Bei der Erstellung der Ausschreibungen zum Rückbau von Teilen des Rohbaus im Rahmen einer größeren Umbaumaßnahme an einem öffentlichen Gebäude sind einige nichttragende rel. dünne StB-Wände rückzubauen. Der Tragwerksplaner ist damit einverstanden.
Bei der Erstellung der Ausschreibung stellt sich nach einigem Suchen im StLB die Frage, ob die erforderlichen Trennschnitte Wand zu Decke, Wand zu Wand und Wand zu Boden separat als eigenständige Leistungen auszuschreiben sind, da sie das StLB nicht kennt. Dort sind nur Positionen zum Abriss der Wand als Komplettleistung mit allen sonst erforderlichen Daten vorgesehen. Trennschnitte gibt es im StLB nur für einzelne Bewehrungsschnitte (nach cm2 Stahlquerschnitt), nicht aber im Zusammenhang mit einem Wandrückbau. Ist dies nach DIN 18459 analog den Leistungsabgrenzungen wie bei bspw. elementierten Bodenbelägen der Anschnitt an aufgehende Bauteile eine einzukalkulierende Nebenleistung des Wandabbruchs oder hat das StLB hier eine Lücke und die Betonschnitte sind zur Einhaltung der DIN 18459 separat auszuschreiben / abzurechnen?
Hat vielleicht jemand das gute alte "VOB im Bild" oder eine andere vertrauenswürdige Fachinformationsquelle zur Hand?
Für jede sachdienliche Antwort dankbar