?


    Ich halte es für wahrscheinlicher, dass man die vorhandenen Carports mit Lademöglichkeiten ausstattet, bevor man jeder Partei einen Parkplatz direkt vor dem Haus genehmigt.

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  • Naja die Lage gestaltet sich so: Ich habe das Reihenendhaus mit rel. viel Grund (> 500m²). Vor dem Haus sind 3m x 8m Platz für einen Carport, direkt an die Straße (Sackgasse) angrenzend. Die anderen haben diesen Platz nicht. Ich habe schon eine formlose Mail an das Bauamt geschrieben, die Argumentation lautet:

    Zitat

    Der Bebauungsplan verfolgt im Hinblick auf die städtebauliche Ordnung und Gestaltung eine klare konzeptionelle Zielsetzung. Insbesondere ist vorgesehen, den ruhenden Verkehr gebündelt in den hierfür ausgewiesenen Zufahrts- und Sammelbereichen bei den bestehenden Carportanlagen unterzubringen. Diese planerische Entscheidung dient mehreren städtebaulichen Belangen, darunter der Sicherung eines einheitlichen und geordneten Straßen- und Ortsbildes, der Freihaltung der Vorgartenbereiche sowie der Vermeidung einer Zersiedelung durch ungeordnete Einzelstellplätze.

    Die Vorgartenzonen der Reihenhausbebauung sind dabei bewusst als gestalterisch prägende Freiflächen konzipiert. Sie tragen maßgeblich zur Durchgrünung des Quartiers, zur Verbesserung des Mikroklimas sowie zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum bei. Eine Inanspruchnahme dieser Flächen für Stellplätze oder Carportanlagen würde diesen städtebaulichen Zielsetzungen zuwiderlaufen und zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes führen. Darüber hinaus würde durch eine Zulassung im Einzelfall ein Präzedenzfall geschaffen, der geeignet ist, die planerische Grundkonzeption insgesamt in Frage zu stellen und eine schleichende Auflösung der intendierten städtebaulichen Ordnung nach sich zu ziehen.

    Vor diesem Hintergrund können Stellplätze sowie Carportanlagen im unmittelbaren Bereich vor den Reihenhäusern seitens der Stadt nicht befürwortet werden. Ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Carports wäre daher aus den genannten Gründen abzulehnen.

    Anbei die Skizze mit der Bausituation. Oberhalb des geplanten Carports verläuft ein sog. Dungweg des übernächsten Nachbarn der Reihenhäuser oberhalb. Aktuell steht das (Verbrenner-)Auto schon immer da wo der Carport hin soll. Platz ist also genug. Ich würde natürlich die 1m Abstand (oder wie viel es auch sind) zur Straße halten (obwohl die Straße an der Stelle eine ca. 5m lange Stichstraße verläuft in die ausschließlich ich und unser direkter Nachbar fahren - nach dem Bauamt dürfte die Straße quasi nur von Fussgängern, der Post und dem Müllauto befahren werden...)

    Außerdem: Der Bebauungsplan sieht in anderen Straßen sehr wohl Carports direkt vor den Häusern vor (hier ist allerdings auch etwas mehr Platz, so dass _alle_ Häuser - auch die Mittelhäuser - Carports haben), bei uns kann quasi "nur" ich einen Carport bauen, da ich das Glück hatte ein sehr großes Eckgrundstück zu bekommen, auf das vor dem Haus noch ein Carport (+ Fahrradunterstand +Mülltonnenumhausung integriert) passt, dies ist bei den anderen Häusern in meiner Zeile nicht möglich. Ich denke es geht hier primär darum dass alles - warum auch immer - möglichst gleich bzw. "einheitlich" aussehen soll - warum auch immer. Ich finde es aber schade, dass es quasi "zu Lasten der Energiewende" geht. Ich werde wohl Abstand davon nehmen, mir ein E-Auto zu kaufen und einen Verbrenner anschaffen, der dann einen der öffentlichen Stellplätze belegen wird, da wir ja streng genommen vor unserem Haus gar nicht stehen dürfen. (Wir brauchen aus beruflichen Gründen bald leider zwei Autos...) :(

  • Das Bauamt ist vermutlich nicht der richtige Ansprechpartner, oder handelt es sich um eine kreisfreie Stadt?

    Genehmigungsbehörde ist die untere Bauaufsicht.


    Wenn da ein entsprechender Abweichungsantrag eingeht, mit guter Begründung natürlich, könnte eine Genehmigung möglich sein.

