"können Sie für eine Kellersanierung nur die Bauleitung anbieten?"

  • lautete die Frage. Es folgt hier nun die außergewöhnlich lange Antwort an Frau R., eine aufgeschlossene Journalistin, Teil der WEG und frühere Bauherrin eines befreundeten Büros, das die Kontaktaufnahme zu mir empfohlen hatte. Ein Vorgespräch ergab bereits, dass die WEG nicht alleine auf der Suche nach einer Vollkaskoversicherung ist.


    Teil 1


    --- --- --- BEGINN ZITAT --- --- --- (aus technischen Gründen ausnahmsweise nicht als Zitat formatiert, sorry!)


    Sehr geehrte Frau R. ,


    erst unmittelbar zur Vorbereitung der Besichtigung am Freitagmorgen hatte ich mir am vergangenen Donnerstag die von Ihnen erhaltenen Unterlagen, konkret den „Feuchtetechnischer Untersuchungsbericht“ von Dipl.-Ing. H. vom XX.11.25 mit seinen darin genannten Anlagen und das Angebot XXXX.25.Y der Firma S. vom XX.12.25 angeschaut. Dabei fielen mir einige gravierende Punkte auf, die ich hier kurz auflisten möchte:


    „Feuchtetechnischer Untersuchungsbericht“ Dipl.-Ing. H. vom XX.11.25

    • Es fehlt eine Wiedergeabe der auftraggeberseitigen Fragestellung der Beauftragung.
    • Die Objektbeschreibung ist extrem kurz und unvollständig.
    • Die Auflistung „Rechtsgrundlagen“ ist widersprüchlich, teilweise falsch und dazu ebenfalls unvollständig.
    • Untersuchungsbericht in Punkt 2.1. „Ermittlung der Schäden u. Feststellung der Schadensursachen“
      • Hier werden allgemeine Aussagen zu einem fachlich sinnvollem und beabsichtigten Vorgehen mit den dabei dann tatsächlich gemachten Feststellungen gemischt.
      • Dabei folgt der Bericht dann eigenartigerweise im Weiteren nicht mehr der vorab grafisch dargestellten beabsichtigen und sinnvollen Vorgehensweise.
      • Bereits auf der fünften der 15 nicht nummerierten Seiten steht schon vor der Darstellung der Befunde die Diagnose fest:“… dass an den Außenwänden und Innenwände Feuchtigkeit und geringe Salzbelastungen vorhanden sind.“ … „Diese Erkenntnisse werden auch durch die Feuchtemessungen bestätigt.“
      • Weiter heißt es dann: „Die vorgefundenen Abplatzungen, Verfärbungen … sind Auswirkungen der Salzbelastung im Mauerwerk."
    • Untersuchungbericht in Punkt 2.2. „Feuchte- und Schadsalzermittlung“
      • Die vorangestellten allgemeinen Aussagen zur Untersuchungsdurchführung sind fachlich richtig.
      • Die Bewertung der Salzbelastung („Salzbestimmung“) erfolgt nur zusammenfassend mit dem einen Satz: „Den Werten ist zu entnehmen, dass die Belastung … in allen Proben niedrig ist.“ Genauer müsste hier stehen „sehr niedrig ist, denn nur einer von 12 Messwerten überschreitet den Mittelwert der Spanne einer „niedrigen Belastung“. Die Proben sind also nur leicht mit Salzen belastet. Der Wert liegt kaum über den Vergleichswerten unbelasteteten Materials! Eine dauerhafte Wassermigration kann nicht stattgefunden haben.
      • Weshalb aus diesen niedrigen Messwerten die Notwendigkeit für einen zweimaligen Sanierputz abgeleitet wird, ist nicht nachvollziehbar, denn es liegt ja nur eine sehr geringe Belastung vor, teilweise sogar nahe der Nachweisgrenze. Eine Begründung erfolgt nicht.
      • Unter dem Punkt "Auswertung Feuchtigkeit“ werden die mit einer Darrprobe im Labor hochpräzise ermittelten tatsächlichen Feuchtegehalte der 4 Materialproben (Putz / Ziegel?) mit gerundet 1,4 / 1,8 / 1,3 / 2,4 Masseprozent angegeben. Diese Bauteilfeuchtewerte sind zur Bewertung einer aktuell vorliegenden Feuchtebelastung in Relation zur sogenannten „Gleichgewichtsfeuchte“, „Ausgleichsfeuchte“ oder „praktischer Feuchtegehalt“ dieser Baustoffe zu setzen. Dies ist die Feuchte, die sich in Baustoffen in menschlichen Aufenthaltsräumen bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C und 60 % - 80 % relativer Luftfeuchte in Materialien im langfristigen Mittel natürlicherweise einstellen. Diese Werte wären also als „normal“ bzw. „trocken“ zu bewerten. Dieser Vergleich erfolgt durch Herrn H. nicht. Er schreibt auch nicht, weshalb er darauf verzichtet.
