Hallo zusammen,
auf meinem Balkon (6 m x 1,2m) befindet sich ein Steinteppch, der sich langsam zersetzt.
Außerdem ist die Abdichtung nicht mehr wasserdicht.
Mein Sanierungsvorschlag:
Entfernen des Steinteppichs und der evtl. darunterliegenden Belage bis zur nackten Betonoberfläche
Dann ein Gefälle (Estrich?) mit 1,5% Gefälle.
Darauf eine (oder zwei?) 1,5 mm dicke EPDM-Folie.
Darauf eine 10 mm dicke Drainagematte.
Darauf Plastikfliessen (Klicksystem).
Ziele:
Z1) langlebig (deshalb EPDM-Folie und kein Bitumen bzw. Kunststoffabdichtung)
Z2) stabil
Z3) reparaturfreundlich (deshalb soll maximal nur die EPDM-Folie geklebt werden)
Fragen:
1) Ist mein Vorhaben in sich konsistent oder befinden sich da schon schwere Mängel?
2) Sind zwei EPDM-Folien aufeinander sinnvoll oder ist das "überdosiert"?
3) Gibt es bessere Alternativen als Estrich, um ein Gefälle herzustellen?
mfg
Mesrine
Projekt: Abdichten des Balkons gegen Wassereintritt
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Z2) stabil
Was verstehst Du in diesem Zusammenhang unter "stabil"?
der evtl. darunterliegenden Belage bis zur nackten Betonoberfläche
Dann ein Gefälle (Estrich?) mit 1,5% Gefälle.Bevor Du hier einen Estrich und neuen Belag aufbringst, würde ich erst einmal prüfen, wieviel Gewicht (Last) der Balkon noch verträgt. Entspricht der neue Aufbau vom Gewicht in etwa dem alten Aufbau, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Modernisierung möglich ist. Ansonsten Statiker fragen, bevor der Balkon irgendwann nach unten klappt.
2) Sind zwei EPDM-Folien aufeinander sinnvoll oder ist das "überdosiert"?
Knackpunkt sind selten die Folien an sich, sondern Anschlüsse und Überlappungen. Ich sehe keinen Vorteil darin, wenn man 2 Folien übereinander verwendet. Soll es dicker als 1,5mm sein, dann gäbe es auch EPDM Matten als Rollenware in beispielsweise 3mm Dicke. Für Deinen Einsatzzweck halte ich das für nicht sinnvoll.
Wichtig ist, dass die Anschlüsse (auch an die Wand, Balkontür) richtig ausgeführt werden, und dass die EPDM Folie durch einen Oberbelag geschützt wird.
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Zitat
Was verstehst Du in diesem Zusammenhang unter "stabil"?eigentlich langlebig, d.h. dass das Material nicht nach 100 Begehungen "müde" wird bzw. kaputt geht, wie z.B. der Rasen auf einem
Fussballfeld.
Vermutlich wäre auch Kunstrasen als Belag auf meinem Balko nicht sehr alglebig (stabil).
Stimmt das ?
Was ist langlebiger: Kunstrasen oder Kunststoff-Klickfliese?ZitatBevor Du hier einen Estrich und neuen Belag aufbringst, würde ich erst einmal prüfen, wieviel Gewicht (Last) der Balkon noch verträgt. Entspricht der neue Aufbau vom Gewicht in etwa dem alten Aufbau, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Modernisierung möglich ist. Ansonsten Statiker fragen, bevor der Balkon irgendwann nach unten klappt.
Drainagematte: ca. 1 Kg / m^2
Kunststoff-Klickfliese: ca 6 Kg / m^2ZitatKnackpunkt sind selten die Folien an sich, sondern Anschlüsse und Überlappungen.
Danke, das wusste ich nicht und muss es in meinen Überlegungen berücksichtigen!
