BG Bau...die nerven....echt!

  • Hallo allerseits,


    Ihr kennt das ja (wahrscheinlich) alle: BV startet und irgendwann kommen die Kontrollmitteilungen der BG bau. Welche Firma, Name, Adresse, Schuhgröße....


    Mich nervt dieser bürokratische Irrsinn regelmäßig aber so ist es eben in Deutschlands Bürokratie.


    Nun aber bekommt ein Bauherr von mir dieses Schreiben:



    Ich finde das nicht nur ungewöhnlich, sondern irgendwie deucht mir die BG Bau unterstellt uns (bzw. dem Bauherrn) Hilfskräfte nicht gemeldet zu haben.


    Für die Prüfung sind 1 1/2 Stunden angesetzt, man wird wohl mit einem SEK das Haus stürmen und die Bewohner einer peinlichen Befragung unterziehen...


    Letztendlich muss sich der Bauherr hierfür nun freinehmen und ist wenig erfreut. Me too.


    Hattet Ihr so etwas auch schon? Ist das überhaupt rechtens?


    Vorlage der Rechnungen (würde ich ja bei den Finanzbehörden noch verstehen)? Vorlage der Pläne....wozu?


    Kleiner Hinweis am Rande: Es wurde nichts mit Hilfskräften gemacht, sondern nur Fachfirmen waren auf der Baustelle.

  • Ist das überhaupt rechtens?

    Die entsprechenden Paragraphen, auf die sich die BG hier stützt, sind ja im Schreiben angegeben. Das lässt sich also überprüfen.


    irgendwie deucht mir die BG Bau unterstellt uns

    Mich deucht, es handelt sich um eine stichprobenhafte Kontrolle, die dein Bauherr bei der Auslosung zufällig "gewonnen" hat.


    Vorlage der Pläne....wozu?

    Mutmaßlich um abzugleichen, ob für alle vorgesehenen Arbeiten auch entsprechende Werkverträge vorliegen.

  • Ich finde das nicht nur ungewöhnlich, sondern irgendwie deucht mir die BG Bau unterstellt uns (bzw. dem Bauherrn) Hilfskräfte nicht gemeldet zu haben.

    Ich vermute, dass bisher keine Zahlen vorgelegt wurden, oder erst viel zu spät, oder dass diese nicht plausibel sind.


    Für die Prüfung sind 1 1/2 Stunden angesetzt,

    Ich frage mich, ob man einer Überprüfung an der Baustellenadresse zustimmen muss. Das war mal anders, soweit ich mich erinnere, aber vielleicht hat sich das ja geändert. Andererseits, was spricht gegen eine Überprüfung vor Ort wenn man nichts zu verbergen hat? Klar, der Zeitaufwand nervt, aber wenn die Bauunterlagen in Ordnung sind dann ist das auch schnell erledigt. Ob da jemand 1h mehr oder weniger gearbeitet hat, das lässt sich im nachhinein sowieso nicht mehr überprüfen. Wenn hingegen komplette Gewerke vergessen werden, oder diese verdächtig günstig waren, dann werden die hellhörig. Auch wenn der Baufortschritt verdächtig schnell ist, und angeblich nur in Eigenleistung gebaut wird, am besten noch neben einer hauptberuflichen Tätigkeit, dann erzeugt das Aufmerksamkeit. Du hast jedoch geschrieben, dass bei Deinem Bauherren nur (überwiegend) Firmen tätig waren, also sollte der Nachweis einfach sein.


    Letztendlich geht es darum, zu verifizieren ob der Bauherr korrekte Angaben gemacht hat, und für die BG geht es natürlich immer auch um Geld (Einnahmen). Irgendwie muss der Laden ja finanziert werden.

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  • Ihr kennt das ja (wahrscheinlich) alle: BV startet und irgendwann kommen die Kontrollmitteilungen der BG bau. Welche Firma, Name, Adresse, Schuhgröße....

    Nein, kenne ich nicht, hatte ich noch nie.

    Mich nervt dieser bürokratische Irrsinn regelmäßig aber so ist es eben in Deutschlands Bürokratie.

    Das ist im ungefähr selben Maße „bürokratischer Irrsinn“, wie die Bitte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Führer- und Fahrzeugschein zu zeigen, „stichprobenartige Kontrolle“ halt.

    Hattet Ihr so etwas auch schon? Ist das überhaupt rechtens?

    nein, ja, wahrscheinlich schon, die Rechtsgrundlage wird konkret benannt: Lesen, verstehen, bewerten, ggf. reagieren.

