Prüfung Brandschutzklappen

  • Guten Tag,

    ich bin Bauherrenvertreter eines größeren Bauvorhabens. Unsere HLSK Firma hat Brandschutzklappen inkl. Kanäle verbaut. Wir haben die Firma mündlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Verpressung der Brandschutzklappen durch einen Sachverständigen bei der Erstprüfung von beiden Seiten erfolgen muss. Den Sachverständigen haben wir beauftragt. Die HLSK Firma hat im LV stehen, dass die bei der Sachverständigen Abnahme mitwirken müssen. Die Brandschutzklappen wurden auf der „nicht bedienseite“ nun mit Kanälen verbaut, dass diese nicht mehr geprüft werden können. Die HLSK Firma will nun für die Demontage der Kanäle Geld von uns, sodass eine Prüfung durch den Sachverständigen möglich ist. Müssen wir das Geld für die Demontage zahlen? Ich hätte es nicht gezahlt, da laut meiner Auffassung uns die HLSK Firma Bescheid geben hätte müssen, dass nach Montage der Kanäle einer Prüfung der Verpressung nicht mehr möglich ist. Danke

    Viele Grüße

    Manu

  • Wir haben die Firma mündlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Verpressung der Brandschutzklappen durch einen Sachverständigen bei der Erstprüfung von beiden Seiten erfolgen muss.

    Das ist vermutlich etwas unglücklich formuliert...das Verpressen des Ringspaltes um die Brandschutzklappen uebernimmt ja die Errichterfirma (HLSK). Der Sachverständige prüft dann die korrekte Ausführung und Übereinstimmung mit der Zulassung.

    Den Sachverständigen haben wir beauftragt.

    Richtig, das ist Aufgabe Bauherr bzw. Betreiber.

    Die HLSK Firma hat im LV stehen, dass die bei der Sachverständigen Abnahme mitwirken müssen.

    Richtig gemacht.

    Die Brandschutzklappen wurden auf der „nicht bedienseite“ nun mit Kanälen verbaut, dass diese nicht mehr geprüft werden können.

    Foto? Ist das räumlich so eng oder schließen da Kanalformstuecke, Schalldaempfer... direkt an der BSK an? Das wuerde mich etwas wundern, da sollte mal ein Blick in die Zulassung der BSK erfolgen, evtl. sind da Abstände beim Einbau zu beachten.

    Die HLSK Firma will nun für die Demontage der Kanäle Geld von uns, sodass eine Prüfung durch den Sachverständigen möglich ist.

    Tja...

    Ich hätte es nicht gezahlt, da laut meiner Auffassung uns die HLSK Firma Bescheid geben hätte müssen, dass nach Montage der Kanäle einer Prüfung der Verpressung nicht mehr möglich ist.

    ...hier müsste man in die zugrunde liegenden Verträge (VOB, BGB?) schauen. Ich kenne es eigentlich so, das man solche Bauteile einer "Zustandsfeststellung" unterziehen lässt, bevor man diese verschließt oder zubaut. Ersatzweise kann man nach Rücksprache mit den SV auch entsprechende Fotos und Nachweise beilegen, das wird auch akzeptiert.