Gibt es Anleitungen, wie man mit den Anschlüsse und Überlappungen verfahren soll?ZitatIch sehe keinen Vorteil darin, wenn man 2 Folien übereinander verwendet. Soll es dicker als 1,5mm sein, dann gäbe es auch EPDM Matten als Rollenware in beispielsweise 3mm Dicke. Für Deinen Einsatzzweck halte ich das für nicht sinnvoll.
Ok. Also reicht eine 1,5 mm dicke EPDM-Folie.
ZitatWichtig ist, dass die Anschlüsse (auch an die Wand, Balkontür) richtig ausgeführt werden, und dass die EPDM Folie durch einen Oberbelag geschützt wird.
Was heißt richtig?
Gibt es dazu Anleitungen?Der Oberbelag meiner EPDM-Folie ist eine Drainagenmatte, damit das Wasser abfließen kann.
mfg
Mesrine -
Skeptiker
Hat das Thema aus dem Forum Mein Projekt nach Fußbodenaufbau & Bodenbeläge verschoben. -
Drainagematte: ca. 1 Kg / m^2
Kunststoff-Klickfliese: ca 6 Kg / m^2und was ist mit dem "neuen" Estrich (Gefälle)?
Gibt es dazu Anleitungen?
Die weiß ich jetzt nicht auswendig. Es gibt hier im Forum aber User die haben viel öfter damit zu tun, also abwarten, es kommen sicherlich noch Antworten. Die Abdichtung von Balkonen ist ein heikles Thema, da kann viel schief gehen.
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Hallo,
ich kenne zwar deine Fähigkeiten nicht bzgl. EPDM verlegen, aber ich würde dir empfehlen, das einen Dachdeckerbetrieb übernehmen zu lassen. Die Fläche bekommt ein Laie evtl. noch hin zu verlegen, aber sobald es an die Wandanschlüsse, Traufausbildung und spätestens beim Türanschluß, dürfte der Laie überfordert sein. Ich sehe die Gefahr ziemlich groß, dass alles doppelt gemacht werden muß, ziemlich groß. Du kannst dir ja von dem EPDM Hersteller mal eine Verlegeanleitung durchlesen ( hier ist alles meistens ganz gut beschrieben, wie welcher Anschluß auszuführen ist ) und dann für dich entscheiden, ob du dir das zutraust. Gerade im Bestand gibt es so ein paar Details oder Ecken, die nicht in einer Verlegeanleitung stehen und dennoch sicher ausgeführt werden können/müssen.
Den Gefälleestrich könnte man bspw. auch durch eine leichtere Gefälledämmung ersetzen. Zum doppelten Verlegen: dies macht keinen Sinn, die erste und einzige Lage ordentlich verlegen, das reicht voll und ganz, wenn richtig ausgeführt.
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Die Abdichtung von Balkonen als auskragenden hoch belastbaren Bauteilen ist im Bereich des Wohnungsbaus eine der größten bautechnischen Herausforderungen und gelingt schon ausgebildeten und erfahrenen Profis unerfreulich oft nicht, so dass dies in D eine der größten Quellen von Bauschäden ist. Sich als offensichtlich völlig unerfahrener Laie da heran zu trauen ist - vorsichtig formuliert - mutig, deutlicher geschrieben ziemlich riskant.
Weshalb Ist die Abdichtung von Balkonen so schwierig?
aus technischer Sicht:
- Balkone sind im Wohnbau durch ihre Auskragung die potentiell statisch am höchsten belasteten Bauteile - und damit die sensibelsten für Materialalterung und Korrosion, bspw. der Bewehrung.
- Balkone sind Teile der Gebäudehülle. Undichtigkeiten gefährdenden das gesamte Gebäude, besonders aber das Tragsystem von auskragenden Bauteilen.
