Terrassendach und Abstandflächen übernommen

  • Hallo zusammen.


    Ich wohne in einer DHH und habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Nachbarn, das ich auch so beibehalten möchte. Sie sind sehr nette Leute.

    Sie möchten ein Terrassendach bauen und planen, es einen Meter von der Grundstücksgrenze entfernt zu errichten. Es soll ein 8 x 3 Meter großes Dach werden, daher benötigen sie keine Genehmigung der Gemeinde.

    Sie brauchen aber unsere Zustimmung. Die Firma, die sie beauftragen möchten, hat uns ein Formular gegeben, das wir unterschreiben sollen, um diese Zustimmung zu erteilen. Punkt 1 dieses Formulars besagt unter anderem: „Eventuelle Abstandsflächen werden auf mein Grundstück übernommen“. Während ich versuchte, diesen Teil zu lesen und zu verstehen (ich bin kein Deutsch Muttersprachler), kam derselbe Nachbar und erklärte mir, dass es so aussieht, als ob in dieser Aussage steht, dass ich zustimmen würde, die 2 Meter (von den 3 Metern), die er auf seiner Seite für das Terrassendach einnimmt, auf mein Grundstück zu verlegen. Er war sehr ehrlich, aber das hat mich stutzig gemacht.


    Ist das wirklich so? Beeinträchtigt ein Terrassendach die Abstandsflächen?


    Falls ja, befürchte ich, dass dies den Wert meiner Immobilie mindert und ich meinem Nachbarn absagen müsste (aber ich wäre wirklich die Erste, die sich darüber ärgern würde).


    PS: wir wohnen in Bayern

  • Hallo zurück,


    wenn Du die Abstandsfläche auf Dein Grundstück übernimmst, dann ist das so als ob die Grundstücksgrenze verschoben wird. In der übernommenen Fläche darf grundsätzlich nichts mehr gebaut werden und sie muss auch frei von Abstandsflächen bleiben. Das gilt aber nur, wenn es sich um das offiziell eingeführte Formblatt für die Abstandsflächenübernahme handelt.


    Ich würde etwas anderes machen - ich würde dem Nachbar vorschlagen bis ganz an die Grenze zu bauen und hierfür eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zu beantragen. Dann hättest Du, wenn die Abweichung erteilt wird, die Möglichkeit später anzubauen. Ein Terrassendach auch für Deine DHH sollte eigentlich eine Aufwertung sein. Die Frage ist nur, ob das zuständige Bauamt da mitspielt. Ich habe das schon öfter zugelassen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Da hast Du einen Punkt. M.E. kommt es drauf an, wo die DHH steht. Innen- oder Außenbereich oder B-Plan. Das sollte das zuständige Bauamt beurteilen können.

    Allerdings wenn wie beschrieben mit einem Meter Grenzabstand gebaut werden soll, wird es eine Abstandsflächenübernahme brauchen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • OK. Da war meine 1. Idee doch nicht so schlecht. Die lautete - Frantic möge sich eine(n) Architektin/en als Berater nehmen.

    Ohne wird er entweder von dem Unternehmen abgezockt oder er verschlechtert das Verhältniss zum Nachbarn.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich füge Folgendes bei:

    einen Plan, der die Situation besser darstellt

    das Formular der Baufirma (formular.jpg)

    das Formular des Bauamts



    Das Bauamt teilte meinem Nachbarn mit, dass es sich nicht einmischen müsse, da die Terrassenüberdachung weniger als 3 Meter lang sei und daher keine Genehmigung erforderlich sei. Sie gaben ihm dieses Formular zur Genehmigung. Wir wohnen in einem kleinen Dorf, daher bin ich mir nicht sicher, wie erfahren unser Bauamt ist.

    Ich bin Eigentümer des Hauses, genau wie mein Nachbar. Er ist zwar kein Muttersprachler, hat die Sprache aber gut gelernt (etwas, woran ich noch scheitere -_-" ).




  • Das "Formular" der Firma ist wertloses Papier.

    Da Rose24 das so in #2 geschrieben hat, wäre das offizielle Formular zu verwenden. (Hätte ich nicht so erwartet.)


    Um Dir selbst später eine Überdachung zu ermöglichen, sollte der Vorschlag aus #2 umgesetzt werden. Ein "Anbau auf Lücke" ist definitiv nicht zulässig und dann hast Du einen 5 m breiten, nicht bebaubaren Streifen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Der Nachbar könnte ja auch etwas bewegliches machen, zum ausfahren, aufspannen oder sonst was, dann spart man sich den Ärger.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • 1. Frage : Warum soll 1 m Abstand gehalten werden?

