Guten Tag,
ich bin Bauherrenvertreter eines größeren Bauvorhabens. Unsere HLSK Firma hat Brandschutzklappen inkl. Kanäle verbaut. Wir haben die Firma mündlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Verpressung der Brandschutzklappen durch einen Sachverständigen bei der Erstprüfung von beiden Seiten erfolgen muss. Den Sachverständigen haben wir beauftragt. Die HLSK Firma hat im LV stehen, dass die bei der Sachverständigen Abnahme mitwirken müssen. Die Brandschutzklappen wurden auf der „nicht bedienseite“ nun mit Kanälen verbaut, dass diese nicht mehr geprüft werden können. Die HLSK Firma will nun für die Demontage der Kanäle Geld von uns, sodass eine Prüfung durch den Sachverständigen möglich ist. Müssen wir das Geld für die Demontage zahlen? Ich hätte es nicht gezahlt, da laut meiner Auffassung uns die HLSK Firma Bescheid geben hätte müssen, dass nach Montage der Kanäle einer Prüfung der Verpressung nicht mehr möglich ist. Danke
Viele Grüße
Manu