- Ältere Balkone weisen oft nicht die schon seit Jahrzehnten gesetzlich und bauphysikalisch erforderlichen Maßnahmen zur Wärmedämmung auf. Diese müssen deshalb heute bei wesentlichen baulichen Veränderungen oft nachgeholt werden.
aus rechtlicher Sicht:
- Die Größe und das Aussehen von Balkonen sind oft baurechtlich bestimmt. Veränderungen daran können deshalb baurechtlich relevant und ggf. sogar genehmigungspflichtig sein.
- Energetisch Sanierungen können bei wesentlichen baulichen Veränderungen gesetzlich verpflichtend sein („GEG“).
- In nach WEG geteiltem Wohneigentum sind Balkone i.d.R. (oder immer?) Gemeinschaftseigentum und der Umgang mit ihnen in der Teilungserklärung geregelt. Diese Regeln sind einzuhalten. Ggf. sind vor jeglicher Maßnahme Entscheidungen der WEG erforderlich. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen oder komplett scheitern.
Ich kann nur empfehlen, zuerst den rechtlichen Rahmen zumindest grob zu prüfen und dann erst an die technischen Details zu gegen. Auf die komme ich in einem weiteren Post zurück.
Generell halte ich die Abdichtung von Balkonen für eine der am wenigsten laiengeeigneten Baumaßnahmen überhaupt - allemal im nach WEG geteilten Wohneigentung - in der Planung wie in der Ausführung!
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Aus baukonstruktiver Sicht sind bei Dir mind. die folgenden Punkte kritisch:
- sich durch ein zusätzlich aufgebrachtes Gefälle verändernde Anschlusshöhen (Tür, Traufkante, Brüstung).
- ein mögliches Gewichtsproblem durch Estrich (im Verbund, auf Trennlage oder schwimmend auf Wärmedämmung)
- ggf. erforderliche Nachrüstung von Wärmedämmungen
- die Anschlüsse der neuen Abdichtung an die aufgehenden Bauteile und den Balkonrand. Nicht die Fläche ist meist das Problem, sondern die Hinterläufigkeit der Abschlüsse.
Balkone werden heute oft vollständig mit Flüssigkunststoff abgedichtet. Der ist für die vielen unterschiedlichen Anschlüsse gut geeignet und sehr haltbar. Für die fachgerechte Anwendung braucht es eine Schulung.
Eine fachgerechte Planung wirst Du nicht über dieses Forum bekommen können. Du brauchst Profis!
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Zitat
Ältere Balkone weisen oft nicht die schon seit Jahrzehnten gesetzlich und bauphysikalisch erforderlichen Maßnahmen zur Wärmedämmung auf.
ZitatWie kann man Balkone wärmedämmen?
In nach WEG geteiltem Wohneigentum sind Balkone i.d.R. (oder immer?) Gemeinschaftseigentum und der Umgang mit ihnen in der Teilungserklärung geregelt. Diese Regeln sind einzuhalten. Ggf. sind vor jeglicher Maßnahme Entscheidungen der WEG erforderlich. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen oder komplett scheitern.
Der Balkon befindet sich im Mittelreihehaus eines 3er-Reihenhauses und ist vermietet.
Ob er zu einer WEG gehört weiß ich nicht (habe das MRH geerbt).
Wie findet man heraus, ob es eine WEG gibt?
Im Grundbuch habe ich nur gefunden, dass ein Weg zu zwei Parteien gehört, der von diesen 2 Parteien belaufen werden darf.
mfg
Mesrine -
Zitat
Balkone werden herüberfahren vollständig mit Flüssigkunststoff abgedichtet. Der ist für die vielen unterschiedlichen Anschlüsse gut geeignet und sehr haltbar.
Ist EPDM-Folie langlebiger als Flüssigkunststoff ?
Das wird zumindest - so meine Interpretation - oft im Internet behauptet.ZitatEine fachgerechte Planung wirst Du nicht über dieses Forum bekommen können. Du brauchst Profis!