    Ich finde das nicht nur ungewöhnlich, …

    Ja, selten, aber kommt beim EFH öfter vor, bei Großbaustellen kommt dann gleich der Zoll mit Polizei und das hat dann tatsächlich schon etwas von einem SEK-Einsatz. Das hier ist eine ganz harmlose Nummer - wenn alles korrekt gemeldet wurde …

    Vorlage der Rechnungen (würde ich ja bei den Finanzbehörden noch verstehen)? Vorlage der Pläne....wozu?

    Plausibilitätsprüfung

    Letztendlich muss sich der Bauherr hierfür nun freinehmen und ist wenig erfreut. Me too.

    Wieso Du? Es ist ehrenhaft, wenn Du persönlich erscheinen willst, aber eine Grundleistung nach Anlage 10 zu § 34 HOAI eher nicht und auch nicht angefordert.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hatte ich noch nie. Ab und zu kommt mal das Gewerbeaufsichtsamt auf der Baustelle vorbei und die sind verdammt strenger als die BG Bau, aber sonst war nie was anderes, kein Zoll nix.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ich hatte so eine Anfrage auch noch nie.

    3-4 Kontrollen vor Ort, am Tag der Ablaufberatung, waren aber schon dabei. Lief immer sehr human.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Kann mich erinnern, dass die damals bei uns auch arg nervig waren. Vor allem wenn man sich als Bauherr noch mit so einem Kram rum schlagen muss. Aber nach Abgabe der Erklärung war dann auch Ruhe….ach ne…..die hatten uns zweimal unabhängig fürs gleiche Haus angeschrieben. Haben nicht verstanden, dass man verheiratet sein kann ohne den Namen zu ändern. :grinning_squinting_face:

  • Ich durfte vor 10 Jahren mal an einer Unangemeldete Zollkontrolle in der Firma teilnehmen... was die suchten, wurde nicht mitgeteilt.... Zoll mit vielen Autos alle mit Pistolen und Kugelsicheren Westen.

    Alle ca 60 Anwesenden wurden kontrolliert und einzeln befragt.

    Da wurde wirklich alles abgefragt.... auf die Frage nach Nebentätigkeiten antwortete ich (nichts ahnend...) wahrheitsgemäß das ich als Sachverständiger Nebenberuflich tätig sei... da ich in dem Moment nichts belegen konnte wurde mir mitgeteilt das verdächtig sei und untersucht/überprüft würde und dass ich als (möglicherweise) "Beschuldiger" mich nicht selbst belasten müsse... :eek: :hä:

  • Wieso Du? Es ist ehrenhaft, wenn Du persönlich erscheinen willst, aber eine Grundleistung nach Anlage 10 zu § 34 HOAI eher nicht und auch nicht angefordert.

    Stimmt natürlich, aber der Bauherr fühlt sich hier überfordert, hat mit solchen Dingen noch nie zu tun (ich allerdings auch nicht...)


    Das ist im ungefähr selben Maße „bürokratischer Irrsinn“,...

    Bei uns ist es regelmäßig so, dass man einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen hat, mit allen Angaben zu den beteiligten/ beauftragten Firmen, mit Adresse, Telefon usw. Solche Fragebögen bei manchen Baustellen auch mehrmals, weil ja zB am Anfang spätere Gewerke noch nicht vergeben waren. Das ist lästig. Und nun auch noch eine nochmalige Überprüfung in den 4 Wänden des Bauherrn. Ich finde das schon etwas schikanös.

  • Ich durfte vor 10 Jahren mal an einer Unangemeldete Zollkontrolle in der Firma teilnehmen... was die suchten, wurde nicht mitgeteilt.... Zoll mit vielen Autos alle mit Pistolen und Kugelsicheren Westen. …

    Bitte keine Panik machen und klar unterscheiden:


    Bei Thomas B will die

    BG bau

    kommen, bei Profil und bei mir kam der

    Zoll

    Die BG-Bau ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und will die zu zahlenden Pflichtbeiträge ermitteln und eintreiben, der Zoll ist (Finanz-) Polizei und arbeitet der Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft und Gerichte zu. Beides ist etwas völlig anderes und nicht miteinander zu verwechseln!