      • Ich habe diesen hier unbedingt erforderlichen Vergleich nachgeholt: Die genannten Bezugswerte der Ausgleichsfeuchte sind in einer Tabelle der DIN 4108-4 normativ festgelegt. Der dort so genannte "praktische Feuchtegehalt“ von heutigem Ziegelmauerwerk liegt bei 1,0 Masseprozent, der von Zement- und Kalkmörtel wie auch von Beton bei 1,7- 1,9 Masseprozent. Vorliegend handelt es sich aber um historisches Ziegelmauerwerk, dass eine typische Ausgleichsfeuchte von 2,0 - 3,0 Masseprozent hat, siehe dieser Link.
      • Mit anderen Worten: Unter der Annahme, dass bei den drei Materialproben in der Laboruntersuchung die Feuchte einer Mischung von historischem Ziegel, Zement- oder Kalkmörtel untersucht wurde, sind die ersten drei der vier untersuchten Proben als „sicher unter der Ausgleichsfeuchte“ bzw. „trocken“ zu bewerten, die letzte ebenfalls, oder je nach Mischungsverhältnis allenfalls als „leicht feucht“.
      • Von Herrn H. werden diese mit hoher Präzision in einem Labor ermittelten und offensichtlich positiven Werte, welche trockene Bauteile belegen, ohne jede Erläuterung vollständig ignoriert.
      • Herr H. hat vor Ort selbst zahlreiche weitere Feuchtemessungen mit einer Gann Hydromette RTU 600 und mit einem nicht spezifizierten „Mikrowellengerät“ durchgeführt.
        • Da bei den Messungen mit der Hydromette weder eine Angabe zur verwenden Messelektrode noch zu den gewählten Geräteeinstellungen im Messprotokoll genannt sind, sind die Messungen nicht fachlich zu bewerten. Unabhängig davon fehlt die Einheit der angegeben Messwerte.
        • Auch die Messungen mit dem unspezifizierten „Mikrowellengerät“ lassen sich aufgrund der fehlenden Spezifikation nicht bewerten.
      • Eine qualitative Zusammenschau der „Messwerte“ beider Tabellen von Herrn H. gibt Hinweise auf eine vom Fussboden zur Decke immer weiter abnehmende Oberflächenfeuchte zum Zeitpunkt der Feuchtemessungen. Diese ist unabhängig vom wandaußenseitig anstehenden Boden / Graben, tritt also auch dort auf, wo keine Abdichtung vorhanden sein muss. (Wohnzimmer).
    • Untersuchungsbericht in Punkt 2.3. „Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit“
      • zeigen mit einer rel. Raumluftfeuchte von 61 % - 66 % und einer Raumlufttemperatur von 20,5 °C - 21,3 °C ein ein sehr feuchtes Raumklima, nur sehr knapp unterhalb der kritischen Grenze von 70 % rel. Luftfeuchte, oberhalb der mit Kondensatausfall an kalten Bauteiloberflächen zu rechnen ist.
      • Der mittere Taupunkt für die genanten Werte liegt bei rd. 13° C.
      • Die Nennung der Außenlufttemperarur- und -feuchte am Tag der Untersuchung fehlt. (Es regnete an diesem Tag in Berlin-Dahlem zeitweise bei Temperaturen zwischen 12 °C und gut 15 °C!)
      • Auf den dem Messprotokoll beiliegenden Fotos ist anhand von Abdeckungen der Böden, abgestellten Malerwerkzeugen und einem Farbeimer erkennbar, dass dort unmittelbar vor der Begutachtung oder sogar während dieser großflächig Malerarbeiten mit Wandfarbe ausgeführt wurden. Weiterhin ist auf dem Foto des Badezimmers dort auf einem Wäscheständer trocknende Wäsche zu sehen.
      • Die hohe Oberflächenfeuchte könnte also ebenso gut aus dem frischen Anstrich wie aus der hohen Luftfeuchtigkeit stammen.
      • Auf die problematisch hohe Luftfeuchte am Tag der Messungen geht Herr H. nicht ein. Im Gegenteil: „Damit ist die Untersuchung abgeschlossen“.
    • Eine optische außenseitige Kontrolle der Außenwände unterhalb der Geländeoberfläche wurde von Herrn H. nicht durchgeführt, jedenfalls nicht dokumentiert. Es gibt keine Hinwiese darauf, dass die Fassade überhaupt von außen besichtigt wurde. Eine optische Bewertung von außen fehlt komplett.
    • Untersuchungbericht in Punkt 3. „Sanierungsempfehlungen"
      • Herr H. empfiehlt entgegen seiner eigenen Befunde und deren fehlender bzw. weitgehend falscher Interpretation folgend eine „fachgerechte Sanierung“ und macht hierzu zahlreiche Vorschläge, die ein vollständiges Freischachten der betroffenen Außenwände und den vollständigen Rückbau und Neuherstellung der außen- wie innenseitigen Außenwandbeläge erfordern. Für die Dauer dieser sicher mehrwöchigen Arbeiten ist von einer Unbewohnbarkeit mind. der jeweils zu sanierenden Räume auszugehen.
    • Auf eine detaillierte Wertung der Sanierungsempfehlungen selbst verzichte ich hier.

