lautete die Frage. Es folgt hier nun die außergewöhnlich lange Antwort an Frau R., eine aufgeschlossene Journalistin, Teil der WEG und frühere Bauherrin eines befreundeten Büros, das die Kontaktaufnahme zu mir empfohlen hatte. Ein Vorgespräch ergab bereits, dass die WEG nicht alleine auf der Suche nach einer Vollkaskoversicherung ist.
Teil 1
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Sehr geehrte Frau R. ,
erst unmittelbar zur Vorbereitung der Besichtigung am Freitagmorgen hatte ich mir am vergangenen Donnerstag die von Ihnen erhaltenen Unterlagen, konkret den „Feuchtetechnischer Untersuchungsbericht“ von Dipl.-Ing. H. vom XX.11.25 mit seinen darin genannten Anlagen und das Angebot XXXX.25.Y der Firma S. vom XX.12.25 angeschaut. Dabei fielen mir einige gravierende Punkte auf, die ich hier kurz auflisten möchte:
„Feuchtetechnischer Untersuchungsbericht“ Dipl.-Ing. H. vom XX.11.25
- Es fehlt eine Wiedergeabe der auftraggeberseitigen Fragestellung der Beauftragung.
- Die Objektbeschreibung ist extrem kurz und unvollständig.
- Die Auflistung „Rechtsgrundlagen“ ist widersprüchlich, teilweise falsch und dazu ebenfalls unvollständig.
- Untersuchungsbericht in Punkt 2.1. „Ermittlung der Schäden u. Feststellung der Schadensursachen“
- Hier werden allgemeine Aussagen zu einem fachlich sinnvollem und beabsichtigten Vorgehen mit den dabei dann tatsächlich gemachten Feststellungen gemischt.
- Dabei folgt der Bericht dann eigenartigerweise im Weiteren nicht mehr der vorab grafisch dargestellten beabsichtigen und sinnvollen Vorgehensweise.
- Bereits auf der fünften der 15 nicht nummerierten Seiten steht schon vor der Darstellung der Befunde die Diagnose fest:“… dass an den Außenwänden und Innenwände Feuchtigkeit und geringe Salzbelastungen vorhanden sind.“ … „Diese Erkenntnisse werden auch durch die Feuchtemessungen bestätigt.“
- Weiter heißt es dann: „Die vorgefundenen Abplatzungen, Verfärbungen … sind Auswirkungen der Salzbelastung im Mauerwerk."
- Untersuchungbericht in Punkt 2.2. „Feuchte- und Schadsalzermittlung“
- Die vorangestellten allgemeinen Aussagen zur Untersuchungsdurchführung sind fachlich richtig.
- Die Bewertung der Salzbelastung („Salzbestimmung“) erfolgt nur zusammenfassend mit dem einen Satz: „Den Werten ist zu entnehmen, dass die Belastung … in allen Proben niedrig ist.“ Genauer müsste hier stehen „sehr niedrig ist, denn nur einer von 12 Messwerten überschreitet den Mittelwert der Spanne einer „niedrigen Belastung“. Die Proben sind also nur leicht mit Salzen belastet. Der Wert liegt kaum über den Vergleichswerten unbelasteteten Materials! Eine dauerhafte Wassermigration kann nicht stattgefunden haben.
- Weshalb aus diesen niedrigen Messwerten die Notwendigkeit für einen zweimaligen Sanierputz abgeleitet wird, ist nicht nachvollziehbar, denn es liegt ja nur eine sehr geringe Belastung vor, teilweise sogar nahe der Nachweisgrenze. Eine Begründung erfolgt nicht.