    Bei Thomas B will die BG kommen. Das sind bestimmt, aber freundlich auftretende zivile Menschen mit Aktenkoffer und Laptop. Schutzwesten tragen die uniformiert auftreffenden gemeinsamen Arbeitsgruppen von Zoll und Polizei (die in B manchmal auch von Landeseinwohneramt und BG begleitet werden / wurden). Letztere kommen unangemeldet und kontrollieren primär die Personaldokumente, den Sozialversicherungsstatus und bei Nichtdeutschen den Aufenthaltsstatus. Da die Kontrollierten dabei ggf. um ihr illegales Einkommen oder die Entdeckung ihres illegalen Aufenthaltsstatus fürchten und auf Baustellen naturgemäß „gefährliche Gegenstände“ locker verteilt zugegen sind, tragen die dann bei der Arbeit nicht nur S3-Schuhe und Bauhelme, sondern auch Schutzwesten. Der Zoll und die Polizei kommen - gesetzlich entsprechend berechtigt - unangemeldet und in großer Personenzahl - hier aber nicht, denn hier will die BG kommen. Und die meldet sich an und darf meines Wissens sogar eine Tasse Kaffee annehmen wenn man sie hereingelassen hat. Ich verstehe die Aufregung nicht.

    Ich finde das schon etwas schikanös.

    Ja, Kontrollen sind immer völlig willkürlich und schikanös, wenn man selbst kontrolliert wird und viel zu oberflächlich und lächerlich, wenn die Nachbarin kontrolliert wird.

    ... der Bauherr fühlt sich hier überfordert, hat mit solchen Dingen noch nie zu tun (ich allerdings auch nicht...)

    Du machst also Anstalten, Dich in eine Dir unbekannte Situation zu begeben und im ungünstigsten Fall Aussagen zu treffen, die sich Dein Bauherrn dann evtl. negativ anrechnen lassen muss und für die er Dich ggf. später sogar in Haftung nehmen möchte und kann. Das machst Du ohne Auftrag und ohne Honorar, so dass Deine Planerhaftpflichtversicherung von der Haftung freigestellt sein dürfte. Herzlichen Glückwunsch!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke

    Um einen positiven kollegialen, aber juristisch laienhaften Rat daraus zu machen, sehe ich zwei für Dich risikoarme Optionen:

    • den Bauherrn nach bestem Wissen mit allen von der BG geforderten Unterlagen zu versorgen (soweit vorhanden) und diesen allein in den Termin gehen lassen. Dabei gehe ich davon aus, dass der Zeitaufwand dafür sich bei Dir in Rahmen von vielleicht einer Stunde bewegt und unter irgendwas zwischen sowieso zu leisten und Kundenfreundlichkeit zu verbuchen.
    • dem Bauherrn eine externe juristische Fachberatung zu empfehlen, damit er sich nicht selbst belastet - wenn denn dieses Risiko bestehen könnte.

    Da es hier aber nicht um Strafverfolgung geht, sondern ganz schlicht um die Beitragsermittlung zur gesetzlichen Unfallversicherung auf der Baustelle Deines AG und noch dazu in sehr überschaubarer Höhe, neige ich persönlich nach Deiner bisherigen Schilderung

    Es wurde nichts mit Hilfskräften gemacht, sondern nur Fachfirmen waren auf der Baustelle.

    klar dazu, es erstmal beim ersten Punkt zu belassen und die Energie auf die bezahlten (Grund-) Leistungen unserer Profession zu konzentrieren.


    :bier:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das ist ein sehr guter Hinweis Skeptiker , sich mal etwas zurückzunehmen.

    Ich neige auch gern dazu, den Bauherren über meine eigentliche bezahlte Aufgabe hinaus zu beraten, ohne dabei das Haftungsrisiko zu bedenken.

    Man ist ja doch leicht gebauchpatschelt, wenn man für den unfehlbaren Fachmann gehalten wird.


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  • Nur mal so zur Info,


    ich denke nicht, dass es hier haftungstechnische Risiken gibt. Derzeit wissen wir nicht einmal was die überhaupt wollen. BG Bau ist ja regelmäßig scharf darauf Beiträge zu generieren. Es dürfte somit also darum gehen, ob irgendwelche Arbeiten in Form von Nachbarschaftshilfe oder so ähnlich ausgeführt wurde. Wurde es aber nicht. Alle Gewerke wurden durch ganz normale Firmen ausgeführt. Hierzu müsste der Bauherr dann eben die Rechnungen offenlegen. Die sollte er natürlich haben. Ich werde hier ganz sicher nicht das große Wort führen. Was gäbe es auch zu berichten, außer dass alles ganz "normal" abgelaufen ist. Firma 1, 2, 3 und ...X waren hier beteiligt. That's it. Dauert halt, kostet Zeit....nervt eben.