    Der „feuchtetechnische Untersuchungsbericht“ von Dipl.-Ing. H. vom XX.11.25 ist in wesentlichen Teilen lückenhaft, nicht nachvollziehbar und umplausibel. Die Bewertung widerspricht teilweise eklatant den dokumentierten Messwerten. Die daraus abgeleiteten Sanierungsempfehlungen sind mit den darin dargestellten Einschränkungen grundsätzlich für die Beseitigung des unterstellten Baumangels geeignet. Allein ist die Existenz dieses Baumangels aus den gemachten örtlichen Feststellungen nicht abzuleiten.


    Angebot XXX.25.X der Firma S. vom XX.12.25

    • Das Angebot weicht von den Sanierungsempfehlungen H. in wesentlichen Teilen ab.
    • Das Angebot beschreibt einzelne per se sinnvolle Teilleistungen lückenhaft oder abweichend von den anerkannten Regeln der Technik.
    • Im Angebot fehlen bei oberflächlicher Lektüre erforderliche Leistungsteile.
    • Dessen ungeachtet enthält es zusätzliche Leistungen, deren Sinn und Nutzen sich nicht erschließt.
    • Die angebotene „Vertikalsperre im Injektagesystem“ ist für die hier offensichtlich vorliegende aber nicht erkannte geometrische Wärmebrücke der Gebäudedecke völlig ungeeignet. Diese ist ein thermisches Problem, kein primär hygrisches!
    • Das Angebot basiert auf einer inhaltlich unzureichenden, fragwürdigen bis falschen Begutachtung von Herrn H. und wurde durch weitere Falschannahmen (siehe Gebäudeecke) noch am möglichen tatsächlichen Bedarf vorbei erstellt.