- Unter dem Punkt "Auswertung Feuchtigkeit“ werden die mit einer Darrprobe im Labor hochpräzise ermittelten tatsächlichen Feuchtegehalte der 4 Materialproben (Putz / Ziegel?) mit gerundet 1,4 / 1,8 / 1,3 / 2,4 Masseprozent angegeben. Diese Bauteilfeuchtewerte sind zur Bewertung einer aktuell vorliegenden Feuchtebelastung in Relation zur sogenannten „Gleichgewichtsfeuchte“, „Ausgleichsfeuchte“ oder „praktischer Feuchtegehalt“ dieser Baustoffe zu setzen. Dies ist die Feuchte, die sich in Baustoffen in menschlichen Aufenthaltsräumen bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C und 60 % - 80 % relativer Luftfeuchte in Materialien im langfristigen Mittel natürlicherweise einstellen. Diese Werte wären also als „normal“ bzw. „trocken“ zu bewerten. Dieser Vergleich erfolgt durch Herrn H. nicht. Er schreibt auch nicht, weshalb er darauf verzichtet.
- Ich habe diesen hier unbedingt erforderlichen Vergleich nachgeholt: Die genannten Bezugswerte der Ausgleichsfeuchte sind in einer Tabelle der DIN 4108-4 normativ festgelegt. Der dort so genannte "praktische Feuchtegehalt“ von heutigem Ziegelmauerwerk liegt bei 1,0 Masseprozent, der von Zement- und Kalkmörtel wie auch von Beton bei 1,7- 1,9 Masseprozent. Vorliegend handelt es sich aber um historisches Ziegelmauerwerk, dass eine typische Ausgleichsfeuchte von 2,0 - 3,0 Masseprozent hat, siehe dieser Link.
- Mit anderen Worten: Unter der Annahme, dass bei den drei Materialproben in der Laboruntersuchung die Feuchte einer Mischung von historischem Ziegel, Zement- oder Kalkmörtel untersucht wurde, sind die ersten drei der vier untersuchten Proben als „sicher unter der Ausgleichsfeuchte“ bzw. „trocken“ zu bewerten, die letzte ebenfalls, oder je nach Mischungsverhältnis allenfalls als „leicht feucht“.
- Von Herrn H. werden diese mit hoher Präzision in einem Labor ermittelten und offensichtlich positiven Werte, welche trockene Bauteile belegen, ohne jede Erläuterung vollständig ignoriert.
- Herr H. hat vor Ort selbst zahlreiche weitere Feuchtemessungen mit einer Gann Hydromette RTU 600 und mit einem nicht spezifizierten „Mikrowellengerät“ durchgeführt.
- Da bei den Messungen mit der Hydromette weder eine Angabe zur verwenden Messelektrode noch zu den gewählten Geräteeinstellungen im Messprotokoll genannt sind, sind die Messungen nicht fachlich zu bewerten. Unabhängig davon fehlt die Einheit der angegeben Messwerte.
- Auch die Messungen mit dem unspezifizierten „Mikrowellengerät“ lassen sich aufgrund der fehlenden Spezifikation nicht bewerten.
- Eine qualitative Zusammenschau der „Messwerte“ beider Tabellen von Herrn H. gibt Hinweise auf eine vom Fussboden zur Decke immer weiter abnehmende Oberflächenfeuchte zum Zeitpunkt der Feuchtemessungen. Diese ist unabhängig vom wandaußenseitig anstehenden Boden / Graben, tritt also auch dort auf, wo keine Abdichtung vorhanden sein muss. (Wohnzimmer).
- Untersuchungsbericht in Punkt 2.3. „Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit“
- zeigen mit einer rel. Raumluftfeuchte von 61 % - 66 % und einer Raumlufttemperatur von 20,5 °C - 21,3 °C ein ein sehr feuchtes Raumklima, nur sehr knapp unterhalb der kritischen Grenze von 70 % rel. Luftfeuchte, oberhalb der mit Kondensatausfall an kalten Bauteiloberflächen zu rechnen ist.
- Der mittere Taupunkt für die genanten Werte liegt bei rd. 13° C.
- Die Nennung der Außenlufttemperarur- und -feuchte am Tag der Untersuchung fehlt. (Es regnete an diesem Tag in Berlin-Dahlem zeitweise bei Temperaturen zwischen 12 °C und gut 15 °C!)