    Die Skizze deutet aber auf einen Außenbereich hin. Wenn die 500 m²auch für andere E-Parker zur Verfügung gestellt werden, kann ich mir sogar eine Kostenbeteiligung er Kommune vorstellen ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Mir ist die Argumentation aus städtebaulicher Sicht (allerdings ohne den gesamt B-Plan gesehen zu haben) plausibel, schlüssig erklärt und folglich einsichtig. Außerdem war der B-Plan doch beim Erwerb des Grundstücks bekannt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Dann kann da ja auch ein E-Auto stehen und geladen werden, dazu braucht es doch keinen Carport.

    Mein Gedanke. Zum Laden kann es offensichtlich da stehen.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Mein Gedanke. Zum Laden kann es offensichtlich da stehen.

    ist das so? Wenn ruhender Verkehr dort nicht vorgesehen ist ?:


    "Insbesondere ist vorgesehen, den ruhenden Verkehr gebündelt in den hierfür ausgewiesenen Zufahrts- und Sammelbereichen bei den bestehenden Carportanlagen unterzubringen"

  • Natürlich _kann_ es dort stehen. Genauso wie dort ein Carport stehen _kann_. Lt. Bebauungsplan _darf_ es dort aber nicht stehen, analog der Carport. Meine Begründung mit PV-Anlage und E-Auto mit Überschuss laden ist aber abgeprallt und es wurde nur mit Bündelung des (ruhenden) Verkehrs, Einheitlichkeit und Präzedenzfall argumentiert - typisches Beamtendeutsch.


    Die Frage ist: Wie stehen die Chancen das dennoch durchzubekommen?


    Ich sehe hier zwei prinzipielle Möglichkeiten:


    1. Carport einfach bauen (in der direkten Nachbarschaft steht auch schon ein ca. 2m hoher Schuppen für Fahrräder, ich weiß das bringt an sich gar nichts, könnte aber vielleicht doch das Zünglein an der Waage sein) und wenn das Bauamt mit Rückbau o.Ä. kommt anwaltlich dagegen vorgehen mit der Begründung "Energiewende, PV, E-Auto" usw.?

    2. Offziell beantragen (Isolierte Befreiung bzw. Abweichung), die Ablehnung dann juristisch anfechten mit derselben Begründung wie bei 1.


    Ich kenne mich rechtlich nicht aus, ich finde an sich auch gut dass es Bebauungspläne gibt, damit nicht jeder macht was er will, aber ich sehe nicht wieso hier ein Carport das Straßenbild stören würde, zumal in der Straße auschließlich die Bewohner fahren (und halt Post, Müll, Besucher usw.), da es quasi ein eckiger Kreisverkehr mit einer Zu- bzw. Abfahrt ist (dafür gibts bestimmt einen schönen stadtplanerischen Begriff, oder?). Man könnte auch noch begründen, dass eine Straße weiter (bildunten, blauer Pfeil) Carports erlaubt bzw. gewünscht sind, da dort auch mehr Platz ist (Autos können quer zur Straße parken). D.h. dort wo sonst Platz wäre (roter Pfeil) könnte ebenso ein Carport stehen, zumal er den Durchgangsverkehr nicht stört, da es da keinen Durchgangsverkehr gibt.


    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Bildvorschau eingebunden, Umbrüche ergänzt

  • Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Baubehörde durch Deinen Wunsch, E-Auto mit eigenem PV Überschuss laden, überzeugen lässt. So ein B-Plan entsteht ja nicht über Nacht, und bei der Planung wird ein bestimmtes Ziel verfolgt (siehe von Dir zitierte Antwort der Behörde). E-Mobilität spielte da anscheinend keine Rolle, sonst hätte man die Fläche wohl anders eingeteilt.


    Übrigens, ein Fahrrad"schuppen" ist mit einem Carport nicht vergleichbar. Du kannst vor Deinem Haus sicherlich auch ein Fahrrad abstellen, daran wird sich niemand stören. Ein Carport mit 3m x 8m ist da ein ganz anderes Kaliber.


    Es steht Dir natürlich frei, gegen den B-Plan oder eine nicht erteilte Ausnahmegenehmigung juristisch vorzugehen, ich hoffe nur, Du findest einen (Fach)Anwalt der Dir eine realistische Einschätzung gibt, sonst verbrennst Du eine Menge Geld. Für diesen Fall solltest Du schon mal deine Kriegskasse füllen und sehr viel Zeit mitbringen. Da musst Du mit Jahren rechnen bis es zu einer Entscheidung kommt.