    Ich rate dringend davon ab, dieses Angebot zu beauftragen! Dass bei dessen Ausführung eine mehrwöchige Umsetzung der Mieter und ein Staubschutz für deren empfindliche Audiotechnik und Musikinstrumente erforderlich ist, wurde hoffentlich von der Firma mitgeteilt!?


    (ich habe erstmals geschafft, herauszufinden, dass der Editor ausschließlich Beitrage bis zu 10.000 Wörter verdauen kann!)


    Teil 2 folgt

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Teil 2


    Am Freitag, dem XX.03.2026 habe ich mit den vorgenannten Unstimmigkeiten im Kopf verabredungsgemäß von 9:00 bis ca. 9:40 Uhr die Wohnung von Herrn P. besichtigt.


    außen

    • fielen mir entlang der Fassade UG / EG einige offene vertikale Risse auf, durch welche Niederschlagswasser in den Fassadenputz eindringen kann. Diese sollten untersucht und mittelfristig saniert werden.
    • waren keine größeren offensichtlichen Putzablösungen im unmittelbaren Sockelbereich sichtbar. Die Außentemperatur betrug um 9:00 Uhr genau 1,0 °C nach vorangegangenem leichtem nächtlichen Bodenfrost in Dahlem. Die rel. Feuchte der Außenluft lag bei 65 %. (Gemessen wurde berührungslos mit einer Gann-Hydromette BL Uni 11 mit einer Kombi-Elektrode TF-IR BL zur Messung der Raumlufttemperatur, der rel. Luftfeuchte und der Infrarotmessung der Oberflächentemperatur von anvisierten Körpern.)

    von innen

    • bei meinem Eintreffen waren In Schlaf- und Wohnraum jeweils ein Fenster zum Lüften auf Kipp gestellt. Raumlufttemperatur betrug in den einzelnen Räumen zwischen 19,5 °C und 20,1 °C. Die Raumluftfeuchte lag in allen Räumen zwischen 42 % und 44 % rel. Feuchte. Die Fenster wurden auf meine Bitte hin verschlossen. Dies hatte keinen erkennbaren Einfluss auf die nach ca. einer halben Stunden erhobenen weiteren Messwerte der Raumluft. Die Raumluft war damit bei meinem Besuch am unteren Ende des als behaglich empfundenen Temperatur-/ Feuchtigkeitskorridors und als völlig unkritisch für einen Kondensatausfall zu bewerten. Die geringe Raumluftfeuchte spricht gegen ein massives Problem von in den tragenden Wänden aufsteigender Feuchte.
    • Der aus der Raumluftmessung abgeleitete Taupunkt von 7,3 °C wurde in keiner Fensterleibung und auch nicht in der Innenecke des Schlafzimmer unterschritten - auf keiner Höhe. Die niedrigste Oberflächentemperatur betrug 14,1 °C im Wohnzimmer.
    • Im Schlafzimmer und im Wohnzimmer stand jeweils ein Digital-Hygrometer und zeigten eine rel. Raumluftfeuchte von 40 % bzw. 41 % an - was grob meiner Messung entsprach. Herr P. erklärte, für seinen im Wohnzimmer stehenden Flügel auf angemessene Raumluftfeuchte zu achten. Diese sei seit Wochen auf dem genannten Niveau mit leichten Schwankungen stabil. Ein zeitweise betriebener Kondensationstrockner habe weniger als einen Liter Wasser pro Tag abgeschieden und sei deshalb schon länger nicht mehr in Betrieb.
    • Aufgrund der bereits dargestellten bei mir aufgeworfenen Fragen zur Durchfeuchtung der Außenwände hatte ich meine eigenen Messgeräte für Bauteilfeuchte mitgebracht und habe mit einer Gann-Hydromette BL Uni 11 mit einer kapazitativen Baufeuchte-Elektrode B 50 BL als Indikator die Feuchteverteilung in den Außen- und Innenwänden untersucht. Das Gerät war über die Materialkennzahl 15 auf eine Anzeige in Masseprozent, bezogen auf Kalkputz eingestellt. Oberhalb einer Höhe von ca. 30 cm über Oberkante Fertigfussboden wurden durchweg Messwerte unter 3,0 Masseprozent angezeigt, überwiegend von unter 2,0 Masseprozent. Unterhalb dieser gedachten Linie stieg dieser Wert im Sockelbereich bis zur OK Fertigfussboden etwas an bis etwa 4,0 Masseprozent an, punktuell zwei Stellen bis über 5 Masseprozent. Achtung, diese Werte sind zerstörungsfrei ermittelt und geben nur einen groben qualitativen Eindruck der räumliche Verteilung von Bauteilfeuchte, keine genaue Ermittlung der Feuchtemenge! Für eine belastbare Messung müssten tiefendifferenzierte Widerstandsmessungen gemacht werden.