- Auf den dem Messprotokoll beiliegenden Fotos ist anhand von Abdeckungen der Böden, abgestellten Malerwerkzeugen und einem Farbeimer erkennbar, dass dort unmittelbar vor der Begutachtung oder sogar während dieser großflächig Malerarbeiten mit Wandfarbe ausgeführt wurden. Weiterhin ist auf dem Foto des Badezimmers dort auf einem Wäscheständer trocknende Wäsche zu sehen.
- Die hohe Oberflächenfeuchte könnte also ebenso gut aus dem frischen Anstrich wie aus der hohen Luftfeuchtigkeit stammen.
- Auf die problematisch hohe Luftfeuchte am Tag der Messungen geht Herr H. nicht ein. Im Gegenteil: „Damit ist die Untersuchung abgeschlossen“.
- Eine optische außenseitige Kontrolle der Außenwände unterhalb der Geländeoberfläche wurde von Herrn H. nicht durchgeführt, jedenfalls nicht dokumentiert. Es gibt keine Hinwiese darauf, dass die Fassade überhaupt von außen besichtigt wurde. Eine optische Bewertung von außen fehlt komplett.
- Untersuchungbericht in Punkt 3. „Sanierungsempfehlungen"
- Herr H. empfiehlt entgegen seiner eigenen Befunde und deren fehlender bzw. weitgehend falscher Interpretation folgend eine „fachgerechte Sanierung“ und macht hierzu zahlreiche Vorschläge, die ein vollständiges Freischachten der betroffenen Außenwände und den vollständigen Rückbau und Neuherstellung der außen- wie innenseitigen Außenwandbeläge erfordern. Für die Dauer dieser sicher mehrwöchigen Arbeiten ist von einer Unbewohnbarkeit mind. der jeweils zu sanierenden Räume auszugehen.
- Auf eine detaillierte Wertung der Sanierungsempfehlungen selbst verzichte ich hier.
Der „feuchtetechnische Untersuchungsbericht“ von Dipl.-Ing. H. vom XX.11.25 ist in wesentlichen Teilen lückenhaft, nicht nachvollziehbar und umplausibel. Die Bewertung widerspricht teilweise eklatant den dokumentierten Messwerten. Die daraus abgeleiteten Sanierungsempfehlungen sind mit den darin dargestellten Einschränkungen grundsätzlich für die Beseitigung des unterstellten Baumangels geeignet. Allein ist die Existenz dieses Baumangels aus den gemachten örtlichen Feststellungen nicht abzuleiten.
Angebot XXX.25.X der Firma S. vom XX.12.25
- Das Angebot weicht von den Sanierungsempfehlungen H. in wesentlichen Teilen ab.
- Das Angebot beschreibt einzelne per se sinnvolle Teilleistungen lückenhaft oder abweichend von den anerkannten Regeln der Technik.
- Im Angebot fehlen bei oberflächlicher Lektüre erforderliche Leistungsteile.
- Dessen ungeachtet enthält es zusätzliche Leistungen, deren Sinn und Nutzen sich nicht erschließt.
- Die angebotene „Vertikalsperre im Injektagesystem“ ist für die hier offensichtlich vorliegende aber nicht erkannte geometrische Wärmebrücke der Gebäudedecke völlig ungeeignet. Diese ist ein thermisches Problem, kein primär hygrisches!
- Das Angebot basiert auf einer inhaltlich unzureichenden, fragwürdigen bis falschen Begutachtung von Herrn H. und wurde durch weitere Falschannahmen (siehe Gebäudeecke) noch am möglichen tatsächlichen Bedarf vorbei erstellt.
Ich rate dringend davon ab, dieses Angebot zu beauftragen! Dass bei dessen Ausführung eine mehrwöchige Umsetzung der Mieter und ein Staubschutz für deren empfindliche Audiotechnik und Musikinstrumente erforderlich ist, wurde hoffentlich von der Firma mitgeteilt!?
(ich habe erstmals geschafft, herauszufinden, dass der Editor ausschließlich Beitrage bis zu 10.000 Wörter verdauen kann!)
Teil 2 folgt