Wie erkenne ich die Profis?
mfg
cx -
Wenn das ein Reihenhaus ist, dann gehört Dir das Grundstück, das Häusle und somit auch der Balkon. Zumindest in den allermeisten Fällen ist das so. Wie erkennt man Profis? Nun ja, zuerst mal solltest Du Dich an jemanden wenden, der das ganze prüft und organisiert. Das kann ein Architekt sein, das kann aber auch ein für Sanierungen spezialisiertes Ingenieurbüro sein. Die machen, bzw kümmern sich um alles was man braucht. Ingenieurbüros haben den Vorteil, dass sie die Statik gleich mitmachen können. Diese Profis kennen dann auch die Firmen, denen man solche Aufgaben zur Ausführung anvertrauen kann.
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Der Balkon befindet sich im Mittelreihehaus eines 3er-Reihenhauses und ist vermietet.
Ob er zu einer WEG gehört weiß ich nicht (habe das MRH geerbt).Wenn die Reihenhäuser real geteilt sind und auf eigenen Grundtücken stehen, handelt es sich vermutlich nicht um „Eigentumswohnungen“ („ETW“) als Teil einer WEG.
Wie findet man heraus, ob es eine WEG gibt?
Im Grundbuch habe ich nur gefunden, dass ein Weg zu zwei Parteien gehört, der von diesen 2 Parteien belaufen werden darf.
Also vermutlich keine ETW nach WEG, sondern realgeteiltes echtes Eigentum und damit etliche Probleme und Sorgen weniger.

Ist EPDM-Folie langlebiger als Flüssigkunststoff ?
Keine Ahnung. Es gibt Flüssigkunststoffe mit einer Materialgarantie vom Hersteller für 20 Jahre oder mehr. Der zentrale Vorteil läge hier in der Verarbeitung der Anschlüsse - wenn keine Wärmedämmung erforderlich ist.
Wie erkenne ich die Profis?
siehe bei Frau Maier !
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Wie erkenne ich die Profis?
Ein Profi wir NIE eine Lösung aus dem Ärmel zaubern.
Er wird zunächst einen Ortstermin machen.
Dabei wird er in den meisten Fällen weitere Untersuchungen anraten.
Das alles kann natürlich nicht kostenlos sein. Unternehmen, die auf einen Auftrag hoffen, scheiden deshalb "meistens" aus.
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Diese Profis kennen dann auch die Firmen, denen man solche Aufgaben zur Ausführung anvertrauen kann.
Ein "Profi" war schon mal da und hat Folgendes diagnostiziert:
ZitatAlles anzeigenAufgrund der baulichen Gegebenheiten, insbesondere der Tatsache, dass beide Balkone unmittelbar aneinandergrenzen, ist eine fachgerechte Abdichtung der Bauteilfuge nur möglich, wenn der Belagsaufbau auf beiden Seiten der Fuge mindestens 30 cm zurückgebaut wird.
Da der angrenzende Balkon jedoch erst kürzlich renoviert wurde, würde ein Rückbau zwangsläufig eine Beschädigung des neu aufgebrachten Belags mit sich bringen.
Ohne diesen Eingriff ist eine dauerhafte und sichere Abdichtung der Fuge aus unserer Sicht technisch nicht umsetzbar. Es besteht die Möglichkeit diese Bauteilfuge durch Injektionen oder Fugenbänder dauerhaft abzudichten.
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Ob eine Injektion technisch möglich ist, muss sich ein Fachmann aus dem Gebiet vor Ort anschauen. Für eine Injektion, müssten wir aber wiederum einen eingrifft an dem Benachbarten Balkon vornehmen um eine technisch richtige Ausführung zu gewährleisten.
Fragen:
- Was geschieht, wenn sich die Nachbarn weigern, Eingriffe auf ihren Balkonen vornehmen zu lassen? Wie sieht das rein rechtlich aus?