    Es ist also festzustellen, dass die Außenwände im Sockelbereich des EG innenseitig etwas feucht sind, aber dass vermutlich momentan kein akuter Sanierungsbedarf besteht.


    Ihre Anfrage zu einer Bauleitung für die im „feuchtetechnischen Untersuchungsbericht“ beschriebene Sanierungsmaßnahme und die davon abweichenden Arbeiten aus dem Angebot der Fa. S. beantworte ich Ihnen damit folgendermaßen:

    1. Die WEG X-Straße YZ benötigt meiner Einschätzung nach örtlicher Überprüfung und Sichtung der Unterlagen von mir momentan keine Bauleitung, sondern eher eine Handvoll weitere örtlicher Messreihen und eine punktuelle außenseitige Freilegung der Außenwand zur äußeren Überprüfung des Zustandes der Abdichtung.
    2. Die von Fa. S. angebotenen Sanierungsarbeiten sollten vorerst nicht ausgeführt werden. Abhängig von den Untersuchungen nach 1. können diese wahrscheinlich komplett entfallen, sollten auf jeden Fall aber bis zur Klärung über einige Monate aufgeschoben werden. Es sollte versucht werden, die Ausführung per Vereinbarung bis mind. in den Frühsommer auszusetzen, alternativ zu stornieren oder ggf. „aus wichtigem Grund“ zu kündigen. Lassen Sie sich hierzu unbedingt vorher qualifiziert fachjuristisch beraten! Sollte nach Abschluss der Überprüfungen in 1. eine Sanierung doch sinnvoll sein, so könnte Fa. S. hierfür auf eine Ausschreibung ein neues Angebot abgeben und dann ggf. erneut beauftragt werden.

    Zu Punkt 1. kann ich Ihnen bei Bedarf ein Angebot machen. Aufgrund unzutreffender Annahmen und absehbarer Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“ würde ich die Realisierung der angebotenen Leistungen durch Fa. S. so aber fachlich in keinem Fall begleiten.


    Auch die Erstellung einer Ausschreibung nach 2. könnte ich Ihnen ggf. später anbieten, aber dies würde eine Beauftragung nach 1. voraussetzen.


    Gerne stehe ich Ihnen für Erläuterungen zur Verfügung.


    Was als kurzer Besuch zur Vorbereitung einer Angebotsabgabe begann, hat für mich während des immer länger dauernden Schreibens inzwischen die Größenordnung eines echten Gutachtens angenommen. Ich sehe allerdings keine andere Möglichkeit, Ihnen nachvollziehbar und in sich stimmig zu erklären, auf welche Merkwürdigkeiten ich hier gestossen bin. Einfacher wäre es sicher gewesen, Ihnen einfach zu schreiben "kann Ihnen aus Kapazitätsgründen kein Angebot machen, blablabla ... "


    Ich würde mich über Ihren Anruf morgen auf jeden Fall freuen.