    2.Festellung : Es gibt mehr Arten von Baulast als die Abstands(flächen)übernahme. Z.B. Anbaubaulast. Und noch andere

    3. weitere Feststellung: Der Nachbar hat sich wen gesucht, der das alles regelt. Und der macht sich nen schlanken Fuß.

    Statt ne Planung zu machen, schreibt er ein Formblatt, das die Verantwortung zum TE schiebt.

    Und DAS ist unfair. Entweder, der TE übernimmt evtl zu Unrecht eine Baulast oder schlicht die falsche oder er macht nix und begeht damit einen [teuren] Fehler. ;(


    Hier braucht es dringend baurechtlich versierte Beratung.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Nachbarn wünschen sich eine Terrassenüberdachung mit einer Breite von maximal 8 Metern, da sonst ein zusätzlicher Stützpfosten in der Mitte benötigt wird. Daher bevorzugen sie eine 8-Meter-Überdachung, die einen Meter von der Trennlinie entfernt beginnt. Die Breite der Terrasse/des Hauses beträgt 9 Meter, daher der Abstand von 1 Meter.


    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass sich zwischen den beiden Häusern auf den ersten 1,5 Metern eine abfallende Mauer befindet, gefolgt von einer Hecke.


    Das Formular vom Bauamt ist ein Standardformular. Ich kann die Abstandsflächenübernahme oder die Abstandsübernahme prüfen.

    Der Punkt ist, dass ich (wir) wahrscheinlich nicht wissen, welcher Fall für uns gilt. Ist die Abstandsflächenübernahme in unserem Fall noch gültig? Oder hat uns das unbrauchbare Standardformular des Bauunternehmens in die Irre geführt?

  • Der Nachbar könnte ja auch etwas bewegliches machen, zum ausfahren, aufspannen oder sonst was, dann spart man sich den Ärger.

    Sie haben bereits einen Marchise, genau wie wir.

    Sie wünschen sich eine feste, stabile Konstruktion, um die Terrasse und die Gartenmöbel dauerhaft zu überdachen. Das Terrassendach wird aus Aluminium (Unterkonstruktion) und die Abdeckung aus Glas bestehen. Unter der Abdeckung wird ein Marchise montiert.

  • oder die Abstandsübernahme prüfen.

    Der Punkt ist, dass ich (wir) wahrscheinlich nicht wissen, welcher Fall für uns gilt. Ist die Abstandsflächenübernahme in unserem Fall noch gültig? Oder hat uns das unbrauchbare Standardformular des Bauunternehmens in die Irre geführt?


    Hier braucht es dringend baurechtlich versierte Beratung.

    Siehe oben Unterstreichung und Fettdruck von mir

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Schön, dass Euch das Wohl des Nachbarn heilig ist.


    Die Terrassenüberdachung des Nachbarn schränkt die baulichen Möglichkeiten auf Eurem Grundstück dauerhaft ein und mindert dadurch auch den Wert Eures Hauses.

    Wenn Ihr das so hinnehmen wollt, hält Euch keiner davon ab.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das hilft jetzt aber auch nicht konstruktiv weiter.

    Ich denke, die Meinung ist einhellig, dass von einer Abstandsflächenübernahme abgeraten wird.


    Da würde ich an Deiner Stelle tatsächlich mal den Rat von Ralf Dühlmeyer in Anspruch nehmen und einen Architekten suchen, der Dir da weiterhilft. Dann hätte der Nachbar seine Terrassenüberdachung und Du keine Wertminderung


    Rose24 hatte ja konkret einen Vorschlag bzgl weiteren Vorgehen. Das muss entsprechend beantragt werden, oder?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Ich würde die Baulast nicht übernehmen wollen. Damit schränkt man sich selbst erheblich ein. Das kann man machen, wenn das Grundstück entsprechend groß ist und es eh nicht stört. Aber bei den beengten Verhältnissen würde ich es nicht machen. Wenn, dann wie Rose24 empfohlen hat. Es könnte ja sein, dass ihr selbst in ein paar Jahren was machen wollt und dann wäre die Flächenlast evtl. im Weg.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Also - das zweiseitige Formblatt ist schon das offizielle. Und nein, ich würde das auch nicht so machen, wie der Nachbar es vorschlägt.

    Für die von mir in #2 beschriebene Variante braucht es m.E. einen Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO.

    Und das für die Genehmigung zuständige Bauamt ist nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt. Dieses ist auch für die Erteilung der Abweichung zuständig.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!