- Hat es einen Sinn den Balkon zu überdachen mit Überstand von z.B. 1 Meter, um Eintritt von Regenwasser zu vermeiden? Muss so ein Dach genehmigt werden beim Bauverwaltungsamt bzw. von den Nachbarn?
mfg Mes
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Da musst Du Deinen "Profi" fragen wie das alles geht. Wir können Dir hier nix sagen, weil wir Deinen Balkon nicht kennen und nie gesehen haben. Gehe zu einem Profi wie ich beschrieben habe!
Wärst Du in Oberschwaben, könnte ich Dir sogar einen nennen. Aber solchene sind im Telefonbuch bzw Internet deutlich als Spezialisten für Sanierungen betitelt. Keine Firmen, sondern solchene wie ich beschrieben habe!
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Ein "Profi" war schon mal da und hat Folgendes diagnostiziert:
Schade, dass Du das nicht gleich (mit-) geschrieben hat. Es hätte einigen Text überflüssig gemacht.
Der sachverständige Mensch hatte Dich sogar schon explizit auf die Anschlussproblematik hingewiesen.
- Was geschieht, wenn sich die Nachbarn weigern, Eingriffe auf ihren Balkonen vornehmen zu lassen? Wie sieht das rein rechtlich aus?
Schlecht. Es gibt nach meinem Verständnis des Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz - NRG) in BW keinen über ein Betreten des Nachbargrundstücks und der nachbarlichen Bauteile nach § 7 d NRG ("Hammerschlags- und Leiterrecht") hinausgehenden Anspruch gegen die Nachbarn. Es gitt also, diese zum Mitmachen zu überzeugen - vielleicht mit einer Kostenübernahme oder darüber hinaus mit weiterem Geld?
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- Hat es einen Sinn den Balkon zu überdachen mit Überstand von z.B. 1 Meter, um Eintritt von Regenwasser zu vermeiden?
Begrenzt, weil auch dann aus irgendeiner Richtung der Wind Regen hineintrieben kann - und Schnee und Eis folgen ihren eigenen Regeln.
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- Muss so ein Dach genehmigt werden beim Bauverwaltungsamt bzw. von den Nachbarn?
Ob es in BW "Bauverwaltungs"-ämter gibt, weiß ich nicht. Allgemein heißen die "Baugenehmigungsbehörden" und ja, eine Überdachung eines bisher nicht überdachten Außenbereiches ist vermutlich genehmigungspflichtig. Ich habe aber noch nicht in die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geschaut, das müsstest Du selbst tun.
Wie bereits mehrfach geschrieben, wäre eine fachkundige lokale Beratung sinnvoll, bevorzugt eine von einer Person, die Dir nicht den Einsatz bestimmter Materialien oder Lösungen verkaufen will bzw. nur abhängig von diesen ihr Einkommen erzielt, wie Frau Maier bereits schrieb:
... zuerst mal solltest Du Dich an jemanden wenden, der das ganze prüft und organisiert. Das kann ein Architekt sein, das kann aber auch ein für Sanierungen spezialisiertes Ingenieurbüro sein. Die machen, bzw kümmern sich um alles was man braucht. Ingenieurbüros haben den Vorteil, dass sie die Statik gleich mitmachen können. Diese Profis kennen dann auch die Firmen, denen man solche Aufgaben zur Ausführung anvertrauen kann.
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Hat es einen Sinn den Balkon zu überdachen mit Überstand von z.B. 1 Meter, um Eintritt von Regenwasser zu vermeiden? Muss so ein Dach genehmigt werden beim Bauverwaltungsamt bzw. von den Nachbarn?
Sinn hätte es (neben dem gesagten) NUR, wenn der Nachbarbalkon mit überdacht würde. Sonst konnte Niederschlag oder Feuchte/Wasser von dort kommen.

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Frage:
Angenommen, man will auf der obersten Schicht des Balkons Aussenfliesen haben (Restposten).