    Mit freundlichem Gruß


    Skeptiker

    Architekt und SV für Schäden an Gebäuden


    --- --- --- ENDE ZITAT --- --- ---


    Der "Sachverständige Dipl.-Ing. H.", ist "Präsident" eines großen (?) dt. Fachverbandes für Bauwerkserhaltung und Vorstandsmitglied zweier weiterer ähnlicher Bundesverbände. Er betreibt ein Sachverständigenbüro mit vorgeblich mehreren Niederlassungen, u.a. in Potsdam. Die Bild-Anlagen zum Gutachten sind teilweise mit Kugelschreiber handschriftlich beschriftet, überwiegend aber überhaupt nicht. Die als Handskizzen hergestellten Übersichtspläne sind praktisch nicht lesbar.


    :eek:


    Fa. S. ist seit 30 Jahren in B in der Bauwerkstrockenlegung tätig. Auf der Homepage sind auf Referenzbildern Abweichungen von den a.R.d.T. und Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu erkennen.


    :wall:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Kurze Zusammenfassung für diejenigen, die den langen Text nicht vollständig lesen mögen bzw. denen sich wesentliche Punkte der Geschichte nicht erschließen:

    1. Ein "SV für Schäden an Gebäuden", also einer genau wie ich auch, wird beauftragt, einen vermutet nassen Keller zu untersuchen und ggf. ein Sanierungskonzept zu erstellen. Er führt lt. am Objekt rd. 400 dokumentierte Feuchtemessungen durch und lässt vier Materialproben im Labor chemisch auf Salze und physisch auf Feuchte hin untersuchen.
    2. Das darauf hin erstellte schriftliche Gutachten entspricht weder inhaltlich noch handwerklich den Erwartungen an ein nachvollziehbares Gutachten:
      1. In Fachveröffentlichungen unbekannte und offenbar selbst erfundene "Fachbegriffe" werden verwendet.
      2. Eingesetzte Messgeräte werden nicht benannt.
      3. Den ermittelten Kennwerten fehlen Maßeinheiten oder diese sind falsch verwendet.
      4. Die beiliegenden Plandarstellungen sind grafisch kaum lesbar und widersprüchlich.
      5. Das Dokument enthält zu 50 % wiederverwendete allgemeine Standardtexte zum Vorgehen, die mit dem konkreten Objekt in keinem erkennbaren Zusammenhang stehen. Das beschriebene eigene Vorgehen weicht vom dargestellten Erkenntnisweg deutlich ab.
      6. Wesentliche und naheliegende optische Kontrollen (bspw. Außenseiten der angeblich undichten Kellerwände) haben nicht stattgefunden, werden zumindest nicht dokumentiert.
      7. Es wird ignoriert, dass der Keller aussenseitig drei unterschiedliche Anschlußhöhen mit Unterschieden von jeweils ca. 1 m hat, die Außenseite also teilweise freiliegen und damit keine Bodenfeuchte eintreten kann.
      8. Bereits der dritte Satz des Gutachtens enthält dessen Ergebnis: „Außenwände sind feucht“ - noch vor jeder Besichtigung oder Messung.
      9. Die Laborergebnisse, die das exakte Gegenteil belegen (die Wände sind trocken, die Salzbelastung minimal) werden dem Gutachten zwar beigelegt, aber inhaltlich ignoriert.
      10. Im erstellten Gutachten wird eine starke Durchfeuchtung unterschiedlos aller Außen- und Innenwände und damit dringender Sanierungsbedarf durch Fachfirmen festgestellt.
    3. Das Gutachten mit externer chemischer Labor-Analyse hat zusammen fast 10.000 € gekostet. Dies ist weder durch den erforderlichen Zeitaufwand, noch durch die Qualität der Arbeit oder ihre Darstellung / Dokumention gerechtfertigt.
    4. Vom Gutachter wird dringend empfohlen, nur Angebote von "qualifizierten Fachfirmen" einzuholen und unbedingt auch eine "qualifizierte und zertifizierte Bauüberwachung" zu engagieren und sonst sehr wahrscheinliche handwerkliche Fehler auszuschließen. Der Anschlussauftrag für den Gutachter soll also mit massiver Angstmache gesichert werden.
    5. Es wurden vom Gutachter Angebote ausführender Firmen eingeholt. Diese Firmen sind zufälligerweise alle Mitglieder des selben Fachverbandes für Holz- und Bautenschutz, dessen Präsident der Gutachter ist. Die eingehenden Angebote liegen bei nachträglicher Bewertung durchweg beim ca. Dreifachen des örtlich marktüblichen Preises.
    6. Die Eigentümer sind mit den extremen Preisen trotz der Argumentation, dass Qualität eben immer ihren Preis habe, nicht einverstanden und holen selbst Angebote ein. Ein plausibel erscheinendes Angebot für rd. 75 % des marktüblichen Preises wird beauftragt - bzw. für rd. 25 % der Angebotshöhe der "qualifizierten" Verbandsmitglieder.
    7. Die Anfrage an mich, ob ich persönlich die Objektüberwachung übernehmen könnte, führte zum langen Schreiben oben.
    8. Die WEG wollte die Arbeiten im Herbst diesen Jahres ausführen lassen, wird diese jetzt aber erstmal auf unbestimmte Zeit, mind. aber bis 2027, zurückstellen.
    9. Mir wurde initiativ angeboten, meinen Zeitaufwand für meine Analyse und Recherchen zu vergüten, auch wenn diese nicht beauftragt waren.
    10. Ich soll darüber hinaus beauftragt werden, ein Dutzend sinnvoll platzierter Messungen und eine Bauteilöffnung durchzuführen. Der Zeitaufwand hierfür wird sich mit Auswertung vermutlich auf max. 8 Arbeitsstunden belaufen, eher weniger.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Klingt nach einem Filz. Ich hoffe die Bauherren lassen sich nicht darauf ein. Man ist voll reingefallen und reagiert damit, dass man selbst den nächsten Fehler macht, einen Billiganbieter zu beauftragen. Irgend wie ganz schön schräg, dass Gutachten nicht zum Schadensbild passt und die Maßnahmen auch nicht, dazu noch die horrenden Preise. Potzblitz. Das kann man wohl als extrem teure Erfahrung abhaken.


