Hallo Forianer,
Wir haben eine Neubauwohnung, die aktuell kurz vor der Abnahme steht.
In den Planunterlagen (die auch notariell unterzeichnet wurden) ist das Fenster mit einer Höhe von 140 cm vorgesehen.
Tatsächlich wurde jedoch ein Fenster mit nur 108 cm Höhe eingebaut. Der Sturz befindet sich auf der vorgesehenen Höhe,
d. h. das Fenster hätte ohne statische Änderungen deutlich größer ausgeführt werden können.
Stattdessen wurde die Öffnung nach unten hin nicht entsprechend hergestellt.
Die Wohnung befindet sich im 4. Obergeschoss. Das Gebäude ist fertiggestellt, es sind keine Gerüste mehr vorhanden.
Eine Abnahme hat bislang noch nicht stattgefunden.
Meine Fragen:
1. Wie wird eine solche Abweichung fachlich eingeordnet (wesentlicher Mangel)?
2. Ist eine Nachbesserung in diesem Stadium noch durchsetzbar oder eher unverhältnismäßig, wenn hierfür die bestehende Einbauküche vollständig demontiert sowie die deckenhohe Fliesenfläche erneuert werden müsste?
3. Welche Größenordnung wäre bei einer Minderung realistisch?
4. Können sich aus der nachträglichen Ausführung bauphysikalische Nachteile ergeben (z. B. Wärmebrücken, Feuchtigkeit im Anschlussbereich)?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.