Was empfehlt ihr da für den Aufbau auf der EPDM-Folie:
EPDM-Folie
darauf eine Drainagematte, die zusätzlich eine Filter‑ oder Entkopplungsfunktion haben,darauf Stelzlager,
darauf Aussenfliesen (Restposten)
Oder sollte zwischen der Drainagematte und der EPDM-Folie noch eine Bautenschutzmatte?
Was schlagt ihr vor?
mfg
Mesrine -
Angenommen, man will auf der obersten Schicht des Balkons Aussenfliesen haben (Restposten).
Ob Du einen Laufbelag organischen oder mineralischen Ursprungs zum Listen- oder zum Sonderpreis kaufst ist für die Beantwortung der eigentlichen Frage irrelevant.
Was empfehlt ihr da für den Aufbau auf der EPDM-Folie:
ich kenne zwar deine Fähigkeiten nicht bzgl. EPDM verlegen, aber ich würde dir empfehlen, das einen Dachdeckerbetrieb übernehmen zu lassen. Die Fläche bekommt ein Laie evtl. noch hin zu verlegen, aber sobald es an die Wandanschlüsse, Traufausbildung und spätestens beim Türanschluß, dürfte der Laie überfordert sein. Ich sehe die Gefahr ziemlich groß, dass alles doppelt gemacht werden muß, ziemlich groß. Du kannst dir ja von dem EPDM Hersteller mal eine Verlegeanleitung durchlesen ( hier ist alles meistens ganz gut beschrieben, wie welcher Anschluß auszuführen ist ) und dann für dich entscheiden, ob du dir das zutraust. Gerade im Bestand gibt es so ein paar Details oder Ecken, die nicht in einer Verlegeanleitung stehen und dennoch sicher ausgeführt werden können/müssen.
Kurz: Dir wurde von der EPDM-Abdichtung (zumindest in Eigenleistung) abgeraten.
EPDM-Folie
darauf eine Drainagematte, die zusätzlich eine Filter‑ oder Entkopplungsfunktion haben,
darauf Stelzlager,
darauf Aussenfliesen (Restposten)
Ich drehe das mal von oben nach unten um:
- Aussenfliesen
- Stelzlager
- Drainagematte
- EPDM-Folie
Welchen Funktion haben diese Schichten?
- Aussenfliesen -> Laufbelag
- Stelzlager -> Drainageebene (sehr dick und damit sehr leistungsfähig)
- Drainagematte -> Drainageebene (dünn und damit wenig leistungsfähig)
- EPDM-Folie -> Abdichtung
... sollte zwischen der Drainagematte und der EPDM-Folie noch eine Bautenschutzmatte?
Welchen Zweck hätte diese weitere Schicht?
- Bautenschutzmatte -> Drainageebene (dünn und damit wenig leistungsfähig)
Du kannst beliebig viele Drainschichten übereinanderlegen, so wie Du es bereits bei der Abdichtung anfänglich überlegt hattest:
Darauf eine (oder zwei?) 1,5 mm dicke EPDM-Folie.
aber grundsätzlich genügt im Bauwesen immer eine wirksame Funktionsschicht - fachgerecht hergestellt. Durch mehrere Schichten übereinander wird es nicht besser, sondern nur dicker und teuerer. Ziehst Du zwei Gummistiefel übereinander an, setzt Du im Auto im Stadtverkehr zusätzlich zu Airbag und Sicherheitsgurt einen Integralhelm auf?
Kurz: Du brauchst nur eine Drainschicht. Bei einer Flüssigkunststoffabdichtung hast Du eine einfache und sichere Herstellung der Anschlüsse und eine stark reduzierte Durchstanzgefahr. Du braucht weder Bautenschutzmatte noch Drainmatte und es gibt in Deinem Fall geeignetere Abdichtungen als EPDM-Folien, s.o..