    Wie groß ist denn der Keller?



    Ich kenne da so ein Fachingenieurbüro für Betonsanierung (meist TGs). Sie untersuchen prinzipiell selber bevor sie Maßnahmen planen um dann entsprechend auszuschreiben. Die Bauüberwacher habe ich als extrem kompetent kennen gelernt. So muss es sein.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Klingt nach einem Filz. Ich hoffe die Bauherren lassen sich nicht darauf ein. Man ist voll reingefallen und reagiert damit, dass man selbst den nächsten Fehler macht, einen Billiganbieter zu beauftragen. Irgend wie ganz schön schräg, dass Gutachten nicht zum Schadensbild passt und die Maßnahmen auch nicht, dazu noch die horrenden Preise. Potzblitz. Das kann man wohl als extrem teure Erfahrung abhaken.

    Und als Negativwerbung für die ganze Branche.

    Wie groß ist denn der Keller?

    Das Haus hat eine Grundfläche von geschätzten 120 - 150 m2. Im Keller wird gut die Hälfte davon als Souterrain-Wohnung genutzt. Deren Räume waren laut „Gutachten“ zu 100 % betroffen. Bei meinen Messungen kam ich darin auf wenige Meter im Sockel minimal feuchte Außenwände.


    Die Außenwände der nicht zum Wohnen genutzten Räume des UG wurde weder vom 1. Gutachter, noch von mir untersucht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Was ist denn mit Schäden/Schdensereignisse in der UG-Wohnung?

    Das steht hier in # 002!

    Die Mieter/Nutzer müssten doch viel eher etwas bemerken?

    Wo (fast) nichts ist, kann auch nichts bemerkt werden. Mir sind nicht alle Details der Vorgeschichte mitgeteilt worden. Die mir bekannten relevanten habe ich oben aufgeführt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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