Wer trägt die Kosten

  • Hallo,


    ein abschüssiger Ragen, wo auch die Garage des Nachbarn, teilweise anliegt, soll nun begradigt werden durch das Setzen von L-Steinen.

    Im Bereich der Garage des Nachbarn soll diese "neu" abgedichtet werden, da bereits in früheren Jahren die Abdichtung nicht fachgerecht durchgeführt wurde und bereits jetzt schon

    Feuchtigkeitsspuren vorhanden sind.


    Wer trägt nun die Kosten für die Abdichtung der Garage des Nachbarn?


    MfG

    Tino Straub

  • willkommen hier!


    Bezahlen muss es erstmal derjenige, der es beauftragt.


    Wir können und dürfen hier aber keine Rechtsberatung leisten.

    Aber vielleicht kannst Du das etwas konkreter darstellen, damit man es etwas näher einsortieren kann...:

    Wie ist die Situation im Bestand?

    Was wird verändert?

    Wer von den Beteiligten bist Du?

  • Ergänzend zu Alfons Fischer interessiert mich der Begriff "Ragen" als Substantiv. Ich kenne "ragen" bisher als Präposition von Etwas.

    Ich nehme an, dass Du nicht nur mich neugierig gemacht hast und wir uns, abseits der Juristerei, gern etwas unter Deiner Problemstellung vorstellen würden.


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  • der Begriff "Ragen" als Substantiv

    Ich tippe im Zusammenhang mit Abdichtung und dem Begradigen mit L-Steinen (Winkelstützwänden) auf abschüssigen Rasen.
    Trotzdem ist die Gesamtsituation (Wer will was und wer bestellt was?) für mich noch nicht ganz klar, denn genau daraus ergibt sich die mögliche Kostenaufteilung.

  • Nur als Hinweis: Die Wand der Nachbargarage anfüllen, führt nicht nur zu Fragen des Feuchteschutzes. Je nach Konstruktion und Anschütthöhe kann dadurch auch die Standsicherheit der Garage gefährdet werden.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich tippe .... auf abschüssigen Rasen.

    Du meinst das sei nur ein Schreibfehler? Wie langweilig. =o

    In Deutschland gibt es so viele regional unterschiedliche Baubegriffe, dass ich Ragen etwas exotisch akzeptiert hätte.


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  • Vermutlich ein "Rangen"

    Off-Topic:

    Ein Kollege mit schnell wechselnden Partnerinnen in einer früherer südthüringischen Arbeitsstelle hatte bei Sonnenschein gerne den Spruch "Heit is widder Rangeleswatter!" auf den Lippen.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Hallo in die Runde!

    ein abschüssiger Hang, wo auch die Garage des Nachbarn, teilweise anliegt, soll nun begradigt werden durch das Setzen von L-Steinen.

    Bei der Begehung der Garage des Nachbarn wurde bereits festgestellt, dass diese wohl in früheren Jahren nicht fachmännisch abgedichtet wurde und bereits Feuchtigkeit eingedrungen ist - sprich die Garage des Nachbarn müsste neu abgedichtet werden.

    Die L-Steine werden bis zur Garage gesetzt und die Garage selbst müsste neu abgedichtet werden. Da ja sowieso eine Drainage auf der kompletten Länge verlegt werden muss, wird auch im Bereich der Nachgarage sowieso ein Graben gezogen.

    Und nun die Frage - wer trägt nun die Kosten für die Abdichtung der Garage des Nachbarn? Ich hätte gesagt eigentlich der Eigentümer sprich der Nachbar selbst. L-Stein Setzung + Drainage + Baggerarbeiten ich selbst als Auftraggeber!

    Oder gibt es hier eine andere Regel?


    Grüße

    Tino

  • Die L-Steine werden bis zur Garage gesetzt und die Garage selbst müsste neu abgedichtet werden.

    Soll damit die Außenwand der Garage des Nachbarn zur Stützwand der Aufschüttung werden? Wenn ja, ist diese statisch dafür ausgelegt?

    Da ja sowieso eine Drainage auf der kompletten Länge verlegt werden muss, wird auch im Bereich der Nachgarage sowieso ein Graben gezogen.

    Ist die Anlage der Drainage wasserrechtlich zulässig und genehmigt?

    Wird die Fundamentierung der Garage dabei freigelegt? Wenn ja, dann:

    DIN 4123 beachten!

    Und nun die Frage - wer trägt nun die Kosten für die Abdichtung der Garage des Nachbarn? Ich hätte gesagt eigentlich der Eigentümer sprich der Nachbar selbst.