Ich zitiere mich selbst aus einem anderen Thread:
Sei mir bitte nicht böse, aber Deine Nachfrage zeigt mir, dass Du weder die ... der einzelnen Schichten wirklich kennst ... - auch ... ihrer Verarbeitung nicht - noch ihre Funktion ... vollständig verstanden hast. Du solltest deshalb ernsthaft überlegen, ob dieses potentiell sehr schadensträchtige Werk nicht ein ziemlich risikobehafteter Start in eine DIY-Karriere wäre und Du es nicht lieber Profis überlassen und so viel Lehrgeld sparen möchtest!
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Kurz: Du brauchst nur eine Drainschicht. Bei einer Flüssigkunststoffabdichtung hast Du eine einfache und sichere Herstellung der Anschlüsse und eine stark reduzierte Durchstanzgefahr. Du braucht weder Bautenschutzmatte noch Drainmatte und es gibt in Deinem Fall geeignetere Abdichtungen als EPDM-Folien, s.o..
Ich zitiere mich selbst aus einem anderen Thread:
Du findest also eine Drainagematte (-> Drainageebene (dünn und damit wenig leistungsfähig)), genaus wie eine EPDM-Folie suboptimal.
So wie ich dich verstanden habe, schägst du Folgendes vor:
Auf den Beton (mit Gefälle) kommt eine Flüssigkunststoffabdichtung, dann die Stelzlager und zum Schluss die Fliesen.
Frage:
Besteht bei der Flüssigkunststoffabdichtung keine Durchstanzgefahr, d.h. dass sich die Stelzlager durch die Flüssigkunststoffabdichtung durchdrücken und dann Wasser in den Beton eindringen kann?
mfg
Mesrine -
....dass sich die Stelzlager durch die Flüssigkunststoffabdichtung durchdrücken und dann Wasser in den Beton eindringen kann?
Die Stelzlager sind kein scharkantigen Profile, sondern stehen vielmehr auf Plastiktellern (Füßchen).
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Das Dein Vorhaben in Folge begrenzter Fähigkeiten und fehlendem Verständnis eine Totgebort ist, haben Dir genug Vorschreiber erklärt
Dann ein Gefälle (Estrich?) mit 1,5% Gefälle.
Du kannst KEIN Material auf 0 ausziehen, sondern hast immer eine Mindestdicke X.
X + 2 cm (Gefälle) + Aufbauhöhe (Fliesen + Stelzlager) + Anschlußhöhe (Abdichtung) - ist dafür überhaupt genug Höhe bei der Türschwelle und dem Geländer vorhanden?
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Du findest also eine Drainagematte (-> Drainageebene (dünn und damit wenig leistungsfähig)), genaus wie eine EPDM-Folie suboptimal.
nein, ich finde:
- zwei von drei Drainageebenen überflüssig, wenn eine davon ausreicht.
- leistungsfähigere Drainageebenen sinnvoller als weniger leistungsfähige
ja, ich halte EPDM-Folie für weniger geeignet bei:
- Balkonen und anderen begehbaren Flächen
- Heimwerkerverarbeitung
So wie ich dich verstanden habe, schägst du Folgendes vor:
Auf den Beton (mit Gefälle) kommt eine Flüssigkunststoffabdichtung, dann die Stelzlager und zum Schluss die Fliesen.Ja, das würde meines Erachtens grundsätzlich ausreichen - ein existierendes ausreichendes Gefälle vorausgesetzt. Dies ist aber eine allgemeine Ferndiagnose ohne Kenntnis der örtlichen Zu- und Umstände und kann eine fachgerechte Planung nach Ortsbesichtigung nicht ersetzen.
Besteht bei der Flüssigkunststoffabdichtung keine Durchstanzgefahr, d.h. dass sich die Stelzlager durch die Flüssigkunststoffabdichtung durchdrücken und dann Wasser in den Beton eindringen kann?
Nein, bei Verarbeitung direkt auf einem tragfähigen und druckfesten mineralischen Untergrund (Betonplatte) und Lastverteilplatten an den Stelzlagerfüssen oder einer anderen flächigen Lastverteilung durch die Stelzlagen selbst nicht.
