Projekt: Abdichten des Balkons gegen Wassereintritt

  • Du meinst die Landesbauordnung Baden-Württemberg:
    https://beteiligungsportal.bad…ente/Landesbauordnung.pdf
    Ich habe da nichts gefunden.

    Es scheitert ja schon daran, eine halbwegs aktuelle Fassung zu finden. Hier als Hilfe

    Landesrecht BW

    Dann mal den § 16 lesen und verzweifelt neu fragen.


    P.S.: Ich halte mich zurück. Möchte keine Beihilfe zum "Selbstmord" leisten.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Die Drainagebene besteht also nur aus der Luft des Zwischenraums der durch die Stelzlager zwischen den Fliesen und der Flüssigkunststoffabdichtung erzeugt wird.
    Ist das richtig?

    ja

    Und Luft kostet nichts im Vergleich zu einer Drainagematte.

    korrekt

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • § 3 LBAOAVO - leider ist die Vorschrift seit 27.06.2025 außer Kraft

    Zum Nachlesen sollte man schon aktuelle Regelwerke heraussuchen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Logisch! Ich sag ja - 1/4 Wissen. Maximal

    Du hast Recht:
    Da ich kein Experte bin und nicht studiert habe, kann man deine Abschätzung nach oben noch verschärfen:
    Wissen <= 1%

    Zitat

    Such mal nach Umwehrungen und Fensterbrüstungen :face_with_tongue:

    Danke für den Tipp von dir und vom Foristen in Beitrag 31.


    Landesrecht BW

    ----------------------------------------------------
    Verkehrssicherheit

    1) Bauliche Anlagen sowie die dem Verkehr dienenden,

    nichtüberbauten Flächen von bebauten Grundstücken

    müssen verkehrssicher sein

    (2) Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Ver-

    kehrs darf durch bauliche Anlagen oder deren Nutzung

    nicht gefährdet werden.

    (3) Umwehrungen müssen so beschaffen und angeordnet

    sein, dass sie Abstürze verhindern und das Überklettern

    erschweren.

    ------------------------------------------------------

    Ist es das, was du gemeint hast?

    mfg
    Mesrine

  • Um so mehr die Frage nach der verbleibenden Höhe nach geplanter (nein geplant hat das ja niemand) Sanierung.

    Welche Höhe schreibt die LBO mindestens vor?

    Danke für den Link auf § 16 Verkehrssicherheit.
    Dadurch, dass der Boden (Fliesenoberfläche) durch den Aufbau höher wird, verringern sich die Abstände zur Verwahrung (Balkonbrüstung).
    Das ist doch im Sinne der Verkehrssicherheit.
    So fasse ich das zumindest auf.

    Zitat aus §16:
    -------------

    (7) Der Abstand zwischen den Umwehrungen nach Absatz 4 und den zu sichernden Flächen darf waagerecht

    gemessen nicht mehr als 6 cm betragen.

    ...
    Der Abstand dieser Umwehrungen von der zu sichernden Fläche darf senkrecht gemessen nicht mehr als

    12 cm betragen

    -------------

    mfg
    Mesrine

  • 1.ist eine Brüstung KEINE Verwahrung! Das ist was völlig anderes.

    2. ging es um die Oberkante

    (6) 1Nach Absatz 4 notwendige Umwehrungen und Fensterbrüstungen müssen mindestens 0,9 m hoch sein. 2Die Höhe darf auf 0,8 m verringert werden, wenn die Tiefe des oberen Abschlusses der Umwehrung mindestens 0,2 m beträgt. 3Bei Fensterbrüstungen wird die Höhe von der Oberkante des Fußbodens bis zur Unterkante der lichten Fensteröffnung gemessen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Dadurch, dass der Boden (Fliesenoberfläche) durch den Aufbau höher wird,...

    wenn der Bodenaufbau höher wird, kann dies mehrere Konsequenzen haben:


    - Anschlusshöhe zur Balkontür.

    - Höhe der Geländeroberkante kann (wird!) sich verringern und (ggf.) die zulässige Mindesthöhe unterschreiten.

  • Skeptiker:
    ----------------------------------------------

    Zitat von Mesrine

    So wie ich dich verstanden habe, schägst du Folgendes vor:

    Auf den Beton (mit Gefälle) kommt eine Flüssigkunststoffabdichtung, dann die Stelzlager und zum Schluss die Fliesen.


    Ja, das würde meines Erachtens grundsätzlich ausreichen - ein existierendes ausreichendes Gefälle vorausgesetzt. Dies ist aber eine allgemeine Ferndiagnose ohne Kenntnis der örtlichen Zu- und Umstände und kann eine fachgerechte Planung nach Ortsbesichtigung nicht ersetzen.


    Zitat von Mesrine

    Besteht bei der Flüssigkunststoffabdichtung keine Durchstanzgefahr, d.h. dass sich die Stelzlager durch die Flüssigkunststoffabdichtung durchdrücken und dann Wasser in den Beton eindringen kann?


    Nein, bei Verarbeitung direkt auf einem tragfähigen und druckfesten mineralischen Untergrund (Betonplatte) und Lastverteilplatten an den Stelzlagerfüssen oder einer anderen flächigen Lastverteilung durch die Stelzlagen selbst nicht.

    ----------------------------------------------


    Von 3 Herstellern von Flüssigkunststoff wurde mir Gegenteiliges geraten:
    Zitat1:
    "wir empfehlen bei Stelzlagern eine Bautenschutzmatte unter den Stelzlagern.

    Dies ist nicht auf der ganzen Fläche notwendig, sondern nur unter den Stelzlagern."

    Zitat 2:
    "Um mit Stelzlager auf einer Flüssigkunststoffabdichtung einen Nutzbelag aufbringen zu können ist es erforderlich,
    dass eine Schutzlage auf die Abdichtung aufgebracht wird.
    Diese Schutzlage kann aus einem Schutzvlies mit einem Mindestgewicht von 300 g/m² bestehen."

    Zitat 3:
    "Bei punktuellen Belastungen, wie sie durch Stelzlager entstehen, ist es ratsam, die Beschichtung entsprechend zu schützen, um mechanische Beanspruchung zu reduzieren.

    In der Praxis wird daher empfohlen, zwischen Beschichtung und Stelzlagern eine geeignete Schutzlage (z. B. Bautenschutz- oder Gummimatten) vorzusehen. Dadurch wird die Last besser verteilt und die Oberfläche geschont."


    Was meinst du dazu?
    Haben Bautenschutzmatte bzw. Schutzvlies überhaupt (ein hinreichend großes Gefälle vorausgesetzt)
    überhaupt eine entwässernde Wirkung oder staut sich da das Wasser zwischen Bautenschutzmatte bzw. Schutzvlies
    und Flüssigkunststoffabdichtung?

    mfg
    Mesrine

  • Bild vom bestehenden Balkon - vornehmlich dem Untergrund, der die Abdichtung aufnehmen soll - wäre ut

    An den Balkon komme ich gerade nicht ran.
    Aber der Untergrund wird ein Estrich mit 1,5% - 2% Gefälle auf einem Balkon (Betonboden).

    mfg
    Mesrine