    1. Carport einfach bauen (in der direkten Nachbarschaft steht auch schon ein ca. 2m hoher Schuppen für Fahrräder, ich weiß das bringt an sich gar nichts, könnte aber vielleicht doch das Zünglein an der Waage sein) und wenn das Bauamt mit Rückbau o.Ä. kommt anwaltlich dagegen vorgehen mit der Begründung "Energiewende, PV, E-Auto" usw.?

    das ist eine ganz gefährliche Strategie, die richtig teuer werden kann.

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  • ein kurzfristig zum Laden abgestelltes Fahrzeug

    1.) kurzfristig ist in der StVo klar definiert: Kürzer als 3 Minuten

    2.) kurzfristig (unabhängig von der StVo-Definition) und E-Mobilität schliessen sich im Zusammenhang mit Laden aus. Selbst die leistungschnellsten Schnelllader [Ladesäule + kompatibles Fahrzeug] brauchen mehrere Minuten von 0% auf 80 %

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wird doch keiner mit der Stoppuhr danebenstehen, außer, man legt sich mit der Behörde an.


    Wenn das Auto zum Laden dort steht (wo eh der Verbrenner bislang steht und es bislang keine Probleme gab)


    Ich würde einfach mir den Carport knicken und den Vorteil, das E-Auto mit eigener PV-Anlage zu nutzen, dennoch nehmen.


    Ergänzung: Zum Laden brauchst Du ja den Carport nicht. Das ist schlicht ein Feature, das Du sehr gerne hättest.

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  • Ich weiß ja nicht von wann der B-Plan ist. Aber "früher" war das Thema E-Lade-Stationen kein Thema. Das gab es einfach nicht und findet sich planerisch natürlich auch nicht in irgendwelchen Plänen.


    Politisch ist das Aufrüsten der Dachflächen mit PV gewollt und wird auch gefördert (0% MwSt.). Gleichzeitig ist es auch gewollt, dass dann man diesen selbst erzeugten Strom möglichst auch selber nutzt. Einspeisevergütungen wurden daraufhin immer weiter reduziert, so dass sich das Einspeisen nicht mehr lohnt. Gleichzeitig aber ist die Gesamtinvestition für eine (etwas größere ) PV-Anlage so hoch, dass sich das Ganze nicht amortisiert, außer natürlich man nutzt möglichst viel Strom wirklich selber und tankt sein E-Auto damit. Dann geht die Rechnung schon auf.


    Insofern denke ich schon, dass die Behörden Dir keine Steine in den Werg legen werden, wenn Du Dein E-Auto an Deine PV-Anlage anstöpselst. Das gerade ist doch politisch gewollt!


    Das Recht hier einen Carport zu errichten mag ich hingegen nicht erkennen.

  • Ich würde einfach mir den Carport knicken und den Vorteil, das E-Auto mit eigener PV-Anlage zu nutzen, dennoch nehmen.


    Ergänzung: Zum Laden brauchst Du ja den Carport nicht. Das ist schlicht ein Feature, das Du sehr gerne hättest.

    In H gabs wwégen der Bordsteinabsenkung ohne Carport schon Ärger.

    Die Sache ging bundesweit als "Behördenpose" durch die Medien:

    https://www.haz.de/lokales/hannover/stadt-hannover-lenkt-ein-ehepaar-darf-e-auto-nun-doch-im-garten-laden-XBGJYFDKXJDGPFDGNZO3JUZUKM.html

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  • Wenn das Auto ohnehin schon an der gezeigten Stelle geparkt wird, dann wäre ich besonders vorsichtig. Was sagt der B-Plan zu Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück? Bevor man schlafende Hunde weckt zuerst einmal prüfen ob man nicht schon eine Leiche im Keller hat. Ein Stellplatz kann verfahrensfrei sein, sofern B-Plan oder irgendeine Satzung o.ä. dem nicht entgegenstehen. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, und wenn man bereits einen Rechtsstreit in Erwägung zieht, dann sollte man vorher seine Chancen ausloten.


    Sollte das mit dem Stellplatz OK sein, dann kann man dort ja schon eine Lademöglichkeit vorsehen. Wallbox an die Hauswand, 10m Ladekabel, Thema erledigt.

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  • Das E-Auto ist nämlich noch nicht gekauft und bevor ich regelmäßig die öffentliche Ladesäule nutze, tanke ich lieber 2x im Monat fossil.

