Hi,
Der eine oder andere kann das vielleicht bestätigen.
März 2026 stehen bei uns im Betrieb Bertriebsrat Wahlen an.
Nach meinen Recherchen haben sie das bis Heute immer falsch gemacht. Aktuell sind die Kandidaten unterwegs, um die Unterstützer Stimmen zu sammeln. Die Liste ist mir aber mit 12 Unterstützer Stimmen merkwürdig vorgekommen.
Also habe ich mich da etwas schlau gemacht. Und beim Betriebsverfassungsgesetz bin ich fündig geworden.
Betriebsrat Wahlen werden nicht durch eine Betriebsvereinbarung oder Tarif geregelt, sondern durch das Betriebsverfassungsgesetz.
Nun zu dem Fehler!
Ein vereinfachtes Wahlverfahren ist bei unserem Unternehmen nicht zulässig. Weil die Firma mehr als 201 Arbeitnehmer hat.
Das Unternehmen hat aktuell 493 Arbeitnehmer.
Und nach dem Betriebsverfassungsgesetz wird die 1/20 (5%) Regel greifen.
Also braucht ein Kandidat oder eine Liste mindestens 25 Unterstützer Unterschriften um als Kandidat zur Wahl zugelassen zu werden.
Ist meine Annahme also richtig, dass die 12 Stimmen gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen würde?