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Das Dein Vorhaben in Folge begrenzter Fähigkeiten und fehlendem Verständnis eine Totgebort ist, haben Dir genug Vorschreiber erklärt
Du kannst KEIN Material auf 0 ausziehen, sondern hast immer eine Mindestdicke X.
X + 2 cm (Gefälle) + Aufbauhöhe (Fliesen + Stelzlager) + Anschlußhöhe (Abdichtung) - ist dafür überhaupt genug Höhe bei der Türschwelle und dem Geländer vorhanden?
Die Türschwelle (Oberkante) befindet sich ca. 7,5 cm oberhalb des alten noch zu entfernenden Steinteppichs.
Das Geländer wurde an an der der Stirnseite des Balkons befindlichen Stahlelementen befestigt.
Diese wurden also nicht auf der Balkonoberfläche angebracht.
mfg
Mesrine -
Das Geländer wurde an an der der Stirnseite des Balkons befindlichen Stahlelementen befestigt.
Diese wurden also nicht auf der Balkonoberfläche angebracht.Um so mehr die Frage nach der verbleibenden Höhe nach geplanter (nein geplant hat das ja niemand) Sanierung.
Welche Höhe schreibt die LBO mindestens vor?
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nein, ich finde:
- zwei von drei Drainageebenen überflüssig, wenn eine davon ausreicht.
- leistungsfähigere Drainageebenen sinnvoller als weniger leistungsfähige
...
Ja, das würde meines Erachtens grundsätzlich ausreichen - ein existierendes ausreichendes Gefälle vorausgesetzt.Die Drainagebene besteht also nur aus der Luft des Zwischenraums der durch die Stelzlager zwischen den Fliesen und der Flüssigkunststoffabdichtung erzeugt wird.
Ist das richtig?
Und Luft kostet nichts im Vergleich zu einer Drainagematte.
"Dies ist aber eine allgemeine Ferndiagnose ohne Kenntnis der örtlichen Zu- und Umstände
und kann eine fachgerechte Planung nach Ortsbesichtigung nicht ersetzen."
Natürlich. Ich mache mir nur erst mal eigene Überlegungen (wenn man mit Fachleuten einer Planungsfirma spricht, ist es von Vorteil sich selbst vorher etwas informiert zu haben).
Ob meine Überlegungen etwas taugen, könnt ihr ja beurteilen.
mfg
Mesrine -
wenn man mit Fachleuten einer Planungsfirma spricht, ist es von Vorteil sich selbst vorher etwas informiert zu haben).
Du glaubst also wirklich, mit Deinem halbgaren 1/4 Wissen den Fachmenschen das Wasser reichen zu können?
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Um so mehr die Frage nach der verbleibenden Höhe nach geplanter (nein geplant hat das ja niemand) Sanierung.
Welche Höhe schreibt die LBO mindestens vor?
Du meinst die Landesbauordnung Baden-Württemberg:
https://beteiligungsportal.bad…ente/Landesbauordnung.pdf
Ich habe da nichts gefunden.
mfg
Mesrine -
Du glaubst also wirklich, mit Deinem halbgaren 1/4 Wissen den Fachmenschen das Wasser reichen zu können?
Nein, auf keinen Fall. Ich bin kein Fachmann!
Ich will nur verstehen und nachvollziehen können, was die Experten sagen.
Vor allem wenn sich mehrere Experten widersprechen:
Bei der Sanierung meines Garagendachs ist z.B. schon das geschehen.
Dort (Ortsbegehung) haben sich verschiedene Dachdecker widersprochen.
mfg
Mesrine -
Dann such mal die Ausführungsverordnung

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Bei der Sanierung meines Garagendachs ist z.B. schon das geschehen.
Dort (Ortsbegehung) haben sich verschiedene Dachdecker widersprochen.Dann gab es [wieder mal] keine Planung - schlecht