    Und warum wird mit der gleichen Energie keine Lösung am jetztigen Abstellplatz gesucht? Wallboxen mit personalisiertem Zugang oder Aufzeichnung, wer wann wieviel geladen hat, gibts von vielen Anbietern:

    z.B. https://juice.world/collections/firmenparkplatze

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die Wallbox ist sicherlich nicht das Problem. Die kann man von innen im Haus steuerbar machen, oder man nutzt eine integrierte Zugangskontrolle. Bei meiner Wallbox lagen beispielsweise 2 RF-ID Karten bei. Da gibt es viele Möglichkeiten. Aus technischer Sicht fällt mir nichts ein, was gegen ein Laden auf der bisherigen PKW-Stellfläche spricht.


    Was mir beim Nachlesen aufgefallen ist, oben war bereits von einem zweiten PKW die Rede, da kommt wohl bald der Wunsch nach einem Doppelcarport oder einer Verlängerung des Carport auf xx Meter. ;)

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  • Als (ebenfalls) Laie stellte sich mir die Frage, ob ein kurzfristig zum Laden abgestelltes Fahrzeug ebenfalls als "ruhender Verkehr gilt".

    Alles, was nicht nur verkehrsbedingt und oder offensichtlich zur schnellstmöglichen Weiterfahrt (Verkehrsstockung) nicht fährt, ist ruhender Verkehr:

    Zitat von Main-Tauber-Kreis, wortgleich auch bei der Verkehrsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

    Als ruhender Verkehr werden alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum bezeichnet, die nicht am fließenden Verkehr teilnehmen, sondern halten, parken oder nicht fahrbereit sind. Dies umfasst das Abstellen am Straßenrand, auf Parkstreifen, Gehwegen oder Parkplätzen. Es ist das Gegenteil des fließenden Verkehrs.


    Wichtige Unterscheidungen

    • Halten: Eine gewollte Fahrtunterbrechung von maximal drei Minuten oder solange, wie die Verkehrssituation es erfordert (z. B. an der Ampel).
    • Parken: Eine länger als drei Minuten dauernde Fahrtunterbrechung oder das Verlassen des Fahrzeugs.
    • Nicht fahrbereit: Fahrzeuge, die aufgrund von Defekten nicht bewegt werden können.

    Also, ja, auch ihre Batterien ladende Fahrzeuge sind ruhender Verkehr. Bei der Aufstellung des B-Plans für eine "PKW-Verkehrs-reduzierte" Wohnanlage dürften diese praktisch noch keine Rolle gespielt haben. Das ändert sich jetzt und dann muss ggf. der B-Plan angepasst werden. Ich sehe da allerdings auch eher Säulen an den Parkplätzen als Carports, die für das Laden nicht erforderlich sind. Wir planen schon länger immer Wallboxen mit und dafür braucht es keine Überdachungen - nie, nirgends.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wallboxen für den Außenbereich gibt es auch ab IP54 aufwärts, da ist für jeden Geschmack etwas dabei. IP54 (quasi "Standard") oder beispielsweise IP65 oder IP66 können im Freien ohne zusätzlichen Schutz verwendet werden. In Schweden hängen die Dinger manchmal in freier Wildbahn, und da wird auch bei 1m Schnee und Außentemperaturen unter -30°C noch geladen.

    Eine Überdachung wäre bei IP44 sinnvoll, aber kein Elektriker würde so eine Wallbox ungeschützt im Freien montieren. Die sind für die geschützte Montage gedacht, beispielsweise in einer Garage.


    Die Frage mit dem "kurzfristig" stellt sich nicht, denn der Ladevorgang an einer häuslichen Wallbox dauert viele Stunden, zumal wenn ohne riesige Speicher mit PV Überschuss geladen werden soll. BEV mit Akkukapazitäten von 70 oder 90kWh sind heute keine Seltenheit mehr, und da ist eine 11kW Wallbox schon mal 8-10 Stunden beschäftigt, wenn man mit dem letzten Tropfen Energie zuhause ankommt. Ob man überhaupt eine größere Wallbox installieren kann, das hängt von mehreren Faktoren ab. Heutzutage wird bei neuen Anlagen der Hausanschluss meist ziemlich sparsam dimensioniert, nicht selten mit 35A. Das sind gerade mal 24kW für das komplette Haus. Eine 22kW Walllbox ist zudem genehmigungspflichtig, und da kommen dann noch weitere Anforderungen in´s Spiel (Steuerbarkeit etc.).