  • Das halte ich für eine gesunde Einstellung. Man sollte in so eine Überprüfung nicht zu viel interpretieren, und wenn die Zahlen plausibel sind dann ist das Thema auch sehr schnell erledigt.

    Bei meinem Bruder haben sie damals überprüft und nachgehakt, weil die Eigenleistung und Anzahl der Helferstunden unüblich hoch war. Das hätte man auch telefonisch erledigen können, denn die BG hatte irgendwie übersehen, dass der Hausbau fast 3 Jahre gedauert hat, und damit ihre pauschalen Annahmen (Referenzwerte) nicht passen konnten.


    Klar, das nervt, weil man als Bauherr während der Bauzeit so viel um die Ohren hat, dass man froh ist, wenn die Hütte erst einmal steht und man einziehen kann. Für die meisten Bauherren ist so ein Hausbau eben nicht daily business, und man befindet sich quasi mehrere Monate (oder gar Jahre) im Ausnahmezustand. Neben Familie und Hauptberuf ist die Belastung schon enorm. Wenn dann auch noch solche augenscheinlich unnötigen Überprüfungen hinzukommen, dann erhöht das erst einmal den Stress, obwohl man gar nichts zu verbergen hat. Alleine schon die Schreibweise solcher Briefe, mit vielen Paragraphen, erhöht bei den meisten Bauherren den Adrenalinspiegel. Nicht weil man etwas zu verbergen hätte, sondern einfach aus Unsicherheit weil das eine ungewohnte Situation ist.


    Ich denke das geht uns allen so wenn wir mit einer neuen Situation konfrontiert werden. Deswegen finde ich es gut, wenn der Architekt hier seinem Kunden etwas zur Seite steht. Nicht um Regie zu führen, sondern einfach als moralische Unterstützung. Ich habe das in den letzten Jahrzehnten für meine Kunden mehrfach gemacht, wenn deren Produkte im Rahmen der "Marktüberwachung" überprüft wurden. Die Schreiben die da verschickt werden sind gespickt mit Paragraphen, und auf der zweiten Seite stehen dann Strafandrohungen die den Jahresgewinn einer kleineren Firma problemlos übersteigen können, bis hin zur Androhung von Rückrufen die eine Firma in die Insolvenz schicken können. Kein Wunder wenn in einer Firma die so ein Schreiben bekommt erst einmal Alarmzustand herrscht.

    Am Ende hat mich das wenige Stunden Arbeit gekostet, und in den meisten Fällen wurden die Vorgänge ohne Befund (also ohne Kosten für meine Kunden) abgeschlossen. In wenigen Fällen kam es zu Kosten im niedrigen vierstelligen Bereich für technische Überprüfungen, also kein Vergleich zu den o.g. Androhungen. Ich habe meinen Aufwand den Kunden nie in Rechnung gestellt, sondern unter "Service" verbucht.

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  • Ich habe meinen Aufwand den Kunden nie in Rechnung gestellt, sondern unter "Service" verbucht.

    Löblch - aber davon kann die BG nicht ausgehen. Manch eine(r) mag auch direkt zum Juristen (m/w/d) rennen. :rb:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • ich denke nicht, dass es hier haftungstechnische Risiken gibt.

    Wenn ich an das in der juristischen Fachliteratur postulierte Verbot der Rechnungshochprüfung und an die daraus resultierende Schadensersatzpflicht für Architekten und Bauings denke, fürchte ich, dass dieses analog auch hier gelten könnte. Das heißt, dass vom Architekten der BG gegebene Informationen, die zu einer dann berechtigten Forderungserhöhung bei dieser führen, genau eine solche Haftung auslösen könnten. Private Bauherren sind der BG gegenüber auskunftspflichtig, Architekten / BauIngs nicht. Also würde ich als Architekt mich diesem Risiko nicht aussetzen wollen.

    Ich habe meinen Aufwand den Kunden nie in Rechnung gestellt, sondern unter "Service" verbucht.

    Für beratend tätige Freiberufler ein Steuerberater, Architekten, Bauingenieurinnen und andere gelten in bestimmten Tätigkeitsbereichen und insbesondere gegenüber "Verbrauchern" besonders weitreichende Haftungsregeln. Insofern ehrt Dich Dein Vorgehen, ist Angehörigen der beratenden freien Berufe aber ohne juristischer Beratung und gründliche Prüfung so nicht zu empfehlen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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