    Weshalb? Ohne die Aufschüttung wäre eine Abdichtung oberhalb 30 cm über Geländeoberkante nicht erforderlich! Also trägt die Kosten der Abdichtungsergänzung die aufschüttende Partei.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Gibt es einen Grund warum Du dein Grundstück aufschütten und mit L Steinen abstützen willst? Willst Du selber an der Grundstücksgrenze eine Garage hin stellen? Steht die Nachbargarage direkt an der Grenzlinie? Wenn ja, dann kannst Du nicht einfach dort anschütten. Du kennst die Statik der Garage nicht. Ich gehe davon aus, dass eh nicht funktioniert. Du musst also die L Steine dort weiter führen, aber so, dass die Garage nicht beschädigt wird (Z.B. DIN 4123). Am Besten mit Nachbar absprechen. Oder soll der Hang im Bereich der Garage bestehen bleiben?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Moment, irgendwie stehe ich aufm Schlauch.

    tino.straub , Deins ist der Rasen. Ihr wollt das begradigen und L-Steine setzen?

    Skeptiker und Ralf Dühlmeyer Wieso fragt ihr dann nach der Statik der Garage, da das doch dann die L-Steine übernehmen? Ich mach nachher ne Skizze.



    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Skeptiker und Ralf Dühlmeyer Wieso fragt ihr dann nach der Statik der Garage, da das doch dann die L-Steine übernehmen? Ich mach nachher ne Skizze.

    Da sind gerade keine L-Steine vorgesehen! Nur deshalb geht es doch um die Kosten der Abdichtung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ganz kurz: Wenn auf der "Nicht-Garagen-Seite" (also der "Rasen-Seite") aufgefüllt werden soll durch diese Maßnahme eine Ergänzung /Erhöhung der Abdichtung der Garage von Nöten ist, so hat dies m.E. der zu tragen, der diese Maßnahme ausführt.

  • Öha, 😳 das „bis zur Garage“ hatte ich komplett anders verstanden, nämlich inklusive Garage - weil ich alles andere bautechnisch unsinnig fand.

    Jetzt verstehe ich die Einwände bzgl Statik.

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  • Und wegen Drainage frage ich mich, ob das irgend wie damit zu tun hat, dass Wasser von seinem Grundstück auf den Nachbarn läuft. Aber der TO ist recht wortkarg.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Thomas B: bezüglich: Ganz kurz: Wenn auf der "Nicht-Garagen-Seite" (also der "Rasen-Seite") aufgefüllt werden soll durch diese Maßnahme eine Ergänzung /Erhöhung der Abdichtung der Garage von Nöten ist, so hat dies m.E. der zu tragen, der diese Maßnahme ausführt.


    Nach meinem Empfinden nach müsste doch der Besitzer der Garage, als mein Nachbar, mindestens die Erneuerung der Dämmung, kostentechnisch selber tragen, da ja sowieso diese jetzt schon undicht ist!


    Die Differenzhöhe (Endpunkt der Auffüllhöhe und aktueller Höhe) müsste ich wohl die Kosten der Dämmung, etc. übernehmen?

    Thomas B

  • Natürlich müsstest Du nur für das aufkommen, was zusätzlich notwendig ist, also die Ergänzung der Abdichtung, die notwendig wird, weil ihr höher anfüllt. Die Erneuerung der alten, möglicherweise nicht mehr intakten Abdichtung ist sicherlich nicht von Dir zu leisten.


    Ist irgendwie eine etwas akademische Diskussion. Schließlich reden wir hier nicht über tausende Euro, sondern wohl eher um einen geringen 3-stelligen Betrag. Bei (angenommenen) 6m Garage und einer (ebenfalls angenommenen) zusätzlichen auffüllhöhe von 30cm (?) würden wir hier also über sagenhafte 1,80 m², gerundet 2m² reden. Für derartige Abdichtung hatte ich (bzw. der Bauherr) letzthin EUR 45 (+ MwSt.) zahlen müssen. Mach dann also 2 x 45 = 90 Euro. + MwSt..... 107,10 Euro. Mag sein, dass diese Kleinfläche einen Mindermengenzuschlag erforderlich mach. Also könnten es schon 120 -150 Euro werden. Ich weiß nicht, ob sich eine Diskussion an sich darüber "lohnt".

  • Ich denke, die Problematik hier sind nicht die Kosten, sondern die Folgen des Auffüllens selbst, wenn das nicht geplant und berechnet wurde (Statik)

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  • sondern die Folgen des Auffüllens selbst, wenn das nicht geplant und berechnet wurde (Statik)

    Na ja, der Hinweis kam ja nun schon des Öfteren.

    Entweder ist es dem TE sowieso klar oder, und den Eindruck habe ich, es wird verdrängt.

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    5.Mose 27:18