Hallo zusammen,
auf unserem Grundstück steht bereits eine bauliche Nebenanlage (keine Aufenthaltsräume, Öltanks, Werkstatt…) mit einer Höhe von ca. 4,30 m.
Nun planen wir, direkt daneben eine zweite Nebenanlage (Schuppen für Gartengeräte etc.) zu errichten, die unter 3 m hoch sein soll. In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage nach den erforderlichen Abstandsflächen gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Nach unserem Verständnis sind hier insbesondere § 5 und § 7 relevant, allerdings fällt es uns schwer, die konkreten Anforderungen für unseren Fall eindeutig abzuleiten.
Konkret fragen wir uns:
Müssen die beiden Gebäude einen Abstand von insgesamt 6 m einhalten (also jeweils 3 m Abstand von einer gedachten Grenze), oder reicht ein Abstand von 3 m zwischen den Außenwänden?
Besteht eventuell sogar die Möglichkeit, das neue Gebäude mit weniger als 3 m Abstand zum bestehenden Gebäude zu errichten?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!