    Tja, und einen 150kW oder 300kW Charger wird wohl kaum jemand zuhause aufbauen, das wäre unbezahlbar. Also bleibt es meist bei einer 11kW Wallbox, und wenn das Auto zuhause steht dann hat man ja üblicherweise entsprechend viel Zeit.

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  • Also wir haben ja einen Carportplatz an den Sammelcarports. Unser Auto steht jedoch meist (wie alle anderen Autos in der Straße auch) vor unserem Haus - obwohl das lt. Bebauungsplan nicht erlaubt ist, aber weil es praktischer ist als jedes Mal 50m zum Auto zu laufen. Es gibt auch keinen hohen Bordstein oder so, es ist ein idealer Platz zum Abstellen des Autos. Wallbox wäre kein Problem zu installieren. Außer halt dass man es "theoretisch" nicht darf. Natürlich kann das Bauamt gegen ein (bzw. mehrere) nicht an der korrekten Stelle stehende Autos nichts machen - im Gegensatz zu einem Carport der da nicht hingehört. Ich finde es aber a) bequem und b) besser für das Auto wenn es unter einem Carport steht (kein Vereisen im Winter, kein Überhitzen im Sommer). Übrigens gilt im gesamten Gebiet verkehrsberuhigter Bereich, d.h. Autos dürfen nicht auf der Straße stehen, hier gibt es auch nirgends markierte Flächen, d.h. es bleiben - wenn man streng nach Bebauungsplan geht - nur die vorgesehehen Carports und die öffentlichen Stellplätze. Jetzt dürft ihr dreimal raten ob die vorgesehenen Plätze ausreichen - obwohl quasi jeder Anwohner rechtswidrig vor seinem Haus parkt (wenn zwei Autos vorhanden sind pro Haushalt)...

    Ich finde den Umstand, dass a) quasi kaum E-Ladesäulen vorhanden sind, b) Sammelcarports ohne Stromanschluss gebaut wurden und c) dass man bei Häusern ohne Carport nicht einmal sein Auto abstellen und laden darf, nicht sehr fortschrittlich - zumal es ein Neubaugebiet ist, welches 2020 (!) gebaut wurde, wo es schon einen signifikanten Teil Elektroautos gab und man wusste wo die Reise hingeht.

  • Ich finde es aber a) bequem und b) besser für das Auto wenn es unter einem Carport steht (kein Vereisen im Winter, kein Überhitzen im Sommer).

    Das mag sein, doch letztendlich spielt das für die Baubehörde keine Rolle. In der o.g. Antwort der Baubehörde steht ja deren Argumentation, was für sie wichtig ist bzw. bei Aufstellung des B-Plans wichtig war. Persönliche Wünsche einzelner Kaufinteressenten oder Käufer haben dabei nicht unbedingt höchste Priorität, denn man kann es nie allen Recht machen. Der nächste Nachbar möchte vielleicht einen 100m² Pool im Garten, ein anderer würde gerne einen 40m Aussichtsturm auf das Grundstück stellen, und wieder ein anderer möchte gerne ein Windrad mit 30m Nabenhöhe aufbauen, oder einen Antennenmast oder was weiß ich. Ein B-Plan gibt Grenzen vor an die sich alle halten müssen. Ich vermute einmal, Du würdest Dich bedanken, wenn Dein Nachbar so einen Turm in den Garten stellen würde, und wärst froh, wenn dies durch eine LBO oder B-Plan verhindert würde.


    Oben hast Du geschrieben, dass Du rechtliche Schritte in Erwägung ziehst, doch bisher habe ich noch kein stichhaltiges Argument gelesen, das so eine Vorgehensweise stützen könnte. Dein Wunsch nach einen Carport mag verständlich sein, doch wenn der für Dich so wichtig ist, dann hättest Du ein anderes Grundstück kaufen müssen. Es ist ja nicht so, dass LBO oder B-Plan beim Kauf unbekannt waren. Jetzt musst Du Dich mit den Gegebenheiten arrangieren und das Beste daraus machen.

    Dein erster Versuch hat ja bereits zu einer Absage geführt, doch völlig nutzlos war das nicht. Aus dem Antwortschreiben kannst Du entnehmen, worauf die Jungs und Mädels vom Amt achten. Vielleicht kannst Du Deinen Wunsch ja so umformulieren, dass er kompatibel zum B-Plan wird, oder eine Ausnahmegenehmigung möglich wird. Das erfordert etwas Fingerspitzengefühl, Fachkenntnisse, meist auch Kompromisse, und manchmal auch eine Portion Glück. Wenn Du mit der bisherigen Argumentation fortfährst, würde es mich nicht wundern, wenn Du die nächste Absage bekommst.

