Hallo zusammen!
Lange ist es her, dass ich zuletzt hier war. Heute brauche ich ein wenig Unterstützung in meinen Recherchen. Die Straße, in der ich gebaut habe, soll nun angeblich erstmalig hergestellt werden. Also recherchiere ich gerade an verschiedensten Fronten. Unsere Straße wurde 1937 geteilt und es wurden sogar schon in diesem Jahr 10 von 11 Grundstücken bebaut. Diese Gegend hier war Siedlungsgebiet nach dem Wohnsiedlungsgesetz. Die Bauherren mussten beim Erwerb "Straßenbaukosten" an die Verkäufer der Grundstücke zahlen. Diese brachten ein Schotterbett auf dann eine Teerschicht, als die Gebäude Anfang 1938 standen. 1948 wurde ein Regenwasserkanal gelegt, der 1968 zum Mischwasserkanal wurde. Dabei (1948) wurde auch die Strassenentwässerung eingebracht. In diesem Jahr wurde die örtliche Kläranlage fertiggestellt. 1969 finden sich Hinweise auf eine Beleuchtung der Straße mit 3 laternen. Seit meinen Kindheitstagen sind dort aber 6 laternen vorhanden ... und ich gehe auf die 60 zu ...
Die Verwaltung argumentiert nun mit dem Fehlen einiger Straßenteileinrichtungen. So braucht es laut Satzung einen Gehweg. Dieser hat nie existiert, wie an rund 100 weiterer Anbaustraßen in unserem Ort. Doch ein Gehweg kann auch ebenerdig mit einer Farbmarkierung von der Fahrbahn angegrenzt werden. Die Teileinrichtung Fahrbahnentwässerung wird als nicht existent deklariert. Dabei gibt es heute noch 5 Einläufe, an einen 6. kann ich mich noch erinnern, er ist aber scheinbar irgendwann weggefallen. Die vorhandenen 5 decken aber trotzdem je ca. 240 m² Straße ab. Lt. Hörensagen gab es aber erst Anfang der 70-er eine Vorschrift/Richtlinie zum Bau von Straßenentwässerungen.
Die Gemeinde selbst hat nachträglich rechts und links der alten Fahrbahndecke eine Teerschicht aufgetragen. Dabei ist sie bis an die Einfriedungen herangegangen, ohne eine eigene Randbefestigung zu erstellen. Nun wird rechtlich argumentiert, dass die privaten Einfriedungen und Randbefestigungen egal sind und daher rein fiktiv das Regenwasser der Straße frei auf die Grundstücke fließen kann, was es aber real gar nicht macht.
Ich habe schon Kontakt mit einer großen Kanzlei aufgenommen. Nun suche ich aber erst einmal selbst die Vorschriften und Richtlinien und wie das mir unbekannte Zeug auch heißen mag
von heute bis zurück bis ca. 1930.
Könnte ich z.B. argumentieren, dass eine Farbmarkierung für einen Gehweg ausreichen müsste?
Wenn dieser Gehweg vorhanden wäre, müsste auch hier eine eigene Randeinfassung existent sein?
Da ich aus einem Urteil eine Ortsüblichkeit übernehmen möchte ... braucht auf einer gepflasterten Straße ein Gehweg gar nicht kenntlich gemacht werden?
Bitte, wer Zeit und Lust hat, schreibt mir hier Links zu den Dokumenten ein, die ich gebrauchen könnte. Ich bedanke mich schon mal im Voraus
Ich habe eine riesige Menge an historischen Daten (Bilder, Kaufverträge, Lagepläne, Schrägluftbilder, Orthophotos etc.) gesammelt, Doch das alles hier für die Geschichte der Straße aufzuführen, würde zu einem Roman führen. Daher, wer Fragen hat, der soll bitte fragen.
LG
Olaf