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  • Off-Topic:

    Bayern halt. Ich kenne aus dem Rest der Repulik B-Pläne, die ZWEI Einstellplätze je WE forderten :face_with_tongue:

    Für Bayern-Bashing bin ich ja auch immer zu haben, aber dann doch eher wegen der dort schmaleren Stellplätze (wer kennt sie nicht, die besonders kleinen bayerischen PKWs?). In anderen Bundesländern gibt es nicht nur keine Verpflichtung zum Stellplatzbau in der BauO (B!) , sondern sogar (einzelne) B-Pläne, die Anlagen des ruhenden Verkehrs auf Wohngrundstücken ausdrücklich komplett verbieten.

    Ich sehe da allerdings auch eher Säulen an den Parkplätzen als Carports, die für das Laden nicht erforderlich sind. Wir planen schon länger immer Wallboxen mit und dafür braucht es keine Überdachungen - nie, nirgends.

    Das kann dann bspw. so aussehen:



    Das ist Geschosswohnungsbau, eine WEG und die Ladestationen sind vor 15 Jahren nur vorgeplant und verkabelt worden, mit Wallboxen ausgestattet wurden sie erst beginnend vor fünf Jahren. Und ja, die sind selbstverständlich alle einzelnen Wohnungen / Nutzungseinheiten zugeordnet - über separate Zähler im HAR. (Nein, wir haben das nicht geplant, wir schauen nur drauf!)


    Tyler_D geht es offensichtlich ja auch nicht primär um die Ladestation, sondern um einen Carport. Der ist nach B-Plan nicht zulässig und das wurde unmissverständlich erklärt. Weshalb dieser B-Plan ungültig sein soll, ist mir nicht einsichtig, aber ich bin auch juristischer Laie!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Ergänzungen

  • Ich kenne aus dem Rest der Repulik B-Pläne, die ZWEI Einstellplätze je WE forderten

    Den Rest der Republik kannst Du gar nicht kennen, siehe auch Skeptiker . Die Stellplatzsatzung legt bekanntlich jede Kommune für sich fest. In einer hier in der Gegend sind für Stellplätze erst ab 3-Fam.-Haus erforderlich.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: meinen Namen korrigiert

  • sehr fortschrittlich

    wäre z.B. sowas:

    VELOMOBILE - Velomobile World
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    www.velomobileworld.com

    Gilt als Fahrrad, darf daher ganz legal auf dem Grundstück stehen.

    Solls demnächst (von einem anderen Anbieter) als S-Pedelec geben [max. 45 km/h]

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Zitat

    der Freihaltung der Vorgartenbereiche sowie der Vermeidung einer Zersiedelung durch ungeordnete Einzelstellplätze.

    Die Vorgartenzonen der Reihenhausbebauung sind dabei bewusst als gestalterisch prägende Freiflächen konzipiert.


    ginge das denn nicht ?:




  • Off-Topic:

    wäre z.B. sowas:

    https://www.velomobileworld.com/de/velomobile/

    Gilt als Fahrrad, darf daher ganz legal auf dem Grundstück stehen. Solls demnächst (von einem anderen Anbieter) als S-Pedelec geben [max. 45 km/h]

    Das mag sein. Ich bin überzeugter Alltagsradler und habe bewußt schon länger kein Auto mehr, finde die Dinger auch cool, super für lange Überlandstrecken - auch zum werktäglichen Pendeln, aber völlig ungeeignet für

    • Familien- und Alltagsfahrten wie den Wocheneinkauf
    • Menschen mit Einschränkungen der Beweglichkeit
    • Menschen mit Klaustrophobie
    • Fahrten in Heißer Umgebung (glaube ich jedenfalls)

    ginge das denn nicht ?:


    Wahrscheinlich schon rein geometrisch nur schwer, wenn man die Mindestradien und die Schleppkurve einzeichnet. Außerdem müsste entweder rückwärts um die Ecke ein- oder ausgeparkt werden. Wer mag das schon? Auch die versiegelte Grundstücksfläche nähme drastisch zu! Wenn man das Auto unbedingt auf's eigene Grundstück unter ein Dach stellen will, ist das einfach das falsche B-Plan-Gebiet!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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